Vorzulegende Nachweise:
Referenzen; Mit dem Angebot sind mindestens drei Referenznachweise mit Erläuterungen zum Projekt und zur Ausführung der Leistungen - in den letzten zehn Jahren abgeschlossen - einzureichen. Mindestens eine Referenz muss die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zum Inhalt haben. Die weiteren Referenzen können das Leistungsbild "Objektplanung Gebäude und Innenräume" einschließlich Fassadenplanung beinhalten. Folgende Anforderungen müssen die Referenzen erfüllen:
Referenz "Machbarkeitsstudie":
- Gegenstand der Studie muss ein Hochhaus gemäß § 50 Abs. 2 Nr. 1 BauO NRW (oder entsprechende landesrechtliche Regelung) gewesen sein.
- Inhalt der Machbarkeitsstudie muss mindestens die Bewertung einer Bestandsfassade einschließlich eines Variantenvergleichs (z.B. energetische Sanierung vs. Komplettaustausch) gewesen sein.
- Mögliche, aber nicht zwingende Inhalte: Wirtschaftlichkeitsbewertung, Kostenschätzung, Feststellung des Realisierungszeitraums und der Anfertigung einer Bauphasenplanung.
Referenz "Objektplanung Gebäude und Innenräume" einschließlich Fassadenplanung:
- Gegenstand der Planung muss ein Hochhaus gemäß § 50 Abs. 2 Nr. 1 BauO NRW (oder entsprechende landesrechtliche Regelung) gewesen sein.
- Mindestens Zuordnung zur Honorarzone IV gemäß § 34 HOAI.
- Mindestens Erbringung der Leistungsphasen 2 bis 5.
Es sind mindestens drei, es sind aber höchstens fünf Referenzen nachzuweisen.
Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser so weit gleicht, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Das den Vergabeunterlagen beigefügte "Formular Referenznachweise" ist bevorzugt zu verwenden. Dieses ist - ggf. vervielfältigt - ausgefüllt vorzulegen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung