Rahmenvereinbarung für die Prüfungen der Naturwissenschaftlichen Räume in den Schu...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
06.11.2025
18.11.2025 12:00 Uhr
18.11.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Essen - Immobilienwirtschaft
20220523-006727
Lindenallee 68
45127
Essen
Deutschland
DEA13
vergabe@immo.essen.de
+49 2018860139
+49 2018860136

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
0
vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045
+49 221147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
45259000-7
50000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung für die Prüfungen der Naturwissenschaftlichen Räume in den Schulen der Stadt Essen nach DGUV-Vorschrift 3

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die in den naturwissenschaftlichen Räumen der Gebäude und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen elektrischen Anlagen sind nach der BetrSichV/DGUV V3 (DIN VDE 105-100) von einer nach TRBS 1203 befähigten Elektrofachkraft zu prüfen.

Die ausgeschriebenen Arbeiten sollen an den
Schulstandorten im Stadtgebiet Essen
durchgeführt werden.
Eine Anzahl der Objekte wird nach Auftragserteilung zur Verfügung gestellt.

Die Prüfungen sind nur von einer Elektrofachkraft
durchzuführen, die nach BetrSichV TRBS 1203 befähigt ist. Eine Prüfung durch andere Personen ist nicht zulässig.

Der Auftragnehmer hat die Eignung des Prüfers oder der Prüfer mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

Es sind mindestens 2 Prüfer zu benennen.

Auf die Zusammenstellung der Nachweise in den
Vergabeunterlagen wird hingewiesen.

Einschlägige Erfahrungen im Rahmen der Prüfung nach BetrSichV/DGUV Vorschrift 3 werden vorausgesetzt.

Die Laufzeit der Verträge wird auf ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung festgelegt. Eine Verlängerung ist drei Monate vor Vertragsende schriftlich, von beiden Parteien, anzuzeigen. Spätestens nach 48 (4 Jahren) Monaten werden die Leistungen neu ausgeschrieben.

Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.02.2026
31.01.2027

Rahmenvereinbarung für die Anlagen im Gebäudebestand der Stadt Essen. Die Laufzeit der Verträge wird auf ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung festgelegt. Eine Verlängerung ist drei Monate vor Vertragsende schriftlich, von beiden Parteien, anzuzeigen. Spätestens nach 48 (4 Jahren) Monaten werden die Leistungen neu ausgeschrieben.

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Städt. Schulen in der Stadt Essen
Deutschland
DEA13

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"

Gewichtung
100,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Übereinstimmung mit den Vorgaben der Leistungsbeschreibung

Übereinstimmung mit den Vorgaben der Leistungsbeschreibung

Gewichtung
0,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

1
200.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Spätestens nach 48 Monaten werden die Leistungen erneut ausgeschrieben.

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Unzulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRVYTKKW3EAQ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/ Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

TVgG NRW
Die Vergabe des Auftrages richtet sich nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW vom 22.03.2018).

Technische Parametervorgabe bei elektronischer Angebotseinreichung

Das Angebot ist im Offenen Verfahren -EU- zwingend, bei Öffentlichen/ Beschränkten und Freihändigen nationalen Vergabeverfahren, bei entsprechender Vorgabe der Vergabestelle, elektronisch über die Plattform Vergabemarktplatz NRW, mit dem Bietertool, zu übermitteln. Papierangebote/ Papierteilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Eine Angebotsabgabe über die Kommunikation oder per Mail an die Vergabestelle ist nicht möglich und führt zum Angebotsausschluss. Als Dateiformat für mit dem Angebot eingereichte Dokumente sind zwingend das PDF-Format und für die Angebotsdatei das GAEB d84- Format und im Übrigen allgemein verfügbare und lesbare Formate zu verwenden (z.B. *.txt, *.docx, *.xls, *.jpg, *.tif etc.). Andere nicht allgemein verfügbare Dateiformate, die nicht durch die Vergabestelle einzulesen sind, führen zum Angebotsausschluss. Alle zu einem Angebot gehörenden Dokumente sollen möglichst in einem einheitlichen Sendevorgang an die Plattform Vergabemarktplatz NRW übertragen werden.

Das Vergabeverfahren wird gemäß § 11 Abs.1 Nr.1 VOB/A ausschließlich elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/ Angebotsöffnung erbeten.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

56
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Keine

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Keine

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eignung des Prüfers oder der Prüfer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Prüfungen sind nur von einer Elektrofachkraft
durchzuführen, die nach BetrSichV TRBS 1203 befähigt ist. Eine Prüfung durch andere Personen ist nicht zulässig.

Der Auftragnehmer hat die Eignung des Prüfers oder der Prüfer mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

Es sind mindestens 2 Prüfer zu benennen.

Auf die Zusammenstellung der Nachweise in den
Vergabeunterlagen wird hingewiesen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Der Nachweis der gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflicht ist vom Bieter und ggfls. von seinem Nachunternehmer, mit Angabe der Deckungssummen im Schadensfall, mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabestelle, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung vorzulegen.
Deckungssummen von Unfall- und Haftpflichtversicherung, in Höhe von mind. 1,5 Mio. für Personenschäden, 500.000,00 EUR für Sachschäden und 25.000,00 EUR für Vermögensschäden

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

VHB 444 - Referenzbescheinigungen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabe sind Referenznachweise gemäß § 6a Abs.2 Nr.2 VOB/A, § 6a EU Nr.3 Buchstabe a) VOB/A, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung nach § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A, vom Bieter und ggfls. von seinem Nachunternehmer, mit Angaben über die Ausführung vergleichbarer abgeschlossene Leistungen - nicht älter als fünf Jahre.
Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit gleicht, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die ausgeschriebene Leistung eröffnet.

Das Formblatt "VHB 444 - Referenzbescheinigung (in aktueller Fassung)" ist bevorzugt zu verwenden und wird den Vergabeunterlagen spätestens mit der Anforderung beigefügt und ist entsprechend ausgefüllt vorzulegen.
PQ Qualifizierte Unternehmen müssen mit Ihren Referenzen die vor genannten Bedingungen erfüllen. Falls die im pq Register hinterlegten Referenzen den Anforderungen nicht entsprechen, wird die Vergabestelle Referenzen unter Fristsetzung nachfordern.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Keine Losvergabe

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung