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Verfahrensangaben

Erweiterung Andreasschule, Von-Einem-Str. 56, 45130 Essen_Ausbau 1_Putz- und Trock...

VO: VOB Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Essen- Immobilienwirtschaft
20220523-006727
Lindenallee 68
45127
Essen
Deutschland
DEA13
vergabe@immo.essen.de
+49 2018860131
+49 2018860136

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
02514111691
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Geschäftsstelle, zentrales Postfach
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 251 411-0
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45410000-4
45323000-7
45324000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Innenausbau:
Putzarbeiten
Trockenbauarbeiten

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Art und Umfang der Leistung:

Putzarbeiten
- Deckenputz, Kleinflächen
- Wandputz Kalkzement Q3 2.500 m2, Dämmputz 275 m2, Sanierputz 32 m2
- Innendämmungen Mineralschaumplatten in Einzelflächen 235 m2

Trockenbau
- GK-Wände 130 m2 und Vorsatzschalen Metallständerwerk 220 m2
- F90/ F30 Verkleidungen und Schächte 28 m2
- GK-Decken 70 m2
- F90-GK-Decke 17 m2
- Brandschutzverkleidung an Stahlbauteilen 11m
- Akustikdecken mit HWL-Platten, teilweise mit Mineralwollauflage 1.555 m2
- Hygieneakustikdecke 20 m2
- Sitznischen 10 Stk und Garderobenschrankverkleidungen 28 Stk inkl Schließfachschränke 6-Fächer 71 Stk
- Schleudervorhandschienen zum Einbau und Anbau 130 m
- Wärmedämmung der obersten Geschossdecke 755 m2
- WC-Trennwandanlagen

Umfang der Auftragsvergabe

662.881,50
EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
30.03.2026
02.02.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Von-Einem-Str. 56
45130
Essen
Deutschland
DEA13

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Anpassung an den Klimawandel
Klimaschutz
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Bei der Planung und Leistungsbestimmung wurden insbesondere Aspekte der Energieeffizienz, Abfallvermeidung und sonstige Ressourcen schonenden Maßnahmen berücksichtigt

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

WICHTIGE HINWEISE ZUR ANGEBOTSABGABE
1.) Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren gemäß Art.22 der EU-Richtlinie 2014/24/EU und § 11a EU VOB/A
1.1.) Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/ Angebotsöffnung erbeten.
1.2.) Mit Angebotsöffnung wird der Bieter für das weitere Vergabeverfahren gemäß § 11a EU Abs.6 VOB/A verpflichtend aufgefordert seine Unternehmensbezeichnungen sowie eine elektronische Adresse im Vergabeportal NRW anzugeben/ zu registrieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung, auch nach Fristsetzung von 6 Kalendertagen nicht nach, wird er aus diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
1.3.) Die Kommunikation, z.B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW / Metropole Ruhr geführt (über die bei der Registrierung vom Bieter angegebene E-Mailadresse) um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten.
1.4.) Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten, Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt. Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen).
1.5.) Technische Parametervorgabe bei elektronischer Angebotseinreichung
Das Angebot ist im Offenen Verfahren -EU- zwingend, bei Öffentlichen/ Beschränkten und Freihändigen nationalen Vergabeverfahren, bei entsprechender Vorgabe der Vergabestelle, elektronisch über die Plattform Vergabemarktplatz NRW, mit dem Bietertool, zu übermitteln. Als Dateiformat für mit dem Angebot eingereichte Dokumente sind zwingend das PDF-Format und für die Angebotsdatei das GAEB d84-, X84- Format und im Übrigen allgemein verfügbare und lesbare Formate zu verwenden (z.B. *.txt, *.docx, *.xls, *.jpg, *.tif etc.). Es ist ratsam, zusätzlich zur GAEB-Datei, das bepreiste Leistungsverzeichnis eingescannt als PDF-Dokument zu übermitteln. Andere nicht allgemein verfügbare Dateiformate, oder Dateifragmente die nicht durch die Vergabestelle einzulesen sind, führen zum Angebotsausschluss. Alle zu einem Angebot gehörenden Dokumente sollen möglichst in einem einheitlichen Sendevorgang an die Plattform Vergabemarktplatz NRW übertragen werden.

2.) Angebot
2.1.) Bei dieser Ausschreibung können Sie ausschließlich elektronische Angebote/ Teilnahmeanträge über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr abgeben. Papierangebote/ Papierteilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Eine Angebotsabgabe über die Kommunikation oder per Mail an die Vergabestelle ist nicht möglich und führt zum Angebotsausschluss. Umfassende Informationen zur E-Vergabe können Sie den Vergabeunterlagen und insbesondere den Teilnahmebedingungen für die Abgabe elektronischer Angebote / Teilnahmeanträge entnehmen. Der Immobilienwirtschaft der Stadt Essen ist sehr daran gelegen, dass Ihre elektronischen Angebote/ Teilnahmeanträge rechtzeitig auf dem Vergabemarktplatz eingehen. Stellen Sie frühzeitig sicher, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes erfüllen. Hierbei können wir Ihnen weitergehend leider nicht behilflich sein, da es um Ihre unternehmensinternen IT-Systemvoraussetzungen geht.
2.3.) Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/ dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform, mit dem Bietertool, der Vergabestelle zu übermitteln.
2.4.) Die Abgabe einer GAEB Angebotsdatei ist gewünscht, jedoch ist keine Bedingung zur Angebotsabgabe. Bei Abweichungen von Papierangebot und eingereichter GAEB d84 Angebotsdatei ist allein das schriftliche Angebot verbindlich.
2.5.) Wertung von Preisnachlässen
Gemäß § 16d EU Abs.4 VOB/A werden Preisnachlässe ohne Bedingung nicht gewertet, wenn sie nicht an der vom öffentlichen Auftraggeber nach § 13 EU Absatz 4 VOB/A bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Unaufgeforderte angebotene Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht gewertete Preisnachlässe (Skonti) bleiben Inhalt des Angebotes und können im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt werden.

HINWEIS:
Die Stadtverwaltung macht in der Zeit von Montag, 22.Dezember bis Donnerstag, 01.Januar 2026, Betriebsferien. Die Dienststellen bleiben in dieser Zeit geschlossen.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

0
0

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0