Verfahrensangaben

Lieferung von Verkehrszeichen - Rahmenvertrag 2026/2027

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
05113-31001-15
Alfredstraße 163
45131
Essen
Deutschland
DEA13
Kalkulation und Vergabe, Rechtsangelegenheiten - FB 66-1-2
66Vergabe@amt66.essen.de
+49 2018866121
+49 2018866006

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514112735
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514112735
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34920000-2
34992200-9
34992300-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Verkehrszeichen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von einem Jahr. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Auftraggeber der Verlängerung nicht spätestens drei
Monate vor Ablauf der ersten Vertragslaufzeit widerspricht.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Lieferung von Verkehrszeichen.

Die Verkehrszeichen bestehen aus 2 mm starkem Aluminiumblech oder gleichwertig, wenn sie den von der Gütegemeinschaft definierten Rahmenbedingungen entsprechen. Soweit andere Blechstärken gewünscht werden, ist in den
entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses darauf hingewiesen.
Form und Größe auf dem neuesten Stand der StVO, VwV-StVO, VzKat und der gültigen ZTV VZ, M LV und TLP VZ. Vorwegweisertafeln, Pfeilwegweisern und Tabellenwegweisern müssen dem RWB entsprechen.
Alle Verkehrszeichen müssen auf der Rückseite das RAL-Gütezeichen mit der Kennziffer der Güteschutzgemeinschaft e.V. und das CE-
Kennzeichen mit Erweiterung sowie den Eigentumsvermerk "Stadt Essen Amt für Straßen und Verkehr" und die Monats-und Jahreszahl der Auslieferung in witterungsbeständiger Ausführung tragen. Die Bohrungen sind bei allen Verkehrszeichen, ausgenommen bei
Vorwegweisertafeln, Pfeilwegweisern und Tabellenwegweisern, 7 mm Ø. Die Lochung soll nach der IVZ-Norm Lochplan I Lochabstand 70 mm
erfolgen.

Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen sind aufgrund von Erfahrungswerten überschlägig ermittelt worden. Sie entsprechen den Mengen, die durchschnittlich jährlich abgerufen werden. Sie können über-oder unterschritten werden. Es können keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn nicht alle ausgeschriebenen Mengen abgenommen
werden. Gleichzeitig wird definiert, dass die Differenz zwischen der geschätzten Menge und der abgerufenen Menge der Materialien der einzelnen Personen nicht höher als 100 v.H. liegen darf.
Der Abruf der Materialien erfolgt in Teilmengen, deren Umfang nicht unbedingt vollständige LKW-Ladungen ergibt. Über diese Teilmengen werden Einzelaufträge erteilt.
Die Lieferung hat spätestens 30 Arbeitstage nach vorheriger fernmündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung zu erfolgen. Die Lieferzeit ist unbedingt einzuhalten.
Die Anlieferung hat je Einzelauftrag in einer Menge frei Betriebshof, Elisenstr. 78, 45139 Essen zu erfolgen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
12

Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Auftraggeber der Verlängerung nicht spätestens drei
Monate vor Ablauf der ersten Vertragslaufzeit widerspricht.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Elisenstr. 78
45139
Essen
Deutschland
DEA13

Betriebshof Amt für Straßen und Verkehr - Stadt Essen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Auftraggeber der Verlängerung nicht spätestens drei
Monate vor Ablauf der ersten Vertragslaufzeit widerspricht.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen sind aufgrund von Erfahrungswerten überschlägig ermittelt worden. Sie entsprechen den Mengen, die durchschnittlich jährlich abgerufen werden. Sie können über-oder unterschritten werden. Es können keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn nicht alle ausgeschriebenen Mengen abgenommen
werden.
Gleichzeitig wird definiert, dass die Differenz zwischen der geschätzten Menge und der abgerufenen Menge der Materialien der einzelnen Personen nicht höher als 100 v.H. liegen darf.

Der Abruf der Materialien erfolgt in Teilmengen, deren Umfang nicht unbedingt vollständige LKW-Ladungen ergibt. Über diese Teilmengen werden Einzelaufträge erteilt.

Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden. Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig. ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE: Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen. Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur). Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann. Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich. Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.

Preisnachlässe sind ausschließlich im Bietertool des VMP vorzunehmen.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

7
7

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
0
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Signature Hiller GmbH, 55765 Birkenfeld
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Signature Hiller GmbH
HRB 20672
Mittleres Unternehmen
55765
Birkenfeld
Deutschland
DEB15
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

12.10.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR

Angaben zum Angebot

5 - 605384
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung