Anfertigung, Lieferung und Aufbau spezieller Möbel. Die technische Möblierung wird auf die vorhandenen Leitstellentechnik abgestimmt und entsprechend angepasst.
Leitstelleninterieur - Technische Möblierung. Anfertigung und Lieferung spezieller Möbel für den 24/7-Dienst - abgestimmt für die kritische Infrastruktur.
Die technische Möbilierung setzt sich zusammen aus:- Interieur Leitstellenraum- Interieur Leiterbüro- Interieur Besprechungsraum- Interieur Druckerraum- Interieur Büro Fremdfirmen- Interieur Küche- Bestuhlung- Lichtschutzanlage / Innenbegrünung- Weitere technische Komponeten- Baukoordination und Projektsteueung- Werks- und Montageplanung, Bauleitung------------------------------------------------------------WICHTIGER HINWEIS Zu den Bestimmungen über die Ausführungsfrist (siehe hierzu auch "Besondere Vertragsbedingungen Stadt Essen_26-070-OV_VMZ Leitstelleninterieur", zu finden in Vergabeunterlagen in Vertragsbedingungen):
Die Ausführung ist unverzüglich nach Erteilung des Auftrages zu beginnen und bis zum 22.12.2026 fertig zu stellen.
Nachrichtlich zur Laufzeit in Monaten: Mit der Ausführung der Maßnahme soll unverzüglich ab Zuschlagserteilung begonnen werden und die Arbeiten sollen bis zum 22.12.2026 fertig gestellt werden. Die angegebene Laufzeit von 2 Monaten ist daher keine bindende Angabe und lediglich als Richtwert zu verstehen. ------------------------------------------------------------Hinweis zum Formular 311 EU 02-2024:Statt des Formular 312_322 und 511 gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen 2019.
Preis
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Das von der Auftraggeberin durchgeführte Verfahren ist ein Offenes Verfahren nach Maßgabe des Vierten Teils des GWB und der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
Statt des Formular 312_322 und 511 gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen 2019.