Das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) der Stadt Essen schreibt Leistungen für die Baugrunderkundung (Voruntersuchungen) und Kontrollprüfungen im Straßen- und Tiefbau in Form eines Rahmenvertrages aus.Los 1: Baugrunderkundungen und Kontrollprüfungen nördliches Stadtgebiet (nördlich der A40)Los 2: Baugrunderkundungen und Kontrollprüfungen südliches Stadtgebiet (südlich der A40)
Angebote können für eines oder beide Lose eingereicht werden. Eine Loslimitierung erfolgt nicht. Bei der Vergabeentscheidung gilt daher die Wirtschaftlichkeit des jeweiligen Einzelloses.
Der Rahmenvertrag für Baugrunderkundungen und Kontrollprüfungen im Straßen- und Tiefbau wird in 2 Lose aufgeteilt:- Los 1: nördliches Stadtgebiet (nördlich der A40)- Los 2: südliches Stadtgebiet (südlich der A40)
Es werden bei Bedarf projektbezogeneEinzelaufträge erteilt. Der wirtschaftlichste Bieter hat keinen Anspruch auf Erteilung von Aufträgen in Höhe seines Gesamtangebotes. Der Jahresumsatz ist abhängig vom Umfang der erforderlichen Leistungen. In den vergangenen Jahren wurden im gesamten Stadtgebiet durchschnittlich ca. 80 Voruntersuchungen und ca. 50 Kontrollprüfungen für Straßenbaumaßnahmen pro Jahr durchgeführt.Die angesetzten Mengen beruhen auf unverbindlichen Prognosen und können je nach Bedarf über- oder unterschritten werden. Bei Unterschreitung der ausgeschriebenen Mengen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Preiserhöhungen. Im Bedarfsfall sind - soweit die vertragliche Laufzeit des Vertrages noch nicht beendet ist- auf Basis der Vertragspreise Mehrleistungen in Höhe von bis zu 50 % der Angebotssumme zu erbringen.
Als Vertragsbeginn ist der 01.01.2027 vorgesehen. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2027.Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu den bisherigen Konditionen zu verlängern. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Auftraggeber nicht bis 3 Monate vor Ablauf der ersten 12 Monate, auch ohne Angabe von Gründen, kündigt.
Die Durchführung der Kontrollprüfungen darf ausschließlich durch Prüfinstitute vorgenommen werden, die nach RAP-Stra zugelassen sind.
Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass das bei den Felduntersuchungen entnommene Probematerial unverzüglich dem von ihm beauftragten Prüflabor zur Durchführung der Analytik übergeben wird. Das vom AN vorgesehene Labor hat sicherzustellen, dass die durchzuführenden Laboruntersuchungen schnellstmöglich durchgeführt werden können, damit die mit dem Auftraggeber vorab abgestimmten und vertraglich vereinbarten Zeiten bis zur Vorlage des Laborberichtes eingehalten werden.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Auftraggeber diese Option nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der ersten 12 Monate kündigt.
Los 1 gesamte Stadtgebiet Nord (nördlich der A40)
Los 2 gesamte Stadtgebiet Süd (südlich der A40)
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden. Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig. ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE: Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen. Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur). Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann. Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich. Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Preisnachlässe sind ausschließlich im Bietertool des VMP vorzunehmen.
Versicherung - Haftpflicht:Gemäß den Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Essen für die Ausführung von Leistungen ist eine bestehende Haftpflichtversicherung auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen. Ersatzweise ist eine Bestätigung der Versicherung vorzulegen, die nicht älter als drei Monate ist und die bestätigt, dass sie im Zuschlagsfall die verlangte Deckungshöhe bereitstellt. Es sind folgende Versicherungssummen zu gewährleisten:- Personenschäden 2.500.000,00 EUR für jede einzelne Person- Sachschäden 2.50.000,00 EUR je Schaden- Vermögensschäden 250.000,00 EUR
Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag/Angebotsabgabe gefordert war, werden im Rahmen der Rechtsprechung nachgefordert
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV).
Eigenerklaerung-Lieferleistungen-Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vom Bieter auszufüllen.Das Formular ist vollständig auszufüllen, wenn der Bieter nicht präqualifiziert ist. Präqualifizierte Bieter geben die PQ-Nummer an.
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Es erfolgen keine Vorauszahlungen.
Werden abweichend von den zusätzlichen Vertragsbedingungen andere Skontobedingungen gewährt, sind diese Eintragungen im Bietertool des VMP vorzunehmen.
- Statt des Formular 312_322 und 511 gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen.
- Der öffentliche Auftraggeber überprüft gemäß §§ 42 VgV die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
-Eigenerklaerung-Lieferleistungen-Dienstleistungen: Nur einzureichen, wenn nicht PQ qualifiziert; gilt auch für Nachunternehmer.
- Haftpflichtversicherung. Nachzuweisen auf Verlangen des Auftraggebers. Siehe hier auch: Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber.