Verfahrensangaben

Planungsleistungen inkl. OSA für die Überführungsbrücke Wilhelm-Nieswandt-Allee - ...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.11.2026
19.11.2026 10:00 Uhr
07.01.2027

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
05113-31001-15
Alfredstraße 163
45131
Essen
Deutschland
DEA13
Kalkulation und Vergabe, Rechtsangelegenheiten - FB 66-1-2
66Vergabe@amt66.essen.de
+49 2018866125
+49 2018866006

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514112735
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514112735
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71320000-7
71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Überführungsbrücke über Wilhelm-Nieswandt-Allee ist dringend sanierungsbedürftig. Die
Zustandsnote der letzten Hauptprüfung beträgt 3,7.

An der Stahlkonstruktion (Überbau) sind bereits an zahlreichen Stellen Korrosionsschäden
erkennbar. Zudem sind mehrere Nieten durchgerostet oder fehlen vollständig. Die festgestellten Schäden sollen im Rahmen der Sanierung instandgesetzt werden.

Im Bereich des Unterbaus sind örtlich Betoninstandsetzungsmaßnahmen erforderlich. Darüber hinaus besteht im Bereich des Mauerwerks partieller Instandsetzungsbedarf an den Fugen.

Auf Grundlage der Ergebnisse der durchzuführenden Schadensanalyse, der statischen Berechnung des Gesamtbauwerks (gemäß HOAI) sowie der Erstellung und Prüfung der erforderlichen Standsicherheitsnachweise ist ein geeignetes Sanierungskonzept zu erarbeiten.
Darüber hinaus ist eine Neuplanung der Verkehrsfläche (Fußbelag) inklusive Geländer vorzu-
nehmen. Ziel ist eine nachhaltige Verbesserung der Dauerhaftigkeit und Tragfähigkeit der bestehenden Fuß- und Radwegbrücke.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen, die u.a. den unten aufgeführten Bereichen der HOAI zugeordnet werden, wobei das Leistungsverzeichnis eine weitere Detaillierung der zu erbringenden Leistungen enthält.
Die Auftraggeberin weist insbesondere ausdrücklich darauf hin, dass auch umfangreiche besondere Leistungen nach Maßgabe des Leistungsverzeichnisses Bestandteil der Planungsleistungen sind.

Die Vorbereitung von los- bzw. abschnittsweisen Ausschreibungsunterlagen kann ggf. erforderlich sein und ist somit Teil des Leistungsumfangs. Eine gesonderte Vergütung findet in diesen Fällen nicht statt.

Die Beauftragung der einzelnen Leistungen und Leistungsphasen erfolgt stufenweise und
steht daher unter dem Vorbehalt entsprechender Zustimmungen. Die Stufenbeauftragungen
der einzelnen Leistungsbilder müssen nicht parallel, sondern können auch zeitversetzt erfolgen.

Die Unterlagen sind unabhängig vom Bearbeitungsstand stets so zu gestalten, dass diese
für Planfeststellungsverfahren, politische Beschlüsse und Förderanträge oder sonstige offizielle Zwecke verwendet werden können.

Im Folgenden sind die jeweiligen Leistungsbilder, unterteilt nach den beabsichtigten Beauftragungsstufen aufgeführt. Gegebenenfalls werden je nach den projektspezifischen Erfordernissen auch nur Anteile einer Stufe beauftragt.

1. Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. Teil 3, Abschnitt 3, § 43 ff. HOAI i.V.m. Anlage 12 HOAI Lph 1 - 9 inkl. örtl. Bauüberwachung sowie besondere Leistungen

2. Fachplanung Tragwerksplanung gem. Teil 4, Abschnitt 1, § 51 ff. HOAI i.V.m. Anlage 14 HOAI
Lph 2 - 6 sowie besondere Leistungen

Als zusätzliche Leistungen sind die Einbindung eines Baumgutachters, die Qualitäts- und Fertigungsüberwachung, Prüfstatiker, SiGeKo sowie die Bauleitung und Bauüberwachung anzubieten. Zudem ist die Verkehrsführung / Verkehrsplanung für den Ausführungszeitraum mit zu
planen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA13

Überführungsbrücke Wilhelm-Nieswandt-Allee Essen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZDYDX13ZT9

Einlegung von Rechtsbehelfen

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Das von der Auftraggeberin durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe des Vierten Teils des GWB und der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Für den Teilnahmewettbewerb hat die Auftraggeberin eine Unterlage gefertigt, die aus weiteren Informationen besteht und Formulare enthält, die zur Einreichung des Teilnahmeantrags dienen.
3. Die Ausgestaltung des Verfahrens und die zu erwartenden Bewerbungen bedeuten einen erheblichen Aufwand bei der Auftraggeberin. Diese beschränkt die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter anhand der aufgezeigten Kriterien ein.
4. Die für den Teilnahmeantrag erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.

Statt des Formular 312_322 und 511 gelten die Bewerbungsbedingungen freiberufliche Leistungen Stand Juli 2020.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag/Angebotsabgabe gefordert war, werden im Rahmen der Rechtsprechung nachgefordert

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

5
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Formulare Eignungsprüfung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich konstruktive Ingenieurbauwerke in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Mindestanzahl Jahresdurchschnitt 3 - Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich konstruktive Ingenieurbauwerke in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

Mindestanzahl Jahresdurchschnitt 3

Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich konstruktive Ingenieurbauwerke mehr als 3 bis einschließlich 5 = 2 Punkte

Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich konstruktive Ingenieurbauwerke mehr als 5 bis einschließlich 8 = 4 Punkte

Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich konstruktive Ingenieurbauwerke mehr als 8 = 6 Punkte

Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
167,00

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Tragwerksplanung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Mindestanzahl Jahresdurchschnitt 3 - Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Tragwerksplanung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

Mindestanzahl Jahresdurchschnitt 3

Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Tragwerksplanung mehr als 3 bis einschließlich 5 = 2 Punkte

Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Tragwerksplanung mehr als 5 bis einschließlich 8 = 4 Punkte

Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Tragwerksplanung mehr als 8 = 6 Punkte

Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
166,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Honorarzone der vorgelegten Referenzen - Planung von Ingenierubauwerken Brückenbauwerke - Honorarzone der vorgelegten Referenzen - Planung von Ingenierubauwerken Brückenbauwerke, mindestens Honorarzone III

Eine Referenz - Planung von Ingenierubauwerken Brückenbauwerke aus dem Bereich der Objektplanung Ingenieurbauwerke (Gruppe 7 - sonstige
Einzelbauwerke: Brückenbauwerke) und die als Nachweis der Leistungsphase 2 oder 3 des abgefragten Leistungsbildes dient und die weiteren
Mindestanforderungen ebenfalls erfüllen.

Eine Referenz - Planung von Ingenierubauwerken Brückenbauwerke aus dem Bereich der Objektplanung Ingenieurbauwerke (Gruppe 7 - sonstige
Einzelbauwerke: Brückenbauwerke) und die als Nachweis der Leistungsphase 5 oder 6 des abgefragten Leistungsbildes dient und die weiteren
Mindestanforderungen ebenfalls erfüllen.

Eine Referenz - Planung von Ingenieurbauwerken / Brückenbauwerken, die als Nachweis der Leistungsphase 8 einschließlich Objektüberwachung bzw. örtlicher

Bauüberwachung des abgefragten Leistungsbildes dient und die weiteren Mindestanforderungen erfüllt.

Werden Referenzen vorgelegt, die in eine höhere Honorarzone als die Mindesthonorarzone III eingestuft sind, werden hierfür Punkte vergeben. Bei der
Bepunktung wird maximal eine Referenz berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um diejenige Referenz mit der höchsten Honorarzoneneinstufung. In der hiermit
zu wertenden Referenz müssen mindestens die Lph 2 oder 3 sowie die Lph 5 oder 6 abgedeckt sein. Die Leistungsphase 8 wird bei der Bepunktung nicht
zwingend vorausgesetzt. Liegen mehrere Referenzen vor, die in eine höhere Honorarzone als die Mindesthonorarzone III eingestuft sind, wird die Referenz mit
der höchsten Honorarzoneneinstufung berücksichtigt.
(Beispiel: Liegt eine Referenz vor, welche die Lph 3, 5 und 8 abdeckt, und die der Honorarzone V zuzuordnen ist, so wird diese Referenz gewertet, auch wenn
eine weitere Referenz vorliegt, welche die Lph 3, 5 und 8 abdeckt, und die der Honorarzone IV zugeordnet ist.)

Für die zu berücksichtigende Referenz, die in die Honorarzone IV eingestuft ist, werden 4 Punkte vergeben.

Für die zu berücksichtigende Referenz, die in die Honorarzone V eingestuft ist, werden 6 Punkte vergeben.

Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
166,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Honorarzone der vorgelegten Referenzen - Fachplanung aus dem Bereich Tragwerksplanung - Honorarzone der vorgelegten Referenzen - Fachplanung aus dem Bereich Tragwerksplanung, mindestens Honorarzone III

Eine Referenz - Fachplanung aus dem Bereich Tragwerksplanung und die als Nachweis der Leistungsphase 2 oder 3 des abgefragten Leistungsbildes dient und die weiteren Mindestanforderungen ebenfalls erfüllen.

Eine Referenz - Fachplanung aus dem Bereich Tragwerksplanung und die als Nachweis der Leistungsphase 5 des abgefragten Leistungsbildes dient und die weiteren Mindestanforderungen ebenfalls erfüllen.

Eine Referenz - Fachplanung aus dem Bereich Tragwerksplanung und die als Nachweis der Leistungsphase 6 des abgefragten Leistungsbildes dient und die weiteren Mindestanforderungen ebenfalls erfüllen.

Werden Referenzen vorgelegt, die in eine höhere Honorarzone als die Mindesthonorarzone III eingestuft sind, werden hierfür Punkte vergeben. Bei der
Bepunktung wird maximal eine Referenz berücksichtigt. Hierbei handelt es sich jeweils um diejenigen Referenzen mit der höchsten Honorarzoneneinstufung. In der hiermit zu wertenden Referenz müssen mind. die Lph 2 oder 3 sowie die Lph 5 abgedeckt sein. Liegen mehr als zwei Referenzen vor (weil die einzelnen
Leistungsphasen durch verschiedene Referenzen belegt werden), die in eine höhere Honorarzone als die Mindesthonorarzone III eingestuft sind, bleibt dies bei
der Bepunktung unberücksichtigt.
(Beispiel: Liegt eine Referenz vor, welche die Lph 2 oder 3 sowie die Lph 5 abdeckt und die der Honorarzone V zuzuordnen ist, so wird diese Referenz gewertet,
auch wenn eine weitere Referenz vorliegt, welche die Lph 2 oder 3 sowie die Lph 5 abdeckt und die der Honorarzone IV zugeordnet ist.)

Für die zu berücksichtigende Referenz, die in die Honorarzone IV eingestuft ist, werden 4 Punkte vergeben.

Für die zu berücksichtigende Referenz, die in die Honorarzone V eingestuft ist, werden 6 Punkte vergeben.

Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
167,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Investitionsvolumen der vorgelegten Referenzen - Planung Ingenieurbauwerke Brückenbauwerke - Werden Referenzen vorgelegt, die das Mindestinvestitionsvolumen von 100.000,- EUR brutto übersteigen, werden hierfür Punkte vergeben. Bei der Bepunktung wird maximal eine Referenz berücksichtigt, die das Mindestinvestitionsvolumen überschreitet. Hierbei handelt es sich um diejenige Referenz, die das höchste Investitionsvolumen aufweist. In der hiermit zu wertenden Referenz müssen mind. die Lph 2 oder 3, die Lph 5 oder 6, sowie die Lph 8 abgedeckt sein. Liegen mehrere Referenzen vor, weil die einzelnen Leistungsphasen durch verschiedene Referenzen belegt werden sollen, die das Mindestinvestitionsvolumen übersteigen, bleibt dies bei der Bepunktung unberücksichtigt.

Für die zu berücksichtigende Referenz, die ein Investitionsvolumen von mehr als 200.000,- EUR brutto bis einschließlich 400.000 EUR brutto aufweist, werden 2 Punkte vergeben.

Für die zu berücksichtigende Referenzen, die ein Investitionsvolumen von mehr als 400.000,- EUR brutto bis einschließlich 700.000 EUR brutto aufweist, werden
4 Punkte vergeben.

Für die zu berücksichtigenden Referenzen, die ein Investitionsvolumen von mehr als 700.000 EUR brutto aufweist, werden 6 Punkte vergeben.

Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
167,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Investitionsvolumen der vorgelegten Referenzen - Fachplanung Tragwerksplanung - Werden Referenzen vorgelegt, die das Mindestinvestitionsvolumen von 90.000,- EUR brutto übersteigen, werden hierfür Punkte vergeben. Bei der Bepunktung wird maximal eine Referenz berücksichtigt, die das Mindestinvestitionsvolumen überschreitet. Hierbei handelt es sich um diejenige Referenz, die das höchste Investitionsvolumen aufweist. In der hiermit zu wertenden Referenz müssen mindestens die Lph 2 oder 3, die Lph 5 sowie die Lph 6 abgedeckt sein.Liegen
mehrere Referenzen vor, weil die einzelnen Leistungsphasen durch verschiedene Referenzen belegt werden sollen, die das Mindestinvestitionsvolumen
übersteigen, bleibt dies bei der Bepunktung unberücksichtigt.

Für die zu berücksichtigende Referenz, die ein Investitionsvolumen von mehr als 100.000,- EUR brutto bis einschließlich 300.000 EUR brutto aufweist, werden 2
Punkte vergeben.

Für die zu berücksichtigende Referenzen, die ein Investitionsvolumen von mehr als 300.000,- EUR brutto bis einschließlich 600.000 EUR brutto aufweist, werden
4 Punkte vergeben.

Für die zu berücksichtigenden Referenzen, die ein Investitionsvolumen von mehr als 600.000 EUR brutto aufweist, werden 6 Punkte vergeben.

Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
167,00

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung - Betriebshaftpflichtversicherung, Mindestdeckungsumme 2.000.000,- EUR für Personen- / Sach- / Vermögensschäden

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Technische Ausstattung - Die für die Bearbeitung des ausgeschriebenen Auftrags notwendige technische Ausstattung nach heutigem Stand der Technik muss vorhanden sein.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Allgemeinen personelle Leistungsfähigkeit - Die erforderlichen personellen Ressourcen (zahlenmäßig und hinreichend qualifiziert) müssen vorliegen, um den Auftrag den zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen des Auftrags entsprechend umzusetzen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein Westfalen (TVgG NRW) muss eingehalten werden.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung