Honorarzone der vorgelegten Referenzen - Planung von Ingenierubauwerken Brückenbauwerke - Honorarzone der vorgelegten Referenzen - Planung von Ingenierubauwerken Brückenbauwerke, mindestens Honorarzone III
Eine Referenz - Planung von Ingenierubauwerken Brückenbauwerke aus dem Bereich der Objektplanung Ingenieurbauwerke (Gruppe 7 - sonstige
Einzelbauwerke: Brückenbauwerke) und die als Nachweis der Leistungsphase 2 oder 3 des abgefragten Leistungsbildes dient und die weiteren
Mindestanforderungen ebenfalls erfüllen.
Eine Referenz - Planung von Ingenierubauwerken Brückenbauwerke aus dem Bereich der Objektplanung Ingenieurbauwerke (Gruppe 7 - sonstige
Einzelbauwerke: Brückenbauwerke) und die als Nachweis der Leistungsphase 5 oder 6 des abgefragten Leistungsbildes dient und die weiteren
Mindestanforderungen ebenfalls erfüllen.
Eine Referenz - Planung von Ingenieurbauwerken / Brückenbauwerken, die als Nachweis der Leistungsphase 8 einschließlich Objektüberwachung bzw. örtlicher
Bauüberwachung des abgefragten Leistungsbildes dient und die weiteren Mindestanforderungen erfüllt.
Werden Referenzen vorgelegt, die in eine höhere Honorarzone als die Mindesthonorarzone III eingestuft sind, werden hierfür Punkte vergeben. Bei der
Bepunktung wird maximal eine Referenz berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um diejenige Referenz mit der höchsten Honorarzoneneinstufung. In der hiermit
zu wertenden Referenz müssen mindestens die Lph 2 oder 3 sowie die Lph 5 oder 6 abgedeckt sein. Die Leistungsphase 8 wird bei der Bepunktung nicht
zwingend vorausgesetzt. Liegen mehrere Referenzen vor, die in eine höhere Honorarzone als die Mindesthonorarzone III eingestuft sind, wird die Referenz mit
der höchsten Honorarzoneneinstufung berücksichtigt.
(Beispiel: Liegt eine Referenz vor, welche die Lph 3, 5 und 8 abdeckt, und die der Honorarzone V zuzuordnen ist, so wird diese Referenz gewertet, auch wenn
eine weitere Referenz vorliegt, welche die Lph 3, 5 und 8 abdeckt, und die der Honorarzone IV zugeordnet ist.)
Für die zu berücksichtigende Referenz, die in die Honorarzone IV eingestuft ist, werden 4 Punkte vergeben.
Für die zu berücksichtigende Referenz, die in die Honorarzone V eingestuft ist, werden 6 Punkte vergeben.
Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.