Verfahrensangaben

KSP und grüne Infrastruktur - Kronenpflege und Massariakontrolle 2026-2028

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Grün und Gruga
05113-31001-15
Lührmannstraße 82
45131
Essen
Deutschland
DEA13
FB 67 - Vergabestelle
vergabe@gge.essen.de
+49 2018867070
+49 2018867058

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514112735
+49 2514112165
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514112735
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514112735
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514112735
+49 2514112165

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

77211500-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Im Essener Stadtgebiet sollen auf Flächen grüner Infrastruktur und Kinderspielplätzen in regelmäßigen Abständen von acht Monaten insgesamt 1231 Platanen bearbeitet werden. Dabei sollen Sonderkontrollen der Äste auf den Befall durch Schaderreger (z.B. Splanchnonema platani / Massaria) und deren Entnahme, sowie Kronenpflegemaßnahmen durchgeführt werden.

Das Leistungsverzeichnis ist in zwei Teillose aufgeteilt (Teillos 1- Kinderspielplätze und angrenzende Grünflächen (666 Bäume) und Teillos 2- restliche Grünflächen (565 Bäume)). Es muss mindestens ein Teillos vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch beide Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Angebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens durch entsprechend personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten bzw. wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor.

Aufgrund des erhöhten Befalls von Platanen mit der Massariakrankheit (Splanchnonema platani) werden die Platanen der Stadt Essen alle acht Monate auf von Massaria befallene Äste, mittels Hubarbeitsbühne oder Sonderarbeitsverfahren, kontrolliert. Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen somit in 24 Monaten die Platanen der zuvor genannten Flächen insgesamt vier Mal in einem Abstand von acht Monaten kontrolliert werden. Im vierten Durchgang ist zusätzlich zu der Massariakontrolle auch eine Kronenpflege durchzuführen.

Des Weiteren sollen während der gesamten Vertragslaufzeit pro Durchgang und Teillos ca. 20 Akutaufträge, sogenannte "Prio 2 Aufträge" mit Bearbeitungsfrist von 14 Tagen, entweder separat oder während der Ausführung der planmäßigen Massariakontroll-/Kronenpflegedurchgänge, bearbeitet werden. Dabei ist in der Regel eine Kronenpflege und/oder eine Einkürzung von Kronenteilen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durchzuführen. Nach Übergabe an den Auftragnehmer sind diese Aufträge unverzüglich zu bearbeiten.

Übersicht über die einzelnen Durchgänge:
1. Durchgang: Sonderkontrolle der Platanen auf von Massaria befallene Äste mit Beginn unmittelbar nach Auftragserteilung

Nach acht Monaten
2. Durchgang: Sonderkontrolle der Platanen auf von Massaria befallene Äste

Nach acht Monaten
3. Durchgang: Sonderkontrolle der Platanen auf von Massaria befallene Äste

Nach acht Monaten
4. Durchgang: Kronenpflege und Sonderkontrolle der Platanen auf von Massaria befallene Äste

Ausführungsfristen:
Die Ausführungsfristen beziehen sich auf die praktischen Arbeiten vor Ort. Vorbereitende Tätigkeiten (z.B. das Einholen von Genehmigungen für Arbeitsstellen auf Straßen beim Amt für Straßen und Verkehr Essen) müssen zu Beginn der jeweiligen Ausführungsfristen soweit abgeschlossen sein, dass die Bearbeitung der Flächen fristgerecht begonnen werden kann. Diese vorbereitenden Tätigkeiten sind in der Kalkulation des Einheitspreises mit zu berücksichtigen.
Es handelt sich bei den ausgeschriebenen Leistungen um einen mehrjährigen Pflegevertrag, d.h. bei zufriedenstellender Durchführung der Kontroll- und Pflegeleistungen im ersten Beauftragungsjahr läuft der Vertrag in dem darauffolgenden Jahr ohne erneutes Ausschreibungsverfahren weiter.
Nach Erreichen von jeweils zehn Prozent der Auftragssumme hat der Auftragnehmer eine Abschlagsrechnung einzureichen. Die Beauftragung und Abrechnung erfolgt je Pflegedurchgang.

Artenschutz:
Der Schutz von baumbewohnenden Tieren ist in besonderem Maße zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unmittelbar vor Beginn der Pflege- und Schnittmaßnahme die betroffenen Bäume in Augenschein zu nehmen und bei Anzeichen von möglichen Tierbehausungen (Nester, Höhlungen) den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis zu setzten. Dieser entscheidet dann über weiteres Vorgehen.

Allgemeine Hinweise:
Bei allen Arbeiten muss besondere Rücksicht auf die Sicherheit der Kinder auf Spielplätzen und der Besucher der Grünanlagen genommen werden. Die Arbeiten sind grundsätzlich mit der Bauleitung abzustimmen.

Die fachgerechte Kontrolle der Platanen ist unmittelbar an die freie Sicht auf die Rindenoberflächen gebunden. Die Leistung ist daher bei den folgenden Witterungsverhältnissen zwingend zu unterbrechen, bzw. darf nicht aufgenommen werden:
-Schnee: Sobald die Astoberseiten ganz oder teilweise mit Schnee bedeckt sind.
-Eis: Bei Eisbildung auf den Ästen, die eine visuelle Beurteilung der Rindenstruktur und -färbung unmöglich macht.
-Nebel, Starkregen: Sofern die Sichtweite oder die
Oberflächenbeschaffenheit eine sichere Diagnose des Massariabefalls verhindert.

Trotzdem durchgeführte Kontrollen gelten als nicht fachgerecht erbracht und erfüllen nicht den Standard der Verkehrssicherungspflicht. Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber unverzüglich über witterungsbedingte Verzögerungen schriftlich informieren. Die Ausführungsfristen verlängern sich in diesem Fall um den Zeitraum der witterungsbedingten Behinderung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Bei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Nach entsprechend durch den AN dokumentierter Vorprüfung der in Seilklettertechnik auszuführenden Leistungen, dürfen diese ausschließlich durch zertifizierte Fachkräfte mit einem gültigen Zertifikatsnachweis und bei ununterbrochen gesicherter Rettungskette erbracht werden. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der Berufsgenossenschaft Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV-Baumpflege 2017 zugrunde.

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen.

Der Auftragnehmer benennt der städtischen Bauleitung mindestens einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner (mindestens Sprachlevel "C1"), sowie eine Vertretungsperson für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragnehmers informiert die städtische Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städtischen Bauleitung.

Vor Beginn einer jeden Pflegemaßnahme muss der Auftragnehmer dem zuständigen Bauleiter den aktuellen Standort mitteilen. Die Mitteilung kann beispielsweise durch das Teilen des Standortes per Messenger App erfolgen.

Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich des Abladens und des Lagerns auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen.

Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist (VOB/B § 4 Abs. 8). Vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Kartenmaterial (z.B. über Einsatzstandorte) ist dem Nachunternehmer durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Für die Ausführung der Arbeiten benötigtes Kartenmaterial ist von den ausführenden Kolonnen des Auftragnehmers/Nachunternehmers zwingend mitzuführen.

Die Lage der jeweiligen Objekte ergibt sich aus den beigefügten Übersichtsplänen (1:1.000) und/oder Objektlisten (Einzelbaumlisten). Die Eingruppierung der Bäume in Durchmesserklassen bleibt aus Gründen der Arbeitsvereinfachung für die Dauer der gesamten Leistungszeit unveränderliche Abrechnungsgrundlage. Eine Vorsichtung der Flächen (ggf. mit der zuständigen Bauleitung) vor Angebotsabgabe wird empfohlen, insbesondere zur rechtzeitigen Feststellung möglicher notwendiger Eingriffe in den Straßenverkehr (siehe "Einholung verkehrsrechtlicher Anordnungen"). Die Objektlisten mit den Standortangaben, Übersichtskarten und Detailpläne im Maßstab 1:1.000 im PDF-Format, in denen die Bäume als Punktobjekte dargestellt sind sowie exakte Standortinformationen im digitalen Format (z.B. KML-Datei) werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden die notwendigen Baum-/Standortinformationen in der proMDE-Dienstleister-App verfügbar sein.
Alle erbrachten Leistungen (Massaria-Sonderkontrolle, Kronenpflege-/Massariakontrolle mit Hubsteiger durchführen etc.) sind mittels proMDE-Dienstleister-App vor Ort oder innerhalb von 1-2 Tagen zu dokumentieren und der städtischen Bauleitung zur Leistungsanerkennung zu übermitteln.

Eingriffe in den Straßenverkehr:
Es ist damit zu rechnen, dass für jede Straße bzw. im Falle von verkehrswichtigen Essener Straßen ("KOST- Straßen") für mehrere Abschnitte dieser Straßen, insbesondere vor Ampelanlagen, Ortstermine mit der zuständigen Behörde zur Erlangung der verkehrsrechtlichen Genehmigung für die Durchführung der Arbeiten erforderlich werden. Dieser Aufwand wird nach nachgewiesenem Anfall in entsprechenden Leistungspositionen vergütet.

Allgemeine Hinweise sowie Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
21.09.2026
24.11.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Siehe Übersichtspläne / Baumlisten
45127
Essen
Deutschland
DEA13

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs.3 S.1 Nr.1 bis Nr.4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs.3 GWB lautet:

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt

Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren gemäß Art.22 der EU-Richtlinie 2014/24/EU und § 11a EU VOB/A
1.1.) Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/ Angebotsöffnung erbeten.

1.2.) Mit Angebotsöffnung wird der Bieter für das weitere Vergabeverfahren gemäß § 11a EU Abs.6 VOB/A verpflichtend aufgefordert seine Unternehmensbezeichnungen sowie eine elektronische Adresse im Vergabeportal NRW anzugeben/ zu registrieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung, auch nach Fristsetzung von 6 Kalendertagen nicht nach, wird er aus diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen.

1.3.) Die Kommunikation, z.B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW / Metropole Ruhr geführt (über die bei der Registrierung vom Bieter angegebene E-Mailadresse) um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten.

1.4.) Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen).

1.5.) Wichtiger Hinweis:
Es werden nur Angebote im GAEB-/oder Excel-Format zugelassen.
Andere Dateiformate führen zum Ausschluss des Angebots.
Das veraltete GAEB-Format GAEB 90 (Endung D84) wird nicht korrekt importiert und ist daher zur Angebotsabgabe nicht zugelassen.
Bitte senden Sie zur Angebotsabgabe ausschließlich GAEB P84- oder X84-Dateien zurück.
Angebote müssen in den genannten GAEB oder im Excel-Format abgegeben werden.
Wir machen darauf aufmerksam, dass bei Rückgabe im GAEB und im Excel-Format beide Angebote ausgeschlossen werden müssen,wenn sich diese inhaltlich/preislich widersprechen.

2.) Hinweise zu den Vergabeunterlagen/ Nachweisen

2.1.) Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf
hinzuweisen.

2.2.) Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

2.3) Angebote
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die "ohne Bedingungen" als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonto etc.) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

3.) Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebot entweder elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB abzugeben
- oder mit einer fortgeschrittenen/qualifizierten elektronischen Signatur als Containersignatur im Bietertool des Vergabemarktplatzes zu signieren.
- Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes
vorgenommen werden (Containersignatur).

Elektronische Angebote und Teilnahmeanträge müssen verschlüsselt und ausschließlich über das Bietertool des VMP eingereicht werden.
Über die Kommunikation - unverschlüsselt - eingegangene Angebote werden ausgeschlossen.

4.) TVgG NRW
Die Vergabe des Auftrages richtet sich nach den Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)

5.) Nebenangebote
Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

6.) Bietergemeinschaften
- Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Siehe auch Bewerbungsbedingungen der Stadt Essen (liegt den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter "Vergabeunterlagen - Anschreiben" bei).

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößengegen das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."

Lose

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Kinderspielplätze
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

77211500-7
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Grünfächen
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

77211500-7
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

5
5

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

1
0

Überprüfung der Angebote

2
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

614.822,00
EUR
800.749,25
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

5
5

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

1
0

Überprüfung der Angebote

2
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

495.035,00
EUR
634.152,91
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Behnke Baumpflege eG, 41379 Brüggen
Grünfächen - 2
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Behnke Baumpflege eG
GnR 283 Krefeld
Kleines Unternehmen
Lüttelbrachter Str. 114
41379
Brüggen
Deutschland
DEA13
info@baumpflege-behnke.de
02163-10163
02163-10263
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

18.08.2026

Angaben zum Angebot

2 - 594253
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

2
Fendesack Forst-und Kulturbau GmbH, 48432 Rheine
Kinderspielplätze - 1
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Fendesack Forst-und Kulturbau GmbH
HRB11627 Rheine
Kleines Unternehmen
Riesenbecker Straße 14
48432
Rheine
Deutschland
DEA13
info@fendesack.com
05975 - 48280
05975 - 482828
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

18.08.2026

Angaben zum Angebot

3 - 594332
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung