Leistungsumfang:
Bei den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, basierend auf Erfahrungswerten der letzten drei Jahre sowie unter Berücksichtigung anstehender Neubau-, Sanierungs- und Abbruchmaßnahmen.
Für die ausgeschriebene Laufzeit von drei Jahren wird von folgendem Bedarf ausgegangen:
- ca. 40 Brückenprüfungen mit einem voraussichtlichen Sperrzeitenbedarf von 34 Einsatzschichten
- ca. 4 Neubau-, Sanierungs- oder Abbruchmaßnahmen mit einem geschätzten Sperrzeitenbedarf von 35 Einsatzschichten
Die benötigten Leistungen werden im Bedarfsfall im Wege eines Einzelabrufs direkt beauftragt. Nach Auftragserteilung ist mit der Leistungserbringung innerhalb von drei Kalendertagen zu beginnen, sofern projektspezifische Anforderungen (z.B. Sperrzeiten gemäß Betra) keinen späteren Beginn notwendig machen.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Leistungen aus der Rahmenvereinbarung in begründeten Fällen auch anderweitig zu vergeben (z.B. im Zusammenhang mit Förderprojekten).
Ein Anspruch auf Abruf von Leistungen - und somit auf Vergütung - besteht seitens des Auftragnehmers nicht. Eine Vereinbarung zu Mindest- oder Höchstabnahmemengen wird nicht getroffen.
Laufzeit:
Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre. Eine einmalige Verlängerung um 12 Monate ist
möglich. Diese ist bis drei Monate vor Vertragsende abzuschließen. Eine automatische
Verlängerung findet nicht statt.
Eine Vertragsverlängerung kommt aus Sicht des AG insbesondere dann in Betracht, wenn
sich eine große Anzahl geplanter Maßnahmen aus der dreijährigen Laufzeit in das Folgejahr
verschieben.