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Prüfung nach DIN 1076 an 21 Ingenieurbauwerken - Stadt Essen
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
Alfredstraße 163
45131
Essen
Deutschland
Kalkulation und Vergabe, Rechtsangelegenheiten - FB 66-1-2
+49 2018866122
+49 2018866006
66Vergabe@amt66.essen.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYT735SJW4

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYT735SJW4/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Bauwerksprüfung 2026 - Stadt Essen

Umfang der Leistung
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Durchführung von Hauptprüfungen (HP) von
Ingenieurdienstleistungen gemäß DIN 1076.
Alle zu prüfenden Bauwerke befinden sich auf
dem Stadtgebiet der Stadt Essen.

Haupterfüllungsort

Stadtgebiet Essen
45127
Essen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Die Bauwerksprüfungen sollen bis Ende des Jahres 2026 durchgeführt werden. Kommt es zu Behinderungen, die der AN nicht zu vertreten hat, ist dies dem AG schriftlich mitzuteilen. Verzögerungen, die infolge terminlicher Zwangspunkte der DB entstehen, werden dem AN nicht angelastet. Der AN kann nicht davon ausgehen, dass die Bauwerksprüfungen in einem Arbeitsgang abgearbeitet werden können. Vielmehr gilt es die vorgegebenen Termine der DB wahrzunehmen.

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Es ist ein Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen mit dem Angebot vorzulegen:
1.500.000,00 EUR für Personenschäden und mindestens 500.000,00 EUR für sonstige Schäden, jeweils je Schadensfall.

Vorzulegende Nachweise:
Versicherungsnachweis Berufshaftpflichtversicherung; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Die Bauwerksprüfung muss durch einen fachkundigen Ingenieur gemäß der RI-EBW-PRÜF durchgeführt werden. Die Fachkenntnisse sind durch ein gültiges Zertifikats über die erfolgreiche Teilnahme am "Lehrgang für Ingenieurinnen und Ingenieure der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 des VFIB e.V. zu dokumentieren.
Der verantwortliche Bauwerksprüfer ist dem AG schriftlich zu benennen (namentlich mit Kontaktdaten). Hilfskräfte (z.B. Techniker) können unter Aufsicht des verantwortlichen Ingenieurs eingesetzt werden.
Die genannten Fachkundenachweise zu den Eigenerklärungen müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden. Das Angebot wird ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.

Neben den Fachkenntnissen muss der Bauwerksprüfer auch die körperlichen und psychischen Voraussetzungen erfüllen.
Der Bieter versichert, die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen entsprechend der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge durchgeführt zu haben. Insbesondere wird auf folgende anlassbezogenen Vorsorgen hingewiesen.

Bei Einsatz von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbar:
Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge Anhang 1 Nr. 1.9 a BetrSichV, DGUV Grundsatz 308-008

Bei Tätigkeiten mit Absturzgefahr:
Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge § 2 Abs. 1 Nr. 3 PSV-BV

Bei Prüfungen im Bereich von Schmutzgewässern/Kanalisation:
Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 i) ArbMedVV

Vorzulegende Nachweise:
Eigenerklärung für Fach- und Sachkundenachweise; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Sonstige

Statt des Formular 312_322 und 511 gelten die Bewerbungsbedingungen freiberufliche Leistungen Stand Juli 2020.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
Es erfolgen keine Vorauszahlunge

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

04.05.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

18.06.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber

Soweit einzelne Bedingungen der geplanten Beauftragung oder Positionen des Leistungsverzeichnisses un- oder missverständlich sind, werden Sie gebeten, diese im Rahmen von Bieterfragen an die Auftraggeberin heranzutragen, damit diese vor Abgabe eines Angebotes für alle Bieter einheitlich aufgeklärt werden können. Sofern hiervon kein Gebrauch gemacht wird und das Angebot gleichwohl unter etwaige eigene Annahmen/Interpretationen der Leistungsbeschreibung geknüpft wird, muss dies im Zweifel als Änderung der Vergabeunterlagen gewertet werden. Dies führt dann gem. § 42 Abs. 1 S.2 Ziffer 4 UVgO zum Ausschluss des Angebotes. Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden. ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE: Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen. Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur). Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann. Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich. Sofern der Zuschlag auf Ihr Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist nicht erteilt wurde, konnte Ihr Angebot nicht berücksichtigt werden. Auf § 46 Abs. 1 UVgO wird hingewiesen. Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.

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