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Kanaluferpark - Landschaftsbauarbeiten
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Grün und Gruga
Lührmannstraße 82
45131
Essen
Deutschland
FB 67 - Vergabestelle
Frau Knust
+49 2018867070
+49 2018867058
vergabe@gge.essen.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYT8R8LTQF

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYT8R8LTQF/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Landschaftsbauarbeiten

Diese zusätzlichen Angaben zum LV gelten für alle ausgeschriebenen Lose, Titel und Gewerke und sind Bestandteil des Leistungsverzeichnisses. Eine zusätzliche Vergütung für etwaig notwendige zusätzliche Leistungen des AN infolge dieser Angaben erfolgt nicht. Solche Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.

Baubeschreibung und Zusätzlich technische Vertragsbedingungen

1. Allgemeine Beschreibung der Bauleistung

1.1 Auszuführende Leistungen
Der zukünftige Kanaluferpark im Stadtteil Altenessen-Nord wird als Bindeglied zum IGA-Standort Gelsenkirchen dienen, dafür soll die Brachfläche am Fuße der Schurenbachhalde zu einem Ruderalpark entwickelt werden.
Ziel der Planung ist die Verknüpfung der bereits existierenden Wege untereinander herzustellen, sowie der Ausbau einer getrennten Fuß- und Radwegeverbindung in Ost-West Richtung.
Die zentral verlaufende Schottertrasse der ehemaligen Zechenbahn dient hierzu als Grundgerüst und ist gleichzeitig Korridor für die ansässige, geschützte Kreuzkröte. An wichtigen Wegkreuzungen und Aufweitungen werden Aufenthaltsplätze hergestellt. Ein Erlebnisweg bringt den Besuchern den Lebensraum der Kreuzkröte näher.

Es ist die Neuanlage von Platz- und Wegeflächen mit unterschiedlichen Oberflächen (Asphalt und Deckschicht ohne Bindemittel) auszuführen. Die Wege können z.T. den Unterbau der alten Gleistrasse nutzen. In Abschnitten müssen bestehende Asphaltwege überarbeitet werden.
Die Plätze werden als Aufenthaltsorte mit Sitzmöbeln und Gehölz- und Staudenpflanzungen ausgestattet.

Für die Kreuzkröte werden mehrere eingezäunte, betonierte Laichgewässer sowie Versteckplätze angelegt. Diese Bereiche werden durch aufgestapeltes Totholz, Findlinge und Benjeshecken abgetrennt.

Die geplanten Skulpturen zum Kröten-Erlebnisweg werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Es handelt sich um Bauen im Bestand.

Insbesondere sind folgende Arbeiten auszuführen:
Abbrucharbeiten
Erdarbeiten
Asphaltarbeiten
Wegebauarbeiten
Pflanzarbeiten und Pflege
Einbau von Ausstattungsgegenständen
Einbau von Betonfertigteilen
Zaunbauarbeiten
Metallbauarbeiten

Die Parkanlage umfasst eine Gesamtfläche von ca.
38.115 m2.

Das Leistungsverzeichnis besteht aus 2 Abschnitten "Nahmobilitätsmaßnahme" und "Habitatverbund und Erlebnisraum Kreuzkröte".
Die Landschaftsbauarbeiten für Wege- und Platzflächen (Förderung durch die "Nahmobilitätsmaßnahme") nehmen eine Fläche von ca. 22.675 m2 ein. Die Flächen für den "Habitatverbund und Erlebnisraum Kreuzkröte" sind ca. 15.440 m2 groß.

Die Krötenskulpturen sind nicht Teil dieser Ausschreibung.

1.2 Gleichzeitig laufende Arbeiten
Zeitgleich stattfindende Arbeiten von Tiefbaufirmen oder Versorgungsträgern im Baugebiet sind eigenverantwortlich im Bauablauf zu berücksichtigen und mit der Bauüberwachung/AG abzustimmen. Behinderungen, die wegen mangelhafter Abstimmung durch den AN verursacht werden, gehen zu dessen Lasten.

Zeitgleich finden Zaunbauarbeiten am Dehnungsbauwerk der Fernwärmeleitung durch die Iqony statt.

2. Beschreibung der örtlichen Verhältnisse

2.1 Lage der Baustelle
Das Plangebiet des zukünftigen Kanaluferparks erstreckt sich südlich des Rhein-Herne-Kanals von der Altenessener Straße (Zweigertbrücke) im Westen bis zur Stadtgrenze von Gelsenkirchen im Osten. Im südlichen Anschluss befinden sich die Schurenbachhalde und das geplante Wohnquartier "Altenessener Straße/ Nordsternstraße".
Das Plangebiet ist ausschließlich von Osten über die Emscherstraße anfahrbar. Die asphaltierte Straße am nördlichen Fuß der Schurenbachhalde kann als Ost-West-Erschließung im Gebiet genutzt werden. Ab ca. der Hälfte der Schurenbachhalde kann das Gelände über eine Schotterfläche Richtung Norden bis zur ehemaligen Gleistrasse erschlossen werden. Dort sind keine gebauten Wege vorhanden. Die Autobahnanschlüsse der A 42 (Kamp-Lintfort / Dortmund) bzw. der B 224 sind ca. 4 km entfernt.

2.2 Beschreibung der Örtlichkeit und Besonderheiten bei der Ausführung

Sämtlich Arbeiten sind vom eigenen Baufeld aus auszuführen, Arbeiten vom Kanaluferweg und das Befahren des Kanaluferweges sind unzulässig.
Die topografische Situation mit vielen z.T. steilen Böschungen und Höhenwechseln schafft unterschiedliche Ebenen, die dazu führen, dass die heutigen Erschließungswege kaum miteinander verbunden sind.
Zu beachten ist, dass auf den vorhandenen Wegeflächen ein jahreszeitabhängig hohes Radverkehrsaufkommen herrscht.

Die Ost-West-Wegeverbindung wird bis zum 30. September 2026 einschließlich für den Durchgangsradverkehr und für zu Fuß gehende offen bleiben und ist mit Bauzaun vom Baufeld zu sichern.
Die Befahrbarkeit des Eingangsplatzes muss gewährleistet bleiben.
Arbeiten im Bereich des Eingangsplatzes können erst ab dem 1. Oktober 2026 ausgeführt werden.
Im Anschluss wird eine Umleitung eingerichtet, die Bestand hält, bis die Asphaltierungen am Eingangsplatz und im Bereich der Reifenwaschanlage abgeschlossen sind.
Die Ost-West-Verbindung ist anschließend zu öffnen und das Baufeld wieder zu sichern.

Die oberirdisch verlaufende Fernwärmeleitung der iqony ist zu berücksichtigen. Beschädigungen an diesen und anderen Leitungen sind dem AG und dem zuständigen Leitungsträger umgehend zu melden und auf Kosten des AN zu beheben.

Das Gelände wurde bereits durch voran gegangene Rodungsarbeiten vorbereitet. Z.T. wurde Schnittgut gesichert auf dem Baufeld gelagert um es für die späteren Abgrenzungen zu den Laichgewässern nutzen zu können.

Aufwuchs und Anlagen, wie Leitungen, Durchlässe, Einfriedungen und dergleichen dürfen erst beseitigt werden, wenn das Einverständnis des AG vorliegt. Der AN hat dafür zu sorgen, dass Hydranten, Absperrschieber, Entwässerungs- und sonstige Abdeckungen frei zugänglich gehalten werden.

Umfang der Leistung
Durch Boden- oder sonstige Materialbewegungen verunreinigten Straßen, Wege und Plätze sind täglich zu säubern. Bei der Durchführung von Arbeiten mit schwerem Gerät ist darauf zu achten, dass in den Kronenbereichen vorhandener Bäume nur mit äußerster Vorsicht gearbeitet wird. Arbeiten in den Kronenbereichen sind nur auf das äußerst notwendigste zu beschränken (die DIN 18920 und ZTV-Baumpflege sind dringendst zu beachten)! Eventuelle Beschädigungen sind umgehend zu melden und auf Kosten des AN fachgerecht zu behandeln (z.B. Wurzeln ab 3 cm Durchmesser).
Kronenbereiche vorhandener Bäume und Gehölze dürfen ohne Schutz gegen Druckschäden nicht überfahren werden.

Der AG wird eine ökologische und bodenkundliche Baubegleitung beauftragen, da das Bearbeitungsgebiet u.a. zum Habitatverbund der Kreuzkröte gehört
( s. Pkt. 2.11 und 2.12)

Es ist auf die Druckrohrleitung und die entsprechend einzuhaltenden Abstände im Bereich des Eingangsplatz zu achten.

Beschädigungen an öffentlichen Flächen oder Flächen Dritter sind dem AG umgehend zu melden. Die Wiederherstellung der öffentlichen Flächen muss von einem von der Stadt anerkannten Straßenbauunternehmen durchgeführt werden. Die Wiederherstellung beschädigter Flächen geht zu Lasten des AN.

2.3 Baugrund/ Bodengutachten
Werden im Rahmen von Aushubmaßnahmen belastete Böden angetroffen, sind diese gesondert zu entsorgen.

2.4 Zufahrtsmöglichkeiten
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt ausschließlich
von der Emscherstraße. Innerhalb des Gebiets sind die Wege nur teilweise befestigt. Die Emscherstraße selbst ist ebenso Zufahrtsstraße für die Schurenbachhalde und für Rettungsfahrzeuge zugänglich zu halten.
Eine Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrs ist auf ein Mindestmaß zu beschränken und ein ungehinderter Verkehr ist zu gewährleisten.

2.5 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
Anschlussmöglichkeiten können nicht zur Verfügung gestellt werden. Sie sind im Rahmen der Baustelleneinrichtung vom AN selbst zu beschaffen (z.B. Strom-, Wasseranschlüsse).

2.6 Lager- und Arbeitsplätze
Lagerflächen auf der Baustelle sind in notwendigem Umfang vorhanden. Diese sind mit der zuständigen Bauleitung abzustimmen und selbstständig zu sichern.

2.7 Ablagerungsplätze
Vor Ort werden Mieten mit dem entsprechenden Aushubmaterial, welches abgefahren werden soll, erstellt. Aus den Mieten wird eine Mischprobe entnommen und anschließend gemäß Analyseergebnis abgefahren.
Die Mieten sind so zu platzieren, dass diese den Bauablauf nicht behindern.
Die Zwischenlagerung von Aufbruch- und Abfallgut in Seiten- oder Grünstreifen, bzw. Gehölzflächen oder Baumscheiben ist nicht gestattet.

2.8 Zu schützende Bereiche und Objekte
Alle Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Vermessungs- und Vermarkungseinrichtungen und alle im Baustellenbereich vorhandenen Verkehrsflächen, Bauwerke, Grundstücke und sonstige Anlagen (z.B. Straßenbeleuchtungsmaste, Verkehrszeichen, Grünanlagen) sind gegen Verschmutzungen und Beschädigungen zu schützen. Grünflächen und Kronenbereich des Baumbestandes innerhalb der Baumaßnahme sowie die angrenzenden Grünflächen dürfen nicht zur Lagerung von Baumaterialien und Aushub in Anspruch genommen werden.
Durch Bauarbeiten bedingte schadhafte Auswirkungen wie Emissionen, Immissionen etc. auf im Baustellenbereich vorhandenen Grundstücke, einschl. der darauf vorhandenen Bauwerke, sind zu vermeiden. Auf die entsprechende Gerätewahl wird hingewiesen.

Im Baufeld befindet sich eine Grundwassermessstelle, die an das geplante Geländeniveau durch den Außendienst der Unteren Bodenschutzbehörde auf Höhe gesetzt wird.
Die zukünftige Abdeckung der Grundwassermessstelle wird durch den AN geliefert und eingebaut.
Die Arbeiten sind zeitlich mit dem Außendienst der Unteren Bodenschutzbehörde abzustimmen.
Bodenarbeiten in dem Bereich sind in Handarbeit auszuführen.

Im Planungsbereich befinden sich gem. des Landschaftspflegerischen Begleitplans zum "Kanaluferpark Schurenbachhalde" mehrere erfasste Höhlenbäume außerhalb des für die Umsetzung erforderlichen Eingriffsbereichs. Diese sind als Habitatbäume zu erhalten.

2.9 Versorgungsleitungen
Nach der Zuschlagserteilung, bzw. vor Aufnahme der Arbeiten hat der AN den Beginn der Bauarbeiten bei den infragekommenden Versorgungsträgern anzuzeigen, Bestandspläne anzufordern, sich über die Lage der Versorgungsleitungen zu informieren und soweit vorhanden die Sicherung in Absprache mit dem Versorgungsträger durchzuführen.
Im Bereich vorhandener Versorgungsleitungen ist mit allergrößter Sorgfalt zu arbeiten. Unvermutet angetroffene Versorgungsleitungen sind vom AN dem AG unverzüglich zu melden. Für Beschädigungen von Versorgungsleitungen und die daraus entstehenden Folgekosten haftet der AN.
Umlegungsarbeiten sind mit den Versorgern frühzeitig eigenverantwortlich abzustimmen.

2.10 Kampfmittelverdachtsfläche
Bei den zu bearbeiteten Flächen handelt es sich um ehemalige Bombenabwurfgebiete. Sämtliche tiefbautechnische Arbeiten sind mit entsprechender Vorsicht und Sorgfalt auszuführen. Werden vor Beginn oder während der Ausführung auf der Baustelle gefährliche Gegenstände (z.B. Sprengkörper, Munition, Waffen) gefunden, so sind die Arbeiten im Gefahrenbereich sofort einzustellen, die nächste Polizeidienststelle, die Ordnungsbehörde und der Auftraggeber sofort zu benachrichtigen. Die Gefahrenstelle ist abzusperren. Die Arbeiten dürfen erst nach Beseitigung der Gefahr fortgesetzt werden.
Ansprechpartner im Notfall: Ordnungsamt
Frau Butter, Tel. 0201-88 32127

Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Kanaluferpark
Anfahrt über Emscherstraße
45329
Essen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Baubeginn: Juni 2026
Ausstattungs- und zu produzierende Gegenstände sind sofort nach Auftragserteilung zu bestellen.
Fertigstellung: März 2027

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Ja

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Zum Nachweis der persönlichen Lage haben
nicht präqualifizierte Unternehmen gemäß § 6a Abs.2 Nr.1 und Abs.3, 4 VOB/A und § 45 VgV mit dem Angebot, vor Zuschlagserteilung, Nachweise zur Prüfung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Nachweise auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

- Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis, mit dem Angebot gemäß § 6b VOB/A, durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Die einzureichenden Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein.

- Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/ oder die von ihr benannten Formblätter (VHB 221, 222, 223) mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.

Dies gilt auch für Nachunternehmer.

Vorzulegende Nachweise:
FB 67 - Dritterklärungen Persönliche Lage VOB; - Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen über das Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen der Mitarbeiter,
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen,
- Die Gewerbeanmeldung,
- Die Eintragung in das Berufsregister des Firmensitzes (Entfällt bei Personengesellschaften)
(Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer und/oder Landwirtschaftskammer)
- Eine Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet

Diese Nachweise müssen auch von Nachunternehmern erbracht werden.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben
nicht präqualifizierte Unternehmen gemäß § 6a Abs.2 Nr.1 und Abs.3, 4 VOB/A und § 45 VgV mit dem Angebot, vor Zuschlagserteilung, Nachweise zur Prüfung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Nachweise auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

- Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis, mit dem Angebot gemäß § 6b VOB/A, durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Die einzureichenden Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein.

- Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/ oder die von ihr benannten Formblätter (VHB 221, 222, 223) mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.

Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.

Vorzulegende Nachweise:
FB 67 - Dritterklärungen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit VOB; - Belege bzgl. der Unfall- und Haftpflichtversicherung
Bei Holzerntearbeiten unter Einsatz von Großmaschinen sowie bei Wegebauarbeiten muss die Umweltschadenversicherung (USV) eine Versicherungssumme in Höhe von 500.000 Euro umfassen. Für die rein motormanuelle Holzernte beim ausschließlichen Einsatz motorangetriebener Kleingeräte sowie bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ist eine Versicherungssumme in Höhe von 150.000 Euro ausreichend.

- Eine Bestätigung der Jahresumsatzsummen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre durch einen Wirtschaftsprüfer/Steuerberater (Eigenerklärung bei Personengesellschaften)

Diese Angaben müssen auch von Nachunternehmern erbracht werden.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
VHB 221 / 222 / 223 - Aufklärung über die Preisermittlung; Erscheint ein Angebotspreis gemäß § 16d Abs.1 VOB/A, § 16d EU Abs.1 VOB/A unangemessen niedrig oder zu hoch, ist vom Bieter und ggfls. von seinem Nachunternehmer, auf Verlangen der Vergabestelle, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung nach § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A, anhand nachfolgender Unterlagen die Angemessenheit der Angebotspreise nachzuweisen:

a) Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation über die Endsumme (VHB 221) und
b) Preisermittlung über die Endsumme (VHB 222)
c) Aufgliederung der Einheitspreise (VHB 223) - Vergabehandbuch Bund 2016

Die Formblätter (VHB 221, 222, 223) werden den Vergabeunterlagen spätestens mit der Anforderung beigefügt und sind entsprechend ausgefüllt vorzulegen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Es ist eine Liste mit mind. 1 Referenzobjekt der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art, Umfang und/oder Größe vergleichbar sind, mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner einschließlich Rufnummer; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung

- Eine Aufstellung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal und deren Qualifikation

- Angaben zu der Maschinenausstattung des Betriebes

Diese Angaben müssen auch von Nachunternehmern erbracht werden.

Diese Angaben müssen auch von präqualifizierten Unternehmen erbracht werden, wenn die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Objekte nicht nach Art, Umfang und/oder Größe vergleichbar sind. Das gilt auch für ggf. präqualifizierte Nachunternehmer.

Vorzulegende Nachweise:
FB 67 - Dritterklärungen technische Leistungsfähigkeit VOB (1); - Es ist eine Liste mit mind. 1 Referenzobjekt der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art, Umfang und/oder Größe vergleichbar sind, mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner einschließlich Rufnummer; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
- Eine Aufstellung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal und deren Qualifikation
- Angaben zu der Maschinenausstattung des Betriebes

Diese Angaben müssen auch von Nachunternehmern erbracht werden.

Diese Angaben müssen auch von präqualifizierten Unternehmen erbracht werden, wenn die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Objekte nicht nach Art, Umfang und/oder Größe vergleichbar sind. Das gilt auch für ggf. präqualifizierte Nachunternehmer.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Es erfolgen keine Vorauszahlungen.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung werden 5 % der Auftragssumme bis zur Schlusszahlung einbehalten.
Als Sicherheit für die Erfüllung der Mängelansprüche werden 3 % der Abrechnungssumme für die Dauer der Gewährleistungsfrist einbehalten.
Der Auftragnehmer kann stattdessen eine Vertragserfüllungs- bzw. Mängelanspruchsbürgschaft gemäß Nr. 32 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen stellen.

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags


Vorzulegende Nachweise:
FB 67 - Nebenbedingungen Nachunternehmer (2); Dieses Dokument ist zu finden unter "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente"; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
FB 67 - Urkalkulation; In der Urkalkulation müssen folgende Positionen getrennt ausgewiesen sein:
- Einzelkosten der Teilleistungen
- Baustellengemeinkosten
- Allgemeine Geschäftskosten
- Wagnis und Gewinn; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

23.04.2026 10:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

29.05.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

23.04.2026 10:15 Uhr

Elektronische Angebotsöffnung

Gemäß § 14 Abs. 3 und 6 VOB/A erfolgt die Submission ohne Bieterbeteiligung.
Der Auftraggeber stellt den Bietern das Submissionsergebnis unverzüglich zur Verfügung.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

VERTRAGLICHES REGELWERK IST WEITERHIN VOB/A, VOB/B UND VOB/C

1.) Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren

1.1. Das Vergabeverfahren wird gemäß § 11 Abs.1 Nr.1 VOB/A elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/ Angebotsöffnung erbeten.

1.2. Die Kommunikation, z.B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr geführt um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten.

1.3. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen).

1.4. Wichtiger Hinweis:
Es werden nur Angebote im GAEB-/oder Excel-Format zugelassen.
Andere Dateiformate führen zum Ausschluss des Angebots.
Das veraltete GAEB-Format GAEB 90 (Endung D84) wird nicht korrekt importiert und ist daher zur Angebotsabgabe nicht zugelassen.
Bitte senden Sie zur Angebotsabgabe ausschließlich GAEB P84- oder X84-Dateien zurück.
Angebote müssen in den genannten GAEB oder im Excel-Format abgegeben werden.
Wir machen darauf aufmerksam, dass bei Rückgabe im GAEB und im Excel-Format beide Angebote ausgeschlossen werden müssen,wenn sich diese inhaltlich/preislich widersprechen.

2.) Hinweise zu den Vergabeunterlagen/ Nachweisen

2.1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2.2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

2.3. Angebote
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die "ohne Bedingungen" als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonto etc.) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

3.) Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebot entweder elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB abzugeben
- oder mit einer fortgeschrittenen/qualifizierten elektronischen Signatur als Containersig-
natur im Bietertool des Vergabemarktplatzes zu signieren.
- Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Elektronische Angebote und Teilnahmeanträge müssen verschlüsselt und ausschließlich über das Bietertool des VMP eingereicht werden. Über die Kommunikation - unverschlüsselt - eingegangene Angbote werden ausgeschlossen.

4.) TVgG NRW

Die Vergabe des Auftrages richtet sich nach den Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)

5.) Nebenangebote

- Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

Nebenangebote sind nur zugelassen, wenn diese gesondert und ausschließlich im Bietertool des VMP eingestellt und hinterlegt werden.

6.) Bietergemeinschaften

- Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

7.) Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die Nachunternehmererklärung (s. Vergabeunterlagen unter "Sonstiges") dem Angebot beifügen.
Die Eignungsnachweise der Nachunternehmer sind mit dem Angebot vorzulegen

8.) Unterlagen zum Angebot

Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung gemäß § 16 Abs.1 Nr.3 VOB/A, vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen von Unterauftragnehmern. Eignungsnachweise der Nachunternehmer sind vorzulegen.

In der Urkalkulation müssen folgende Positionen getrennt ausgewiesen sein:
- Einzelkosten der Teilleistungen
- Baustellengemeinkosten
- Allgemeine Geschäftskosten
- Wagnis und Gewinn

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Bezirksregierung Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40474
Düsseldorf
Deutschland
+49 2114750
+49 2114752671
poststelle@brd.nrw.de
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