Art der Leistung
Landschaftsbauarbeiten
Diese zusätzlichen Angaben zum LV gelten für alle ausgeschriebenen Lose, Titel und Gewerke und sind Bestandteil des Leistungsverzeichnisses. Eine zusätzliche Vergütung für etwaig notwendige zusätzliche Leistungen des AN infolge dieser Angaben erfolgt nicht. Solche Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Baubeschreibung und Zusätzlich technische Vertragsbedingungen
1. Allgemeine Beschreibung der Bauleistung
1.1 Auszuführende Leistungen
Der zukünftige Kanaluferpark im Stadtteil Altenessen-Nord wird als Bindeglied zum IGA-Standort Gelsenkirchen dienen, dafür soll die Brachfläche am Fuße der Schurenbachhalde zu einem Ruderalpark entwickelt werden.
Ziel der Planung ist die Verknüpfung der bereits existierenden Wege untereinander herzustellen, sowie der Ausbau einer getrennten Fuß- und Radwegeverbindung in Ost-West Richtung.
Die zentral verlaufende Schottertrasse der ehemaligen Zechenbahn dient hierzu als Grundgerüst und ist gleichzeitig Korridor für die ansässige, geschützte Kreuzkröte. An wichtigen Wegkreuzungen und Aufweitungen werden Aufenthaltsplätze hergestellt. Ein Erlebnisweg bringt den Besuchern den Lebensraum der Kreuzkröte näher.
Es ist die Neuanlage von Platz- und Wegeflächen mit unterschiedlichen Oberflächen (Asphalt und Deckschicht ohne Bindemittel) auszuführen. Die Wege können z.T. den Unterbau der alten Gleistrasse nutzen. In Abschnitten müssen bestehende Asphaltwege überarbeitet werden.
Die Plätze werden als Aufenthaltsorte mit Sitzmöbeln und Gehölz- und Staudenpflanzungen ausgestattet.
Für die Kreuzkröte werden mehrere eingezäunte, betonierte Laichgewässer sowie Versteckplätze angelegt. Diese Bereiche werden durch aufgestapeltes Totholz, Findlinge und Benjeshecken abgetrennt.
Die geplanten Skulpturen zum Kröten-Erlebnisweg werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Es handelt sich um Bauen im Bestand.
Insbesondere sind folgende Arbeiten auszuführen:
Abbrucharbeiten
Erdarbeiten
Asphaltarbeiten
Wegebauarbeiten
Pflanzarbeiten und Pflege
Einbau von Ausstattungsgegenständen
Einbau von Betonfertigteilen
Zaunbauarbeiten
Metallbauarbeiten
Die Parkanlage umfasst eine Gesamtfläche von ca.
38.115 m2.
Das Leistungsverzeichnis besteht aus 2 Abschnitten "Nahmobilitätsmaßnahme" und "Habitatverbund und Erlebnisraum Kreuzkröte".
Die Landschaftsbauarbeiten für Wege- und Platzflächen (Förderung durch die "Nahmobilitätsmaßnahme") nehmen eine Fläche von ca. 22.675 m2 ein. Die Flächen für den "Habitatverbund und Erlebnisraum Kreuzkröte" sind ca. 15.440 m2 groß.
Die Krötenskulpturen sind nicht Teil dieser Ausschreibung.
1.2 Gleichzeitig laufende Arbeiten
Zeitgleich stattfindende Arbeiten von Tiefbaufirmen oder Versorgungsträgern im Baugebiet sind eigenverantwortlich im Bauablauf zu berücksichtigen und mit der Bauüberwachung/AG abzustimmen. Behinderungen, die wegen mangelhafter Abstimmung durch den AN verursacht werden, gehen zu dessen Lasten.
Zeitgleich finden Zaunbauarbeiten am Dehnungsbauwerk der Fernwärmeleitung durch die Iqony statt.
2. Beschreibung der örtlichen Verhältnisse
2.1 Lage der Baustelle
Das Plangebiet des zukünftigen Kanaluferparks erstreckt sich südlich des Rhein-Herne-Kanals von der Altenessener Straße (Zweigertbrücke) im Westen bis zur Stadtgrenze von Gelsenkirchen im Osten. Im südlichen Anschluss befinden sich die Schurenbachhalde und das geplante Wohnquartier "Altenessener Straße/ Nordsternstraße".
Das Plangebiet ist ausschließlich von Osten über die Emscherstraße anfahrbar. Die asphaltierte Straße am nördlichen Fuß der Schurenbachhalde kann als Ost-West-Erschließung im Gebiet genutzt werden. Ab ca. der Hälfte der Schurenbachhalde kann das Gelände über eine Schotterfläche Richtung Norden bis zur ehemaligen Gleistrasse erschlossen werden. Dort sind keine gebauten Wege vorhanden. Die Autobahnanschlüsse der A 42 (Kamp-Lintfort / Dortmund) bzw. der B 224 sind ca. 4 km entfernt.
2.2 Beschreibung der Örtlichkeit und Besonderheiten bei der Ausführung
Sämtlich Arbeiten sind vom eigenen Baufeld aus auszuführen, Arbeiten vom Kanaluferweg und das Befahren des Kanaluferweges sind unzulässig.
Die topografische Situation mit vielen z.T. steilen Böschungen und Höhenwechseln schafft unterschiedliche Ebenen, die dazu führen, dass die heutigen Erschließungswege kaum miteinander verbunden sind.
Zu beachten ist, dass auf den vorhandenen Wegeflächen ein jahreszeitabhängig hohes Radverkehrsaufkommen herrscht.
Die Ost-West-Wegeverbindung wird bis zum 30. September 2026 einschließlich für den Durchgangsradverkehr und für zu Fuß gehende offen bleiben und ist mit Bauzaun vom Baufeld zu sichern.
Die Befahrbarkeit des Eingangsplatzes muss gewährleistet bleiben.
Arbeiten im Bereich des Eingangsplatzes können erst ab dem 1. Oktober 2026 ausgeführt werden.
Im Anschluss wird eine Umleitung eingerichtet, die Bestand hält, bis die Asphaltierungen am Eingangsplatz und im Bereich der Reifenwaschanlage abgeschlossen sind.
Die Ost-West-Verbindung ist anschließend zu öffnen und das Baufeld wieder zu sichern.
Die oberirdisch verlaufende Fernwärmeleitung der iqony ist zu berücksichtigen. Beschädigungen an diesen und anderen Leitungen sind dem AG und dem zuständigen Leitungsträger umgehend zu melden und auf Kosten des AN zu beheben.
Das Gelände wurde bereits durch voran gegangene Rodungsarbeiten vorbereitet. Z.T. wurde Schnittgut gesichert auf dem Baufeld gelagert um es für die späteren Abgrenzungen zu den Laichgewässern nutzen zu können.
Aufwuchs und Anlagen, wie Leitungen, Durchlässe, Einfriedungen und dergleichen dürfen erst beseitigt werden, wenn das Einverständnis des AG vorliegt. Der AN hat dafür zu sorgen, dass Hydranten, Absperrschieber, Entwässerungs- und sonstige Abdeckungen frei zugänglich gehalten werden.
Umfang der Leistung
Durch Boden- oder sonstige Materialbewegungen verunreinigten Straßen, Wege und Plätze sind täglich zu säubern. Bei der Durchführung von Arbeiten mit schwerem Gerät ist darauf zu achten, dass in den Kronenbereichen vorhandener Bäume nur mit äußerster Vorsicht gearbeitet wird. Arbeiten in den Kronenbereichen sind nur auf das äußerst notwendigste zu beschränken (die DIN 18920 und ZTV-Baumpflege sind dringendst zu beachten)! Eventuelle Beschädigungen sind umgehend zu melden und auf Kosten des AN fachgerecht zu behandeln (z.B. Wurzeln ab 3 cm Durchmesser).
Kronenbereiche vorhandener Bäume und Gehölze dürfen ohne Schutz gegen Druckschäden nicht überfahren werden.
Der AG wird eine ökologische und bodenkundliche Baubegleitung beauftragen, da das Bearbeitungsgebiet u.a. zum Habitatverbund der Kreuzkröte gehört
( s. Pkt. 2.11 und 2.12)
Es ist auf die Druckrohrleitung und die entsprechend einzuhaltenden Abstände im Bereich des Eingangsplatz zu achten.
Beschädigungen an öffentlichen Flächen oder Flächen Dritter sind dem AG umgehend zu melden. Die Wiederherstellung der öffentlichen Flächen muss von einem von der Stadt anerkannten Straßenbauunternehmen durchgeführt werden. Die Wiederherstellung beschädigter Flächen geht zu Lasten des AN.
2.3 Baugrund/ Bodengutachten
Werden im Rahmen von Aushubmaßnahmen belastete Böden angetroffen, sind diese gesondert zu entsorgen.
2.4 Zufahrtsmöglichkeiten
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt ausschließlich
von der Emscherstraße. Innerhalb des Gebiets sind die Wege nur teilweise befestigt. Die Emscherstraße selbst ist ebenso Zufahrtsstraße für die Schurenbachhalde und für Rettungsfahrzeuge zugänglich zu halten.
Eine Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrs ist auf ein Mindestmaß zu beschränken und ein ungehinderter Verkehr ist zu gewährleisten.
2.5 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
Anschlussmöglichkeiten können nicht zur Verfügung gestellt werden. Sie sind im Rahmen der Baustelleneinrichtung vom AN selbst zu beschaffen (z.B. Strom-, Wasseranschlüsse).
2.6 Lager- und Arbeitsplätze
Lagerflächen auf der Baustelle sind in notwendigem Umfang vorhanden. Diese sind mit der zuständigen Bauleitung abzustimmen und selbstständig zu sichern.
2.7 Ablagerungsplätze
Vor Ort werden Mieten mit dem entsprechenden Aushubmaterial, welches abgefahren werden soll, erstellt. Aus den Mieten wird eine Mischprobe entnommen und anschließend gemäß Analyseergebnis abgefahren.
Die Mieten sind so zu platzieren, dass diese den Bauablauf nicht behindern.
Die Zwischenlagerung von Aufbruch- und Abfallgut in Seiten- oder Grünstreifen, bzw. Gehölzflächen oder Baumscheiben ist nicht gestattet.
2.8 Zu schützende Bereiche und Objekte
Alle Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Vermessungs- und Vermarkungseinrichtungen und alle im Baustellenbereich vorhandenen Verkehrsflächen, Bauwerke, Grundstücke und sonstige Anlagen (z.B. Straßenbeleuchtungsmaste, Verkehrszeichen, Grünanlagen) sind gegen Verschmutzungen und Beschädigungen zu schützen. Grünflächen und Kronenbereich des Baumbestandes innerhalb der Baumaßnahme sowie die angrenzenden Grünflächen dürfen nicht zur Lagerung von Baumaterialien und Aushub in Anspruch genommen werden.
Durch Bauarbeiten bedingte schadhafte Auswirkungen wie Emissionen, Immissionen etc. auf im Baustellenbereich vorhandenen Grundstücke, einschl. der darauf vorhandenen Bauwerke, sind zu vermeiden. Auf die entsprechende Gerätewahl wird hingewiesen.
Im Baufeld befindet sich eine Grundwassermessstelle, die an das geplante Geländeniveau durch den Außendienst der Unteren Bodenschutzbehörde auf Höhe gesetzt wird.
Die zukünftige Abdeckung der Grundwassermessstelle wird durch den AN geliefert und eingebaut.
Die Arbeiten sind zeitlich mit dem Außendienst der Unteren Bodenschutzbehörde abzustimmen.
Bodenarbeiten in dem Bereich sind in Handarbeit auszuführen.
Im Planungsbereich befinden sich gem. des Landschaftspflegerischen Begleitplans zum "Kanaluferpark Schurenbachhalde" mehrere erfasste Höhlenbäume außerhalb des für die Umsetzung erforderlichen Eingriffsbereichs. Diese sind als Habitatbäume zu erhalten.
2.9 Versorgungsleitungen
Nach der Zuschlagserteilung, bzw. vor Aufnahme der Arbeiten hat der AN den Beginn der Bauarbeiten bei den infragekommenden Versorgungsträgern anzuzeigen, Bestandspläne anzufordern, sich über die Lage der Versorgungsleitungen zu informieren und soweit vorhanden die Sicherung in Absprache mit dem Versorgungsträger durchzuführen.
Im Bereich vorhandener Versorgungsleitungen ist mit allergrößter Sorgfalt zu arbeiten. Unvermutet angetroffene Versorgungsleitungen sind vom AN dem AG unverzüglich zu melden. Für Beschädigungen von Versorgungsleitungen und die daraus entstehenden Folgekosten haftet der AN.
Umlegungsarbeiten sind mit den Versorgern frühzeitig eigenverantwortlich abzustimmen.
2.10 Kampfmittelverdachtsfläche
Bei den zu bearbeiteten Flächen handelt es sich um ehemalige Bombenabwurfgebiete. Sämtliche tiefbautechnische Arbeiten sind mit entsprechender Vorsicht und Sorgfalt auszuführen. Werden vor Beginn oder während der Ausführung auf der Baustelle gefährliche Gegenstände (z.B. Sprengkörper, Munition, Waffen) gefunden, so sind die Arbeiten im Gefahrenbereich sofort einzustellen, die nächste Polizeidienststelle, die Ordnungsbehörde und der Auftraggeber sofort zu benachrichtigen. Die Gefahrenstelle ist abzusperren. Die Arbeiten dürfen erst nach Beseitigung der Gefahr fortgesetzt werden.
Ansprechpartner im Notfall: Ordnungsamt
Frau Butter, Tel. 0201-88 32127
Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen.