Wartungsarbeiten am 18.08.2025 von 14:00 bis 16:00 Uhr
SpA Wendelinstraße - Kunstrasenumbau Großspielfeld
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Grün und Gruga
Lührmannstraße 82
45131
Essen
Deutschland
FB 67 - Vergabestelle
Frau Knust
+49 2018867070
+49 2018867058
vergabe@gge.essen.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYT9JKS20H

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYT9JKS20H/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Tiefbauarbeiten, Kunststoffrasenarbeiten, Flutlichtanlage. Die Stadt Essen beabsichtigt den Umbau der Sportanlage Wendelinstraße, in Essen-Leithe. Die Baustelle ist über die Straße "Sulzbachtal" gut erreichbar. Es ist beabsichtigt ein Großspielfeld in Tennenbelag auf einen besandeten Kunststoffrasen, 108 m * 68 m (brutto), umzugestalten. Die Ausbauarbeiten wurden in 3 Fachlose aufgeteilt:
Fachlos 1 Tiefbauarbeiten
Fachlos 2 Elastische Tragschicht und Kunststoffrasen
Fachlos 3 Flutlichtanlage
Der Bauherr beabsichtigt auch eine losweise Vergabe der Ausführungsarbeiten vorzunehmen . Kriterium hierfür ist einzig der Preis. Die erforderlichen Abstimmungsgespräche mit den Vor/Nachunternehmern sind in die E.P. des Angebotes einzurechnen. Die Ausführung der beauftragten Leistungen hat "Hand in Hand" zu erfolgen. Der Zuschlag erfolgt jeweils auf das günstigste Angebot.
A.2. Zufahrten zur Baustelle, Baustelleneinrichtung, Verkehrsverhältnisse, Verkehrsbeschränkungen
Vor Beginn der Ausbauarbeiten hat der Auftragnehmer (AN) alle in Anspruch zu nehmenden Straßen, Wege, Plätze und Grundstücke gemeinsam mit dem Auftraggeber (AG) zu begehen. Der bestehende Zustand ist festzustellen, schriftlich niederzulegen und in einem Protokoll festzuhalten.
A.2.1. Zufahrt zur Baustelle
Die Baustelle ist über die Sportplatzzufahrt, Sulzbachtal gut zu erreichen.
Sicherungsmaßnahmen mit Bauzäunen und geeigneter Beschilderung sind mit Beginn der Arbeiten durchzuführen.
A.2.2. Reinigung Verkehrsflächen
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Baustellentätigkeit täglich die Straße im Bereich der genutzten Zufahrten mit einer Kehrmaschine sauber gehalten wird.
A.3. Baustelleneinrichtung / Lagerplätze
Flächen für die Baustelleneinrichtung und Lagerflächen können im Bereich der Bearbeitungsflächen vom AG angeboten werden. Sie werden vor Beginn der Baumaßnahme mit der Bauleitung örtlich festgelegt. Darüber hinaus gehende Flächen sind vom AN in Eigenverantwortung und auf eigene Kosten zu beschaffen.
A.4. Behandlung von Wasser, Energie und Abwasser
Baustrom für die Baustellenbeleuchtung und Bauwasser werden vom AG zur Verfügung gestellt. Die Kosten des Verbrauchs trägt der AG.
A.5. Bodenverhältnisse
Die vorh. Tennendeckschicht wird ausgebaut und ordnungsgemäß entsorgt (vgl. Bodengutachten GtbM GmbH, Herdecke). Die Tragschicht des alten Tennenplatzes soll, soweit möglich, als Untergrundverbesserung genutzt werden.
A.6. Umweltschutz
Die Baufahrzeuge und Maschinen sind grundsätzlich, ständig auf Abgabe von Öl und Mineralstoffen zu überprüfen. Geräte, die Undichtigkeiten aufweisen sind unverzüglich von der Baustelle zu entfernen und die Verunreinigungen sind ordnungsgemäß und rückstandslos zu beseitigen.
A.7. Entsorgung von Bodenaushub, Aufbruch -und Aushubmaterial, Bauschutt und Grünabfall
Die Abfuhr und Entsorgung aller in den entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses anfallenden Aushubmaterialien, nicht wiederverwendbare Altstoffe und überschüssiger Boden sind in den nachfolgenden Punkten dieser Vorbemerkungen besonders geregelt. Die Verwertung von Abfall (Aufbruch- und Aushubmaterialien sowie Bauteielen) hat ordnungsgemäß und schadlos im Einklang mit den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) in Verbindung mit dem Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung (2007) den Regelwerken der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV) in der aktuellen Fassung vom 01.02.2007 und anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu erfolgen, z.B. Bundes Bodenschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, den Runderlassen "Güteüberwachung von mineralischen Stoffen" und Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten (09.10.2001) Die Verwertung hat Vorrang vor der Beseitigung
Recyclingfähige Altstoffe
Recyclingfähiges Aufbruch und Aushubmaterial ist einer Recyclinganlage zuzuführen, bis einschl. Zuordnungswert Z 2 gemäß LAGA 20 für Boden bzw. Bauschutt. Bituminöses Aufbruchmaterial ist einer Recyclinganlage oder einer Asphaltmischanlage zuzuführen. Die anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses einzurechnen. Abfuhr von überschüssigem Boden und nicht wiederverwendbaren Altstoffen sowie Grünabfall
Der überschüssige Boden, nicht wiederverwendbare Altstoffe, sowie Grünabfall sind vom Auftragnehmer auf einer zugelassenen Deponie oder Einbaustelle, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen, bis einschl. Zuordnungswert Z 2 gemäß LAGA 20 für Boden bzw. Bauschutt. Die Kosten hierfür sind in den entsprechenden Positionen einzurechnen.
Nachweis der Entsorgung
Der Nachweis der Entsorgung über die gesetz- und satzgemäße Entsorgung ist durch Lieferscheine, Wiegekarten zu führen und zu belegen. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers eine Entsorgungsstelle zu benennen.
A.8 Schutzgebiete, Landschaftspflegerischer
Begleitplan Keine Festlegungen im Landschaftsplan
A.9. Schutz von Bäumen
Für den Schutz von Bäumen und Gehölzen, die erhalten bleiben, ist die DIN 18.920 und die Richtlinie zum Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen zu beachten und einzuhalten. Die notwendigen Arbeiten sind im Leistungstext beschrieben.
A.10. Ver- und Entsorgungsleitungen
Vorhandene Leitungspläne der Stadtwerke AG liegen vor und werden dem AN vor Auftragsbeginn zur Verfügung gestellt. Vorgefundene Versorgungsleitungen sind zu schützen, abzusichern und zu kennzeichnen und der Bauleitung zu melden. Der Anschluss der Vorflut erfolgt an den vorh. Schacht mit Zuleitung in den Straßengraben.
A.11. Kampfmittel
Während der Bauausführung des Bauvorhabens ist auf den Erdaushub zwingend zu achten. Sollte eine außergewöhnliche Verfärbung oder verdächtige Gegenstände beobachtet werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und der Kampfmittelräumdienst über das städtische Ordnungsamt oder die Polizei zu verständigen.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Sportanlage Wendelinstraße
Wendelinstraße
45307
Essen

Die Baustelle ist über die Straße "Sulzbachtal" gut erreichbar.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung: Sofort nach Auftragserteilung. Fertigstellung: 28.11.2025

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Ja

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Ja
Fachlose

Angebote sind möglich für

Beschreibung
Tiefbauarbeiten
1

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Tiefbauarbeiten, Kunststoffrasenarbeiten, Flutlichtanlage. Die Stadt Essen beabsichtigt den Umbau der Sportanlage Wendelinstraße, in Essen-Leithe. Die Baustelle ist über die Straße "Sulzbachtal" gut erreichbar. Es ist beabsichtigt ein Großspielfeld in Tennenbelag auf einen besandeten Kunststoffrasen, 108 m * 68 m (brutto), umzugestalten. Die Ausbauarbeiten wurden in 3 Fachlose aufgeteilt:
Fachlos 1 Tiefbauarbeiten
Fachlos 2 Elastische Tragschicht und Kunststoffrasen
Fachlos 3 Flutlichtanlage
Der Bauherr beabsichtigt auch eine losweise Vergabe der Ausführungsarbeiten vorzunehmen . Kriterium hierfür ist einzig der Preis. Die erforderlichen Abstimmungsgespräche mit den Vor/Nachunternehmern sind in die E.P. des Angebotes einzurechnen. Die Ausführung der beauftragten Leistungen hat "Hand in Hand" zu erfolgen. Der Zuschlag erfolgt jeweils auf das günstigste Angebot.
A.2. Zufahrten zur Baustelle, Baustelleneinrichtung, Verkehrsverhältnisse, Verkehrsbeschränkungen
Vor Beginn der Ausbauarbeiten hat der Auftragnehmer (AN) alle in Anspruch zu nehmenden Straßen, Wege, Plätze und Grundstücke gemeinsam mit dem Auftraggeber (AG) zu begehen. Der bestehende Zustand ist festzustellen, schriftlich niederzulegen und in einem Protokoll festzuhalten.
A.2.1. Zufahrt zur Baustelle
Die Baustelle ist über die Sportplatzzufahrt, Sulzbachtal gut zu erreichen.
Sicherungsmaßnahmen mit Bauzäunen und geeigneter Beschilderung sind mit Beginn der Arbeiten durchzuführen.
A.2.2. Reinigung Verkehrsflächen
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Baustellentätigkeit täglich die Straße im Bereich der genutzten Zufahrten mit einer Kehrmaschine sauber gehalten wird.
A.3. Baustelleneinrichtung / Lagerplätze
Flächen für die Baustelleneinrichtung und Lagerflächen können im Bereich der Bearbeitungsflächen vom AG angeboten werden. Sie werden vor Beginn der Baumaßnahme mit der Bauleitung örtlich festgelegt. Darüber hinaus gehende Flächen sind vom AN in Eigenverantwortung und auf eigene Kosten zu beschaffen.
A.4. Behandlung von Wasser, Energie und Abwasser
Baustrom für die Baustellenbeleuchtung und Bauwasser werden vom AG zur Verfügung gestellt. Die Kosten des Verbrauchs trägt der AG.
A.5. Bodenverhältnisse
Die vorh. Tennendeckschicht wird ausgebaut und ordnungsgemäß entsorgt (vgl. Bodengutachten GtbM GmbH, Herdecke). Die Tragschicht des alten Tennenplatzes soll, soweit möglich, als Untergrundverbesserung genutzt werden.
A.6. Umweltschutz
Die Baufahrzeuge und Maschinen sind grundsätzlich, ständig auf Abgabe von Öl und Mineralstoffen zu überprüfen. Geräte, die Undichtigkeiten aufweisen sind unverzüglich von der Baustelle zu entfernen und die Verunreinigungen sind ordnungsgemäß und rückstandslos zu beseitigen.
A.7. Entsorgung von Bodenaushub, Aufbruch -und Aushubmaterial, Bauschutt und Grünabfall
Die Abfuhr und Entsorgung aller in den entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses anfallenden Aushubmaterialien, nicht wiederverwendbare Altstoffe und überschüssiger Boden sind in den nachfolgenden Punkten dieser Vorbemerkungen besonders geregelt. Die Verwertung von Abfall (Aufbruch- und Aushubmaterialien sowie Bauteielen) hat ordnungsgemäß und schadlos im Einklang mit den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) in Verbindung mit dem Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung (2007) den Regelwerken der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV) in der aktuellen Fassung vom 01.02.2007 und anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu erfolgen, z.B. Bundes Bodenschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, den Runderlassen "Güteüberwachung von mineralischen Stoffen" und Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten (09.10.2001) Die Verwertung hat Vorrang vor der Beseitigung
Recyclingfähige Altstoffe
Recyclingfähiges Aufbruch und Aushubmaterial ist einer Recyclinganlage zuzuführen, bis einschl. Zuordnungswert Z 2 gemäß LAGA 20 für Boden bzw. Bauschutt. Bituminöses Aufbruchmaterial ist einer Recyclinganlage oder einer Asphaltmischanlage zuzuführen. Die anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses einzurechnen. Abfuhr von überschüssigem Boden und nicht wiederverwendbaren Altstoffen sowie Grünabfall
Der überschüssige Boden, nicht wiederverwendbare Altstoffe, sowie Grünabfall sind vom Auftragnehmer auf einer zugelassenen Deponie oder Einbaustelle, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen, bis einschl. Zuordnungswert Z 2 gemäß LAGA 20 für Boden bzw. Bauschutt. Die Kosten hierfür sind in den entsprechenden Positionen einzurechnen.
Nachweis der Entsorgung
Der Nachweis der Entsorgung über die gesetz- und satzgemäße Entsorgung ist durch Lieferscheine, Wiegekarten zu führen und zu belegen. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers eine Entsorgungsstelle zu benennen.
A.8 Schutzgebiete, Landschaftspflegerischer
Begleitplan Keine Festlegungen im Landschaftsplan
A.9. Schutz von Bäumen
Für den Schutz von Bäumen und Gehölzen, die erhalten bleiben, ist die DIN 18.920 und die Richtlinie zum Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen zu beachten und einzuhalten. Die notwendigen Arbeiten sind im Leistungstext beschrieben.
A.10. Ver- und Entsorgungsleitungen
Vorhandene Leitungspläne der Stadtwerke AG liegen vor und werden dem AN vor Auftragsbeginn zur Verfügung gestellt. Vorgefundene Versorgungsleitungen sind zu schützen, abzusichern und zu kennzeichnen und der Bauleitung zu melden. Der Anschluss der Vorflut erfolgt an den vorh. Schacht mit Zuleitung in den Straßengraben.
A.11. Kampfmittel
Während der Bauausführung des Bauvorhabens ist auf den Erdaushub zwingend zu achten. Sollte eine außergewöhnliche Verfärbung oder verdächtige Gegenstände beobachtet werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und der Kampfmittelräumdienst über das städtische Ordnungsamt oder die Polizei zu verständigen.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Beschreibung
Kunststoffrasen
2

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Tiefbauarbeiten, Kunststoffrasenarbeiten, Flutlichtanlage. Die Stadt Essen beabsichtigt den Umbau der Sportanlage Wendelinstraße, in Essen-Leithe. Die Baustelle ist über die Straße "Sulzbachtal" gut erreichbar. Es ist beabsichtigt ein Großspielfeld in Tennenbelag auf einen besandeten Kunststoffrasen, 108 m * 68 m (brutto), umzugestalten. Die Ausbauarbeiten wurden in 3 Fachlose aufgeteilt:
Fachlos 1 Tiefbauarbeiten
Fachlos 2 Elastische Tragschicht und Kunststoffrasen
Fachlos 3 Flutlichtanlage
Der Bauherr beabsichtigt auch eine losweise Vergabe der Ausführungsarbeiten vorzunehmen . Kriterium hierfür ist einzig der Preis. Die erforderlichen Abstimmungsgespräche mit den Vor/Nachunternehmern sind in die E.P. des Angebotes einzurechnen. Die Ausführung der beauftragten Leistungen hat "Hand in Hand" zu erfolgen. Der Zuschlag erfolgt jeweils auf das günstigste Angebot.
A.2. Zufahrten zur Baustelle, Baustelleneinrichtung, Verkehrsverhältnisse, Verkehrsbeschränkungen
Vor Beginn der Ausbauarbeiten hat der Auftragnehmer (AN) alle in Anspruch zu nehmenden Straßen, Wege, Plätze und Grundstücke gemeinsam mit dem Auftraggeber (AG) zu begehen. Der bestehende Zustand ist festzustellen, schriftlich niederzulegen und in einem Protokoll festzuhalten.
A.2.1. Zufahrt zur Baustelle
Die Baustelle ist über die Sportplatzzufahrt, Sulzbachtal gut zu erreichen.
Sicherungsmaßnahmen mit Bauzäunen und geeigneter Beschilderung sind mit Beginn der Arbeiten durchzuführen.
A.2.2. Reinigung Verkehrsflächen
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Baustellentätigkeit täglich die Straße im Bereich der genutzten Zufahrten mit einer Kehrmaschine sauber gehalten wird.
A.3. Baustelleneinrichtung / Lagerplätze
Flächen für die Baustelleneinrichtung und Lagerflächen können im Bereich der Bearbeitungsflächen vom AG angeboten werden. Sie werden vor Beginn der Baumaßnahme mit der Bauleitung örtlich festgelegt. Darüber hinaus gehende Flächen sind vom AN in Eigenverantwortung und auf eigene Kosten zu beschaffen.
A.4. Behandlung von Wasser, Energie und Abwasser
Baustrom für die Baustellenbeleuchtung und Bauwasser werden vom AG zur Verfügung gestellt. Die Kosten des Verbrauchs trägt der AG.
A.5. Bodenverhältnisse
Die vorh. Tennendeckschicht wird ausgebaut und ordnungsgemäß entsorgt (vgl. Bodengutachten GtbM GmbH, Herdecke). Die Tragschicht des alten Tennenplatzes soll, soweit möglich, als Untergrundverbesserung genutzt werden.
A.6. Umweltschutz
Die Baufahrzeuge und Maschinen sind grundsätzlich, ständig auf Abgabe von Öl und Mineralstoffen zu überprüfen. Geräte, die Undichtigkeiten aufweisen sind unverzüglich von der Baustelle zu entfernen und die Verunreinigungen sind ordnungsgemäß und rückstandslos zu beseitigen.
A.7. Entsorgung von Bodenaushub, Aufbruch -und Aushubmaterial, Bauschutt und Grünabfall
Die Abfuhr und Entsorgung aller in den entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses anfallenden Aushubmaterialien, nicht wiederverwendbare Altstoffe und überschüssiger Boden sind in den nachfolgenden Punkten dieser Vorbemerkungen besonders geregelt. Die Verwertung von Abfall (Aufbruch- und Aushubmaterialien sowie Bauteielen) hat ordnungsgemäß und schadlos im Einklang mit den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) in Verbindung mit dem Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung (2007) den Regelwerken der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV) in der aktuellen Fassung vom 01.02.2007 und anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu erfolgen, z.B. Bundes Bodenschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, den Runderlassen "Güteüberwachung von mineralischen Stoffen" und Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten (09.10.2001) Die Verwertung hat Vorrang vor der Beseitigung
Recyclingfähige Altstoffe
Recyclingfähiges Aufbruch und Aushubmaterial ist einer Recyclinganlage zuzuführen, bis einschl. Zuordnungswert Z 2 gemäß LAGA 20 für Boden bzw. Bauschutt. Bituminöses Aufbruchmaterial ist einer Recyclinganlage oder einer Asphaltmischanlage zuzuführen. Die anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses einzurechnen. Abfuhr von überschüssigem Boden und nicht wiederverwendbaren Altstoffen sowie Grünabfall
Der überschüssige Boden, nicht wiederverwendbare Altstoffe, sowie Grünabfall sind vom Auftragnehmer auf einer zugelassenen Deponie oder Einbaustelle, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen, bis einschl. Zuordnungswert Z 2 gemäß LAGA 20 für Boden bzw. Bauschutt. Die Kosten hierfür sind in den entsprechenden Positionen einzurechnen.
Nachweis der Entsorgung
Der Nachweis der Entsorgung über die gesetz- und satzgemäße Entsorgung ist durch Lieferscheine, Wiegekarten zu führen und zu belegen. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers eine Entsorgungsstelle zu benennen.
A.8 Schutzgebiete, Landschaftspflegerischer
Begleitplan Keine Festlegungen im Landschaftsplan
A.9. Schutz von Bäumen
Für den Schutz von Bäumen und Gehölzen, die erhalten bleiben, ist die DIN 18.920 und die Richtlinie zum Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen zu beachten und einzuhalten. Die notwendigen Arbeiten sind im Leistungstext beschrieben.
A.10. Ver- und Entsorgungsleitungen
Vorhandene Leitungspläne der Stadtwerke AG liegen vor und werden dem AN vor Auftragsbeginn zur Verfügung gestellt. Vorgefundene Versorgungsleitungen sind zu schützen, abzusichern und zu kennzeichnen und der Bauleitung zu melden. Der Anschluss der Vorflut erfolgt an den vorh. Schacht mit Zuleitung in den Straßengraben.
A.11. Kampfmittel
Während der Bauausführung des Bauvorhabens ist auf den Erdaushub zwingend zu achten. Sollte eine außergewöhnliche Verfärbung oder verdächtige Gegenstände beobachtet werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und der Kampfmittelräumdienst über das städtische Ordnungsamt oder die Polizei zu verständigen.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Beschreibung
Flutlichtanlage
3

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Tiefbauarbeiten, Kunststoffrasenarbeiten, Flutlichtanlage. Die Stadt Essen beabsichtigt den Umbau der Sportanlage Wendelinstraße, in Essen-Leithe. Die Baustelle ist über die Straße "Sulzbachtal" gut erreichbar. Es ist beabsichtigt ein Großspielfeld in Tennenbelag auf einen besandeten Kunststoffrasen, 108 m * 68 m (brutto), umzugestalten. Die Ausbauarbeiten wurden in 3 Fachlose aufgeteilt:
Fachlos 1 Tiefbauarbeiten
Fachlos 2 Elastische Tragschicht und Kunststoffrasen
Fachlos 3 Flutlichtanlage
Der Bauherr beabsichtigt auch eine losweise Vergabe der Ausführungsarbeiten vorzunehmen . Kriterium hierfür ist einzig der Preis. Die erforderlichen Abstimmungsgespräche mit den Vor/Nachunternehmern sind in die E.P. des Angebotes einzurechnen. Die Ausführung der beauftragten Leistungen hat "Hand in Hand" zu erfolgen. Der Zuschlag erfolgt jeweils auf das günstigste Angebot.
A.2. Zufahrten zur Baustelle, Baustelleneinrichtung, Verkehrsverhältnisse, Verkehrsbeschränkungen
Vor Beginn der Ausbauarbeiten hat der Auftragnehmer (AN) alle in Anspruch zu nehmenden Straßen, Wege, Plätze und Grundstücke gemeinsam mit dem Auftraggeber (AG) zu begehen. Der bestehende Zustand ist festzustellen, schriftlich niederzulegen und in einem Protokoll festzuhalten.
A.2.1. Zufahrt zur Baustelle
Die Baustelle ist über die Sportplatzzufahrt, Sulzbachtal gut zu erreichen.
Sicherungsmaßnahmen mit Bauzäunen und geeigneter Beschilderung sind mit Beginn der Arbeiten durchzuführen.
A.2.2. Reinigung Verkehrsflächen
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Baustellentätigkeit täglich die Straße im Bereich der genutzten Zufahrten mit einer Kehrmaschine sauber gehalten wird.
A.3. Baustelleneinrichtung / Lagerplätze
Flächen für die Baustelleneinrichtung und Lagerflächen können im Bereich der Bearbeitungsflächen vom AG angeboten werden. Sie werden vor Beginn der Baumaßnahme mit der Bauleitung örtlich festgelegt. Darüber hinaus gehende Flächen sind vom AN in Eigenverantwortung und auf eigene Kosten zu beschaffen.
A.4. Behandlung von Wasser, Energie und Abwasser
Baustrom für die Baustellenbeleuchtung und Bauwasser werden vom AG zur Verfügung gestellt. Die Kosten des Verbrauchs trägt der AG.
A.5. Bodenverhältnisse
Die vorh. Tennendeckschicht wird ausgebaut und ordnungsgemäß entsorgt (vgl. Bodengutachten GtbM GmbH, Herdecke). Die Tragschicht des alten Tennenplatzes soll, soweit möglich, als Untergrundverbesserung genutzt werden.
A.6. Umweltschutz
Die Baufahrzeuge und Maschinen sind grundsätzlich, ständig auf Abgabe von Öl und Mineralstoffen zu überprüfen. Geräte, die Undichtigkeiten aufweisen sind unverzüglich von der Baustelle zu entfernen und die Verunreinigungen sind ordnungsgemäß und rückstandslos zu beseitigen.
A.7. Entsorgung von Bodenaushub, Aufbruch -und Aushubmaterial, Bauschutt und Grünabfall
Die Abfuhr und Entsorgung aller in den entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses anfallenden Aushubmaterialien, nicht wiederverwendbare Altstoffe und überschüssiger Boden sind in den nachfolgenden Punkten dieser Vorbemerkungen besonders geregelt. Die Verwertung von Abfall (Aufbruch- und Aushubmaterialien sowie Bauteielen) hat ordnungsgemäß und schadlos im Einklang mit den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) in Verbindung mit dem Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung (2007) den Regelwerken der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV) in der aktuellen Fassung vom 01.02.2007 und anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu erfolgen, z.B. Bundes Bodenschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, den Runderlassen "Güteüberwachung von mineralischen Stoffen" und Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten (09.10.2001) Die Verwertung hat Vorrang vor der Beseitigung
Recyclingfähige Altstoffe
Recyclingfähiges Aufbruch und Aushubmaterial ist einer Recyclinganlage zuzuführen, bis einschl. Zuordnungswert Z 2 gemäß LAGA 20 für Boden bzw. Bauschutt. Bituminöses Aufbruchmaterial ist einer Recyclinganlage oder einer Asphaltmischanlage zuzuführen. Die anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses einzurechnen. Abfuhr von überschüssigem Boden und nicht wiederverwendbaren Altstoffen sowie Grünabfall
Der überschüssige Boden, nicht wiederverwendbare Altstoffe, sowie Grünabfall sind vom Auftragnehmer auf einer zugelassenen Deponie oder Einbaustelle, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen, bis einschl. Zuordnungswert Z 2 gemäß LAGA 20 für Boden bzw. Bauschutt. Die Kosten hierfür sind in den entsprechenden Positionen einzurechnen.
Nachweis der Entsorgung
Der Nachweis der Entsorgung über die gesetz- und satzgemäße Entsorgung ist durch Lieferscheine, Wiegekarten zu führen und zu belegen. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers eine Entsorgungsstelle zu benennen.
A.8 Schutzgebiete, Landschaftspflegerischer
Begleitplan Keine Festlegungen im Landschaftsplan
A.9. Schutz von Bäumen
Für den Schutz von Bäumen und Gehölzen, die erhalten bleiben, ist die DIN 18.920 und die Richtlinie zum Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen zu beachten und einzuhalten. Die notwendigen Arbeiten sind im Leistungstext beschrieben.
A.10. Ver- und Entsorgungsleitungen
Vorhandene Leitungspläne der Stadtwerke AG liegen vor und werden dem AN vor Auftragsbeginn zur Verfügung gestellt. Vorgefundene Versorgungsleitungen sind zu schützen, abzusichern und zu kennzeichnen und der Bauleitung zu melden. Der Anschluss der Vorflut erfolgt an den vorh. Schacht mit Zuleitung in den Straßengraben.
A.11. Kampfmittel
Während der Bauausführung des Bauvorhabens ist auf den Erdaushub zwingend zu achten. Sollte eine außergewöhnliche Verfärbung oder verdächtige Gegenstände beobachtet werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und der Kampfmittelräumdienst über das städtische Ordnungsamt oder die Polizei zu verständigen.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Zum Nachweis der persönlichen Lage haben nicht präqualifizierte Unternehmen gemäß § 6a Abs.2 Nr.1 und Abs.3, 4 VOB/A und § 45 VgV mit dem Angebot, vor Zuschlagserteilung, Nachweise zur Prüfung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Nachweise auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis, mit dem Angebot gemäß § 6b VOB/A, durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Die einzureichenden Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein. - Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/ oder die von ihr benannten Formblätter (VHB 221, 222, 223) mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmer.

Vorzulegende Nachweise:
FB 67 - Dritterklärungen Persönliche Lage VOB; - Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen über das Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen der Mitarbeiter,
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen,
- Die Gewerbeanmeldung,
- Die Eintragung in das Berufsregister des Firmensitzes (Entfällt bei Personengesellschaften)
(Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer und/oder Landwirtschaftskammer)
- Eine Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet

Diese Nachweise müssen auch von Nachunternehmern erbracht werden.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben nicht präqualifizierte Unternehmen gemäß § 6a Abs.2 Nr.1 und Abs.3, 4 VOB/A und § 45 VgV mit dem Angebot, vor Zuschlagserteilung, Nachweise zur Prüfung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Nachweise auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis, mit dem Angebot gemäß § 6b VOB/A, durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Die einzureichenden Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein. - Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/ oder die von ihr benannten Formblätter (VHB 221, 222, 223) mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.

Vorzulegende Nachweise:
FB 67 - Dritterklärungen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit VOB; - Belege bzgl. der Unfall- und Haftpflichtversicherung
Bei Holzerntearbeiten unter Einsatz von Großmaschinen sowie bei Wegebauarbeiten muss die Umweltschadenversicherung (USV) eine Versicherungssumme in Höhe von 500.000 Euro umfassen. Für die rein motormanuelle Holzernte beim ausschließlichen Einsatz motorangetriebener Kleingeräte sowie bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ist eine Versicherungssumme in Höhe von 150.000 Euro ausreichend.

- Eine Bestätigung der Jahresumsatzsummen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre durch einen Wirtschaftsprüfer/Steuerberater (Eigenerklärung bei Personengesellschaften)

Diese Angaben müssen auch von Nachunternehmern erbracht werden.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
VHB 221 / 222 / 223 - Aufklärung über die Preisermittlung; Erscheint ein Angebotspreis gemäß § 16d Abs.1 VOB/A, § 16d EU Abs.1 VOB/A unangemessen niedrig oder zu hoch, ist vom Bieter und ggfls. von seinem Nachunternehmer, auf Verlangen der Vergabestelle, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung nach § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A, anhand nachfolgender Unterlagen die Angemessenheit der Angebotspreise nachzuweisen:

a) Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation über die Endsumme (VHB 221) und
b) Preisermittlung über die Endsumme (VHB 222)
c) Aufgliederung der Einheitspreise (VHB 223) - Vergabehandbuch Bund 2016

Die Formblätter (VHB 221, 222, 223) werden den Vergabeunterlagen spätestens mit der Anforderung beigefügt und sind entsprechend ausgefüllt vorzulegen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Es ist eine Liste mit mind. 1 Referenzobjekt der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art, Umfang und/oder Größe vergleichbar sind, mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner einschließlich Rufnummer; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung - Eine Aufstellung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal und deren Qualifikation - Angaben zu der Maschinenausstattung des Betriebes Diese Angaben müssen auch von Nachunternehmern erbracht werden. Diese Angaben müssen auch von präqualifizierten Unternehmen erbracht werden, wenn die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Objekte nicht nach Art, Umfang und/oder Größe vergleichbar sind. Das gilt auch für ggf. präqualifizierte Nachunternehmer.

Vorzulegende Nachweise:
FB 67 - Dritterklärungen technische Leistungsfähigkeit VOB (1); - Es ist eine Liste mit mind. 1 Referenzobjekt der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art, Umfang und/oder Größe vergleichbar sind, mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner einschließlich Rufnummer; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
- Eine Aufstellung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal und deren Qualifikation
- Angaben zu der Maschinenausstattung des Betriebes

Diese Angaben müssen auch von Nachunternehmern erbracht werden.

Diese Angaben müssen auch von präqualifizierten Unternehmen erbracht werden, wenn die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Objekte nicht nach Art, Umfang und/oder Größe vergleichbar sind. Das gilt auch für ggf. präqualifizierte Nachunternehmer.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Es erfolgen keine Vorauszahlungen.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung werden 5 % der Auftragssumme bis zur Schlusszahlung einbehalten. Als Sicherheit für die Erfüllung der Mängelansprüche werden 3 % der Abrechnungssumme für die Dauer der Gewährleistungsfrist einbehalten. Der Auftragnehmer kann stattdessen eine Vertragserfüllungs- bzw. Mängelanspruchsbürgschaft gemäß Nr. 32 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen stellen.

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags


Vorzulegende Nachweise:
FB 67 - Nebenbedingungen Nachunternehmer (2); Dieses Dokument ist zu finden unter "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente"; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

15.08.2025 10:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

15.09.2025

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

15.08.2025 10:15 Uhr

Elektronische Angebotsöffnung

Gemäß § 14 Abs. 3 und 6 VOB/A erfolgt die Submission ohne Bieterbeteiligung.
Der Auftraggeber stellt den Bietern das Submissionsergebnis unverzüglich zur Verfügung.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

1.) Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren 1.1. Das Vergabeverfahren wird gemäß § 11 Abs.1 Nr.1 VOB/A elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/ Angebotsöffnung erbeten. 1.2. Die Kommunikation, z.B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr geführt um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten. 1.3. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen). 1.4. Wichtiger Hinweis: Es werden nur Angebote im GAEB-/oder Excel-Format zugelassen. Andere Dateiformate führen zum Ausschluss des Angebots. Das veraltete GAEB-Format GAEB 90 (Endung D84) wird nicht korrekt importiert und ist daher zur Angebotsabgabe nicht zugelassen. Bitte senden Sie zur Angebotsabgabe ausschließlich GAEB P84- oder X84-Dateien zurück. Angebote müssen in den genannten GAEB oder im Excel-Format abgegeben werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass bei Rückgabe im GAEB und im Excel-Format beide Angebote ausgeschlossen werden müssen,wenn sich diese inhaltlich/preislich widersprechen. 2.) Hinweise zu den Vergabeunterlagen/ Nachweisen 2.1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2.2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 2.3. Angebote Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die "ohne Bedingungen" als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonto etc.) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 3.) Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebot entweder elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB abzugeben - oder mit einer fortgeschrittenen/qualifizierten elektronischen Signatur als Containersig- natur im Bietertool des Vergabemarktplatzes zu signieren. - Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur). Elektronische Angebote und Teilnahmeanträge müssen verschlüsselt und ausschließlich über das Bietertool des VMP eingereicht werden. Über die Kommunikation - unverschlüsselt - eingegangene Angbote werden ausgeschlossen. 4.) TVgG NRW Die Vergabe des Auftrages richtet sich nach den Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) 5.) Nebenangebote - Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Nebenangebote sind nur zugelassen, wenn diese gesondert und ausschließlich im Bietertool des VMP eingestellt und hinterlegt werden. 6.) Bietergemeinschaften - Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 7.) Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die Nachunternehmererklärung (s. Vergabeunterlagen unter "Sonstiges") dem Angebot beifügen. Die Eignungsnachweise der Nachunternehmer sind mit dem Angebot vorzulegen 8.) Unterlagen zum Angebot Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung gemäß § 16 Abs.1 Nr.3 VOB/A, vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen von Unterauftragnehmern. Eignungsnachweise der Nachunternehmer sind vorzulegen. In der Urkalkulation müssen folgende Positionen getrennt ausgewiesen sein: - Einzelkosten der Teilleistungen - Baustellengemeinkosten - Allgemeine Geschäftskosten - Wagnis und Gewinn

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Bezirksregierung Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40474
Düsseldorf
Deutschland
+49 2114750
+49 2114752671
poststelle@brd.nrw.de
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