Wartungsarbeiten am 18.08.2025 von 14:00 bis 16:00 Uhr
SpA Lohwiese - Kunstrasenumbau Kleinspielfeld
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Grün und Gruga
Lührmannstraße 82
45131
Essen
Deutschland
FB 67 - Vergabestelle
Frau Knust
+49 2018867070
+49 2018867058
vergabe@gge.essen.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYT9KYH6TZ

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYT9KYH6TZ/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Sportplatzbauarbeiten, Einfriedungsarbeiten, Kunststoffrasenarbeiten, Beleuchtungs- und Elektroarbeiten.
Die Baustelle liegt an der Karnaper Straße sowie an der Straße "Lohwiese" und kann grundsätzlich über beide Zufahrten erreicht werden. Die bevorzugte Zufahrt soll jedoch über die Zufahrt von der Karnaper Straße erfolgen. In diesem Bereich befindet sich auch die Stellplatzanlage des Geländes (südliche Grundstücksgrenze).
Hinweise zur Bauabwicklung
Als Lagerfläche sowie BE-Fläche stehen auf dem Gelände Grünflächen zur Verfügung. Auf diesen ist, in Abstimmung mit der BL, die Baustelleneinrichtung durchzuführen. Die Flächen sind nach Fertigstellung der Arbeiten wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu bringen. Die örtlichen Gegebenheiten hat der AN bei seiner Kalkulation zu berücksichtigen und ggfls. vorab zu prüfen. Den Bietern wird empfohlen, sich die Erschließung und die Örtlichkeiten vor Angebotsabgabe anzusehen. Die Arbeiten sind umsichtig und sorgfältig sowie mit angemessen Mitteln durchzuführen. Die vollumfängliche Befahrbarkeit der "Karnaper Straße" ist jederzeit sicherzustellen. Ebenfalls wird besonders darauf hingewiesen auf die erforderliche fach- und sachgerechte Absperrung gem. RSA, ZTV-SA, MVAS, sowie die Sicherung jeglicher Baugruben im Baufeld.
Kampfmittel
Eine Kampfmittelprüfung wurde im Jahr 2014 auf dem gesamten Sportplatz-Grundstück durchgeführt und hatte im Bereich des Nachbarspielfeldes einen Verdachtspunkt ergeben. Insgesamt wurde ein Kampfmittel geborgen. Weitere Verdachtspunkte wurden nicht festgestellt, können aber auch nicht komplett ausgeschlossen werden. Der Abschlussbericht des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) kann entsprechend nicht als Garantie der Freiheit von Kampfmitteln gewertet werden. Erdarbeiten sind entsprechend mit der gebotenen Vorsicht auszuführen. Sollten auf der Baustelle dennoch Blindgänger, Munition oder verdächtige Gegenstände gefunden werden oder weist der Bodenaushub außergewöhnliche Verfärbungen auf, so hat der Auftragnehmer die Bauarbeiten an dieser Stelle und in der näheren Umgebung des Gefahrenbereiches sofort einzustellen. Die Fundstelle ist abzusperren und als Gefahrenzone deutlich zu kennzeichnen. Es ist unverzüglich der Fachbereich Ordnung oder direkt die Polizei/Feuerwehr zu verständigen und die örtliche Bauüberwachung des Auftraggebers zu benachrichtigen.
Rodungsarbeiten
Es sind keine Rodungsarbeiten vorgesehen und nötig.
Baustelleneinrichtung und - räumung
Das Einrichten und Räumen der Baustelle, sowie vorhalten jeglicher Baustelleneinrichtungen für sämtliche im LV aufgeführten Leistungen, ist jeweils in die Einheitspreise der Positionen einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Jegliche Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Durchführung der Bauleistungen erforderlich sind, sind auf die Baustelle zu bringen, bereitzustellen und betriebsfertig aufzustellen, einschließlich der dafür notwendigen Arbeiten.
Anschlüsse für Wasser, Energie, Entsorgung
Baustrom einschließlich Baustellenbeleuchtung und Bauwasser werden vom AG zur Verfügung gestellt. Die Kosten des Verbrauchs trägt der AG.
Für Arbeitsstellenbeleuchtung hat der AN ohne Anspruch auf Vergütung selbst zu sorgen.
Bauzeitenplan
Der AN von FACHLOS 1 hat, in Abstimmung mit den AN von FACHLOS 2, 3, und 4 für die Gesamtmaßnahme einen Bauzeitenplan zu erstellen, der für die AN von FACHLOS 2, FACHLOS 3 und FACHLOS 4 verbindlich ist. Eine gesonderte Vergütung für diese Leistungen erfolgt nicht.
Der Bauzeitenplan (-pläne) ist/sind spätestens 12 Werktage nach Auftragsvergabe beim AG einzureichen.
Entsorgungsnachweis
In den Positionen ist unter dem Begriff ordnungsgemäß zu entsorgen zu verstehen:
a) Bei Schutt-, Schrott-, und Abfallmassen eine jeweils zugelassene Deponie.
b) Bei aufbereitungsfähigem Material eine genehmigte Wiederaufbereitungsanlage.
c) Bei Schnittgut eine genehmigte Kompostierungsanlage.
Die Zuführung zu der jeweils erforderlichen Anlage liegt in der Verantwortung der AN. Die Deponiegebühren sind - wenn nicht gesondert ausgeschrieben - in die Einheitspreise einzurechnen.
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung hat in Form von Wiegekarten zu erfolgen. Die Wiegekarten sind sofort der BL zu übergeben. Werden bei der Aufnahme von Boden o.ä. Schadstoffe festgestellt, ist der AG unverzüglich zu informieren. Diese Schadstoffe sind in Abstimmung mit dem AG einer Sondermülldeponie zuzuführen. Die entstehenden Mehrkosten werden vergütet. Der AN hat die Deponie und den Entsorger, falls er nicht selbst entsorgt, namentlich zu benennen und durch den AG genehmigen zu lassen.
Auftragsvergabe
Im Falle einer Auftragsvergabe verpflichtet sich der AN, sofort alle Unterlagen wie LV, Planunterlagen etc. durchzuarbeiten. Abweichungen, Unklarheiten und fehlende Angaben sind innerhalb von 8 Tagen bei der Bauleitung schriftlich anzuzeigen. Während der Bauzeit hat der AN einen Baustellenführer gemäß § 56 BauONW oder einen Bauingenieur zu stellen, der nur mit dem Einverständnis der Bauleitung bei Vorliegen eines triftigen Grundes gewechselt werden darf.
Baubesprechungen
Die AN sind verpflichtet, während des Ausführungszeitraumes seiner Leistungen an einer wöchentlich stattfindenden örtlichen Besprechung selbst oder durch einen verantwortlichen und entscheidungsberechtigten Vertreter, teilzunehmen.
Der Termin wird zu Beginn der Baumaßnahme unter den Projektbeteiligten abgestimmt.
Die Baustellensprache ist deutsch.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Sportanlage Lohwiese
Karnaper Straße 20
45329
Essen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung: Sofort nach Auftragserteilung. Fertigstellung: 28.11.2025

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Ja

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Ja
Fachlose

Angebote sind möglich für

Beschreibung
Sportplatzbauarbeiten
1

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Sportplatzbauarbeiten, Einfriedungsarbeiten, Kunststoffrasenarbeiten, Beleuchtungs- und Elektroarbeiten.
Die Baustelle liegt an der Karnaper Straße sowie an der Straße "Lohwiese" und kann grundsätzlich über beide Zufahrten erreicht werden. Die bevorzugte Zufahrt soll jedoch über die Zufahrt von der Karnaper Straße erfolgen. In diesem Bereich befindet sich auch die Stellplatzanlage des Geländes (südliche Grundstücksgrenze).
Hinweise zur Bauabwicklung
Als Lagerfläche sowie BE-Fläche stehen auf dem Gelände Grünflächen zur Verfügung. Auf diesen ist, in Abstimmung mit der BL, die Baustelleneinrichtung durchzuführen. Die Flächen sind nach Fertigstellung der Arbeiten wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu bringen. Die örtlichen Gegebenheiten hat der AN bei seiner Kalkulation zu berücksichtigen und ggfls. vorab zu prüfen. Den Bietern wird empfohlen, sich die Erschließung und die Örtlichkeiten vor Angebotsabgabe anzusehen. Die Arbeiten sind umsichtig und sorgfältig sowie mit angemessen Mitteln durchzuführen. Die vollumfängliche Befahrbarkeit der "Karnaper Straße" ist jederzeit sicherzustellen. Ebenfalls wird besonders darauf hingewiesen auf die erforderliche fach- und sachgerechte Absperrung gem. RSA, ZTV-SA, MVAS, sowie die Sicherung jeglicher Baugruben im Baufeld.
Kampfmittel
Eine Kampfmittelprüfung wurde im Jahr 2014 auf dem gesamten Sportplatz-Grundstück durchgeführt und hatte im Bereich des Nachbarspielfeldes einen Verdachtspunkt ergeben. Insgesamt wurde ein Kampfmittel geborgen. Weitere Verdachtspunkte wurden nicht festgestellt, können aber auch nicht komplett ausgeschlossen werden. Der Abschlussbericht des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) kann entsprechend nicht als Garantie der Freiheit von Kampfmitteln gewertet werden. Erdarbeiten sind entsprechend mit der gebotenen Vorsicht auszuführen. Sollten auf der Baustelle dennoch Blindgänger, Munition oder verdächtige Gegenstände gefunden werden oder weist der Bodenaushub außergewöhnliche Verfärbungen auf, so hat der Auftragnehmer die Bauarbeiten an dieser Stelle und in der näheren Umgebung des Gefahrenbereiches sofort einzustellen. Die Fundstelle ist abzusperren und als Gefahrenzone deutlich zu kennzeichnen. Es ist unverzüglich der Fachbereich Ordnung oder direkt die Polizei/Feuerwehr zu verständigen und die örtliche Bauüberwachung des Auftraggebers zu benachrichtigen.
Rodungsarbeiten
Es sind keine Rodungsarbeiten vorgesehen und nötig.
Baustelleneinrichtung und - räumung
Das Einrichten und Räumen der Baustelle, sowie vorhalten jeglicher Baustelleneinrichtungen für sämtliche im LV aufgeführten Leistungen, ist jeweils in die Einheitspreise der Positionen einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Jegliche Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Durchführung der Bauleistungen erforderlich sind, sind auf die Baustelle zu bringen, bereitzustellen und betriebsfertig aufzustellen, einschließlich der dafür notwendigen Arbeiten.
Anschlüsse für Wasser, Energie, Entsorgung
Baustrom einschließlich Baustellenbeleuchtung und Bauwasser werden vom AG zur Verfügung gestellt. Die Kosten des Verbrauchs trägt der AG.
Für Arbeitsstellenbeleuchtung hat der AN ohne Anspruch auf Vergütung selbst zu sorgen.
Bauzeitenplan
Der AN von FACHLOS 1 hat, in Abstimmung mit den AN von FACHLOS 2, 3, und 4 für die Gesamtmaßnahme einen Bauzeitenplan zu erstellen, der für die AN von FACHLOS 2, FACHLOS 3 und FACHLOS 4 verbindlich ist. Eine gesonderte Vergütung für diese Leistungen erfolgt nicht.
Der Bauzeitenplan (-pläne) ist/sind spätestens 12 Werktage nach Auftragsvergabe beim AG einzureichen.
Entsorgungsnachweis
In den Positionen ist unter dem Begriff ordnungsgemäß zu entsorgen zu verstehen:
a) Bei Schutt-, Schrott-, und Abfallmassen eine jeweils zugelassene Deponie.
b) Bei aufbereitungsfähigem Material eine genehmigte Wiederaufbereitungsanlage.
c) Bei Schnittgut eine genehmigte Kompostierungsanlage.
Die Zuführung zu der jeweils erforderlichen Anlage liegt in der Verantwortung der AN. Die Deponiegebühren sind - wenn nicht gesondert ausgeschrieben - in die Einheitspreise einzurechnen.
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung hat in Form von Wiegekarten zu erfolgen. Die Wiegekarten sind sofort der BL zu übergeben. Werden bei der Aufnahme von Boden o.ä. Schadstoffe festgestellt, ist der AG unverzüglich zu informieren. Diese Schadstoffe sind in Abstimmung mit dem AG einer Sondermülldeponie zuzuführen. Die entstehenden Mehrkosten werden vergütet. Der AN hat die Deponie und den Entsorger, falls er nicht selbst entsorgt, namentlich zu benennen und durch den AG genehmigen zu lassen.
Auftragsvergabe
Im Falle einer Auftragsvergabe verpflichtet sich der AN, sofort alle Unterlagen wie LV, Planunterlagen etc. durchzuarbeiten. Abweichungen, Unklarheiten und fehlende Angaben sind innerhalb von 8 Tagen bei der Bauleitung schriftlich anzuzeigen. Während der Bauzeit hat der AN einen Baustellenführer gemäß § 56 BauONW oder einen Bauingenieur zu stellen, der nur mit dem Einverständnis der Bauleitung bei Vorliegen eines triftigen Grundes gewechselt werden darf.
Baubesprechungen
Die AN sind verpflichtet, während des Ausführungszeitraumes seiner Leistungen an einer wöchentlich stattfindenden örtlichen Besprechung selbst oder durch einen verantwortlichen und entscheidungsberechtigten Vertreter, teilzunehmen.
Der Termin wird zu Beginn der Baumaßnahme unter den Projektbeteiligten abgestimmt.
Die Baustellensprache ist deutsch.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Beschreibung
Einfriedungsarbeiten
2

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Sportplatzbauarbeiten, Einfriedungsarbeiten, Kunststoffrasenarbeiten, Beleuchtungs- und Elektroarbeiten.
Die Baustelle liegt an der Karnaper Straße sowie an der Straße "Lohwiese" und kann grundsätzlich über beide Zufahrten erreicht werden. Die bevorzugte Zufahrt soll jedoch über die Zufahrt von der Karnaper Straße erfolgen. In diesem Bereich befindet sich auch die Stellplatzanlage des Geländes (südliche Grundstücksgrenze).
Hinweise zur Bauabwicklung
Als Lagerfläche sowie BE-Fläche stehen auf dem Gelände Grünflächen zur Verfügung. Auf diesen ist, in Abstimmung mit der BL, die Baustelleneinrichtung durchzuführen. Die Flächen sind nach Fertigstellung der Arbeiten wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu bringen. Die örtlichen Gegebenheiten hat der AN bei seiner Kalkulation zu berücksichtigen und ggfls. vorab zu prüfen. Den Bietern wird empfohlen, sich die Erschließung und die Örtlichkeiten vor Angebotsabgabe anzusehen. Die Arbeiten sind umsichtig und sorgfältig sowie mit angemessen Mitteln durchzuführen. Die vollumfängliche Befahrbarkeit der "Karnaper Straße" ist jederzeit sicherzustellen. Ebenfalls wird besonders darauf hingewiesen auf die erforderliche fach- und sachgerechte Absperrung gem. RSA, ZTV-SA, MVAS, sowie die Sicherung jeglicher Baugruben im Baufeld.
Kampfmittel
Eine Kampfmittelprüfung wurde im Jahr 2014 auf dem gesamten Sportplatz-Grundstück durchgeführt und hatte im Bereich des Nachbarspielfeldes einen Verdachtspunkt ergeben. Insgesamt wurde ein Kampfmittel geborgen. Weitere Verdachtspunkte wurden nicht festgestellt, können aber auch nicht komplett ausgeschlossen werden. Der Abschlussbericht des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) kann entsprechend nicht als Garantie der Freiheit von Kampfmitteln gewertet werden. Erdarbeiten sind entsprechend mit der gebotenen Vorsicht auszuführen. Sollten auf der Baustelle dennoch Blindgänger, Munition oder verdächtige Gegenstände gefunden werden oder weist der Bodenaushub außergewöhnliche Verfärbungen auf, so hat der Auftragnehmer die Bauarbeiten an dieser Stelle und in der näheren Umgebung des Gefahrenbereiches sofort einzustellen. Die Fundstelle ist abzusperren und als Gefahrenzone deutlich zu kennzeichnen. Es ist unverzüglich der Fachbereich Ordnung oder direkt die Polizei/Feuerwehr zu verständigen und die örtliche Bauüberwachung des Auftraggebers zu benachrichtigen.
Rodungsarbeiten
Es sind keine Rodungsarbeiten vorgesehen und nötig.
Baustelleneinrichtung und - räumung
Das Einrichten und Räumen der Baustelle, sowie vorhalten jeglicher Baustelleneinrichtungen für sämtliche im LV aufgeführten Leistungen, ist jeweils in die Einheitspreise der Positionen einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Jegliche Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Durchführung der Bauleistungen erforderlich sind, sind auf die Baustelle zu bringen, bereitzustellen und betriebsfertig aufzustellen, einschließlich der dafür notwendigen Arbeiten.
Anschlüsse für Wasser, Energie, Entsorgung
Baustrom einschließlich Baustellenbeleuchtung und Bauwasser werden vom AG zur Verfügung gestellt. Die Kosten des Verbrauchs trägt der AG.
Für Arbeitsstellenbeleuchtung hat der AN ohne Anspruch auf Vergütung selbst zu sorgen.
Bauzeitenplan
Der AN von FACHLOS 1 hat, in Abstimmung mit den AN von FACHLOS 2, 3, und 4 für die Gesamtmaßnahme einen Bauzeitenplan zu erstellen, der für die AN von FACHLOS 2, FACHLOS 3 und FACHLOS 4 verbindlich ist. Eine gesonderte Vergütung für diese Leistungen erfolgt nicht.
Der Bauzeitenplan (-pläne) ist/sind spätestens 12 Werktage nach Auftragsvergabe beim AG einzureichen.
Entsorgungsnachweis
In den Positionen ist unter dem Begriff ordnungsgemäß zu entsorgen zu verstehen:
a) Bei Schutt-, Schrott-, und Abfallmassen eine jeweils zugelassene Deponie.
b) Bei aufbereitungsfähigem Material eine genehmigte Wiederaufbereitungsanlage.
c) Bei Schnittgut eine genehmigte Kompostierungsanlage.
Die Zuführung zu der jeweils erforderlichen Anlage liegt in der Verantwortung der AN. Die Deponiegebühren sind - wenn nicht gesondert ausgeschrieben - in die Einheitspreise einzurechnen.
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung hat in Form von Wiegekarten zu erfolgen. Die Wiegekarten sind sofort der BL zu übergeben. Werden bei der Aufnahme von Boden o.ä. Schadstoffe festgestellt, ist der AG unverzüglich zu informieren. Diese Schadstoffe sind in Abstimmung mit dem AG einer Sondermülldeponie zuzuführen. Die entstehenden Mehrkosten werden vergütet. Der AN hat die Deponie und den Entsorger, falls er nicht selbst entsorgt, namentlich zu benennen und durch den AG genehmigen zu lassen.
Auftragsvergabe
Im Falle einer Auftragsvergabe verpflichtet sich der AN, sofort alle Unterlagen wie LV, Planunterlagen etc. durchzuarbeiten. Abweichungen, Unklarheiten und fehlende Angaben sind innerhalb von 8 Tagen bei der Bauleitung schriftlich anzuzeigen. Während der Bauzeit hat der AN einen Baustellenführer gemäß § 56 BauONW oder einen Bauingenieur zu stellen, der nur mit dem Einverständnis der Bauleitung bei Vorliegen eines triftigen Grundes gewechselt werden darf.
Baubesprechungen
Die AN sind verpflichtet, während des Ausführungszeitraumes seiner Leistungen an einer wöchentlich stattfindenden örtlichen Besprechung selbst oder durch einen verantwortlichen und entscheidungsberechtigten Vertreter, teilzunehmen.
Der Termin wird zu Beginn der Baumaßnahme unter den Projektbeteiligten abgestimmt.
Die Baustellensprache ist deutsch.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Beschreibung
Kunststoffrasenarbeiten
3

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Sportplatzbauarbeiten, Einfriedungsarbeiten, Kunststoffrasenarbeiten, Beleuchtungs- und Elektroarbeiten.
Die Baustelle liegt an der Karnaper Straße sowie an der Straße "Lohwiese" und kann grundsätzlich über beide Zufahrten erreicht werden. Die bevorzugte Zufahrt soll jedoch über die Zufahrt von der Karnaper Straße erfolgen. In diesem Bereich befindet sich auch die Stellplatzanlage des Geländes (südliche Grundstücksgrenze).
Hinweise zur Bauabwicklung
Als Lagerfläche sowie BE-Fläche stehen auf dem Gelände Grünflächen zur Verfügung. Auf diesen ist, in Abstimmung mit der BL, die Baustelleneinrichtung durchzuführen. Die Flächen sind nach Fertigstellung der Arbeiten wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu bringen. Die örtlichen Gegebenheiten hat der AN bei seiner Kalkulation zu berücksichtigen und ggfls. vorab zu prüfen. Den Bietern wird empfohlen, sich die Erschließung und die Örtlichkeiten vor Angebotsabgabe anzusehen. Die Arbeiten sind umsichtig und sorgfältig sowie mit angemessen Mitteln durchzuführen. Die vollumfängliche Befahrbarkeit der "Karnaper Straße" ist jederzeit sicherzustellen. Ebenfalls wird besonders darauf hingewiesen auf die erforderliche fach- und sachgerechte Absperrung gem. RSA, ZTV-SA, MVAS, sowie die Sicherung jeglicher Baugruben im Baufeld.
Kampfmittel
Eine Kampfmittelprüfung wurde im Jahr 2014 auf dem gesamten Sportplatz-Grundstück durchgeführt und hatte im Bereich des Nachbarspielfeldes einen Verdachtspunkt ergeben. Insgesamt wurde ein Kampfmittel geborgen. Weitere Verdachtspunkte wurden nicht festgestellt, können aber auch nicht komplett ausgeschlossen werden. Der Abschlussbericht des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) kann entsprechend nicht als Garantie der Freiheit von Kampfmitteln gewertet werden. Erdarbeiten sind entsprechend mit der gebotenen Vorsicht auszuführen. Sollten auf der Baustelle dennoch Blindgänger, Munition oder verdächtige Gegenstände gefunden werden oder weist der Bodenaushub außergewöhnliche Verfärbungen auf, so hat der Auftragnehmer die Bauarbeiten an dieser Stelle und in der näheren Umgebung des Gefahrenbereiches sofort einzustellen. Die Fundstelle ist abzusperren und als Gefahrenzone deutlich zu kennzeichnen. Es ist unverzüglich der Fachbereich Ordnung oder direkt die Polizei/Feuerwehr zu verständigen und die örtliche Bauüberwachung des Auftraggebers zu benachrichtigen.
Rodungsarbeiten
Es sind keine Rodungsarbeiten vorgesehen und nötig.
Baustelleneinrichtung und - räumung
Das Einrichten und Räumen der Baustelle, sowie vorhalten jeglicher Baustelleneinrichtungen für sämtliche im LV aufgeführten Leistungen, ist jeweils in die Einheitspreise der Positionen einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Jegliche Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Durchführung der Bauleistungen erforderlich sind, sind auf die Baustelle zu bringen, bereitzustellen und betriebsfertig aufzustellen, einschließlich der dafür notwendigen Arbeiten.
Anschlüsse für Wasser, Energie, Entsorgung
Baustrom einschließlich Baustellenbeleuchtung und Bauwasser werden vom AG zur Verfügung gestellt. Die Kosten des Verbrauchs trägt der AG.
Für Arbeitsstellenbeleuchtung hat der AN ohne Anspruch auf Vergütung selbst zu sorgen.
Bauzeitenplan
Der AN von FACHLOS 1 hat, in Abstimmung mit den AN von FACHLOS 2, 3, und 4 für die Gesamtmaßnahme einen Bauzeitenplan zu erstellen, der für die AN von FACHLOS 2, FACHLOS 3 und FACHLOS 4 verbindlich ist. Eine gesonderte Vergütung für diese Leistungen erfolgt nicht.
Der Bauzeitenplan (-pläne) ist/sind spätestens 12 Werktage nach Auftragsvergabe beim AG einzureichen.
Entsorgungsnachweis
In den Positionen ist unter dem Begriff ordnungsgemäß zu entsorgen zu verstehen:
a) Bei Schutt-, Schrott-, und Abfallmassen eine jeweils zugelassene Deponie.
b) Bei aufbereitungsfähigem Material eine genehmigte Wiederaufbereitungsanlage.
c) Bei Schnittgut eine genehmigte Kompostierungsanlage.
Die Zuführung zu der jeweils erforderlichen Anlage liegt in der Verantwortung der AN. Die Deponiegebühren sind - wenn nicht gesondert ausgeschrieben - in die Einheitspreise einzurechnen.
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung hat in Form von Wiegekarten zu erfolgen. Die Wiegekarten sind sofort der BL zu übergeben. Werden bei der Aufnahme von Boden o.ä. Schadstoffe festgestellt, ist der AG unverzüglich zu informieren. Diese Schadstoffe sind in Abstimmung mit dem AG einer Sondermülldeponie zuzuführen. Die entstehenden Mehrkosten werden vergütet. Der AN hat die Deponie und den Entsorger, falls er nicht selbst entsorgt, namentlich zu benennen und durch den AG genehmigen zu lassen.
Auftragsvergabe
Im Falle einer Auftragsvergabe verpflichtet sich der AN, sofort alle Unterlagen wie LV, Planunterlagen etc. durchzuarbeiten. Abweichungen, Unklarheiten und fehlende Angaben sind innerhalb von 8 Tagen bei der Bauleitung schriftlich anzuzeigen. Während der Bauzeit hat der AN einen Baustellenführer gemäß § 56 BauONW oder einen Bauingenieur zu stellen, der nur mit dem Einverständnis der Bauleitung bei Vorliegen eines triftigen Grundes gewechselt werden darf.
Baubesprechungen
Die AN sind verpflichtet, während des Ausführungszeitraumes seiner Leistungen an einer wöchentlich stattfindenden örtlichen Besprechung selbst oder durch einen verantwortlichen und entscheidungsberechtigten Vertreter, teilzunehmen.
Der Termin wird zu Beginn der Baumaßnahme unter den Projektbeteiligten abgestimmt.
Die Baustellensprache ist deutsch.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Beschreibung
Beleuchtungs- und Elektroarbeiten
4

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Sportplatzbauarbeiten, Einfriedungsarbeiten, Kunststoffrasenarbeiten, Beleuchtungs- und Elektroarbeiten.
Die Baustelle liegt an der Karnaper Straße sowie an der Straße "Lohwiese" und kann grundsätzlich über beide Zufahrten erreicht werden. Die bevorzugte Zufahrt soll jedoch über die Zufahrt von der Karnaper Straße erfolgen. In diesem Bereich befindet sich auch die Stellplatzanlage des Geländes (südliche Grundstücksgrenze).
Hinweise zur Bauabwicklung
Als Lagerfläche sowie BE-Fläche stehen auf dem Gelände Grünflächen zur Verfügung. Auf diesen ist, in Abstimmung mit der BL, die Baustelleneinrichtung durchzuführen. Die Flächen sind nach Fertigstellung der Arbeiten wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu bringen. Die örtlichen Gegebenheiten hat der AN bei seiner Kalkulation zu berücksichtigen und ggfls. vorab zu prüfen. Den Bietern wird empfohlen, sich die Erschließung und die Örtlichkeiten vor Angebotsabgabe anzusehen. Die Arbeiten sind umsichtig und sorgfältig sowie mit angemessen Mitteln durchzuführen. Die vollumfängliche Befahrbarkeit der "Karnaper Straße" ist jederzeit sicherzustellen. Ebenfalls wird besonders darauf hingewiesen auf die erforderliche fach- und sachgerechte Absperrung gem. RSA, ZTV-SA, MVAS, sowie die Sicherung jeglicher Baugruben im Baufeld.
Kampfmittel
Eine Kampfmittelprüfung wurde im Jahr 2014 auf dem gesamten Sportplatz-Grundstück durchgeführt und hatte im Bereich des Nachbarspielfeldes einen Verdachtspunkt ergeben. Insgesamt wurde ein Kampfmittel geborgen. Weitere Verdachtspunkte wurden nicht festgestellt, können aber auch nicht komplett ausgeschlossen werden. Der Abschlussbericht des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) kann entsprechend nicht als Garantie der Freiheit von Kampfmitteln gewertet werden. Erdarbeiten sind entsprechend mit der gebotenen Vorsicht auszuführen. Sollten auf der Baustelle dennoch Blindgänger, Munition oder verdächtige Gegenstände gefunden werden oder weist der Bodenaushub außergewöhnliche Verfärbungen auf, so hat der Auftragnehmer die Bauarbeiten an dieser Stelle und in der näheren Umgebung des Gefahrenbereiches sofort einzustellen. Die Fundstelle ist abzusperren und als Gefahrenzone deutlich zu kennzeichnen. Es ist unverzüglich der Fachbereich Ordnung oder direkt die Polizei/Feuerwehr zu verständigen und die örtliche Bauüberwachung des Auftraggebers zu benachrichtigen.
Rodungsarbeiten
Es sind keine Rodungsarbeiten vorgesehen und nötig.
Baustelleneinrichtung und - räumung
Das Einrichten und Räumen der Baustelle, sowie vorhalten jeglicher Baustelleneinrichtungen für sämtliche im LV aufgeführten Leistungen, ist jeweils in die Einheitspreise der Positionen einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Jegliche Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Durchführung der Bauleistungen erforderlich sind, sind auf die Baustelle zu bringen, bereitzustellen und betriebsfertig aufzustellen, einschließlich der dafür notwendigen Arbeiten.
Anschlüsse für Wasser, Energie, Entsorgung
Baustrom einschließlich Baustellenbeleuchtung und Bauwasser werden vom AG zur Verfügung gestellt. Die Kosten des Verbrauchs trägt der AG.
Für Arbeitsstellenbeleuchtung hat der AN ohne Anspruch auf Vergütung selbst zu sorgen.
Bauzeitenplan
Der AN von FACHLOS 1 hat, in Abstimmung mit den AN von FACHLOS 2, 3, und 4 für die Gesamtmaßnahme einen Bauzeitenplan zu erstellen, der für die AN von FACHLOS 2, FACHLOS 3 und FACHLOS 4 verbindlich ist. Eine gesonderte Vergütung für diese Leistungen erfolgt nicht.
Der Bauzeitenplan (-pläne) ist/sind spätestens 12 Werktage nach Auftragsvergabe beim AG einzureichen.
Entsorgungsnachweis
In den Positionen ist unter dem Begriff ordnungsgemäß zu entsorgen zu verstehen:
a) Bei Schutt-, Schrott-, und Abfallmassen eine jeweils zugelassene Deponie.
b) Bei aufbereitungsfähigem Material eine genehmigte Wiederaufbereitungsanlage.
c) Bei Schnittgut eine genehmigte Kompostierungsanlage.
Die Zuführung zu der jeweils erforderlichen Anlage liegt in der Verantwortung der AN. Die Deponiegebühren sind - wenn nicht gesondert ausgeschrieben - in die Einheitspreise einzurechnen.
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung hat in Form von Wiegekarten zu erfolgen. Die Wiegekarten sind sofort der BL zu übergeben. Werden bei der Aufnahme von Boden o.ä. Schadstoffe festgestellt, ist der AG unverzüglich zu informieren. Diese Schadstoffe sind in Abstimmung mit dem AG einer Sondermülldeponie zuzuführen. Die entstehenden Mehrkosten werden vergütet. Der AN hat die Deponie und den Entsorger, falls er nicht selbst entsorgt, namentlich zu benennen und durch den AG genehmigen zu lassen.
Auftragsvergabe
Im Falle einer Auftragsvergabe verpflichtet sich der AN, sofort alle Unterlagen wie LV, Planunterlagen etc. durchzuarbeiten. Abweichungen, Unklarheiten und fehlende Angaben sind innerhalb von 8 Tagen bei der Bauleitung schriftlich anzuzeigen. Während der Bauzeit hat der AN einen Baustellenführer gemäß § 56 BauONW oder einen Bauingenieur zu stellen, der nur mit dem Einverständnis der Bauleitung bei Vorliegen eines triftigen Grundes gewechselt werden darf.
Baubesprechungen
Die AN sind verpflichtet, während des Ausführungszeitraumes seiner Leistungen an einer wöchentlich stattfindenden örtlichen Besprechung selbst oder durch einen verantwortlichen und entscheidungsberechtigten Vertreter, teilzunehmen.
Der Termin wird zu Beginn der Baumaßnahme unter den Projektbeteiligten abgestimmt.
Die Baustellensprache ist deutsch.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Zum Nachweis der persönlichen Lage haben
nicht präqualifizierte Unternehmen gemäß § 6a Abs.2 Nr.1 und Abs.3, 4 VOB/A und § 45 VgV mit dem Angebot, vor Zuschlagserteilung, Nachweise zur Prüfung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Nachweise auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
- Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis, mit dem Angebot gemäß § 6b VOB/A, durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Die einzureichenden Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
- Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/ oder die von ihr benannten Formblätter (VHB 221, 222, 223) mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.
Dies gilt auch für Nachunternehmer.

Vorzulegende Nachweise:
FB 67 - Dritterklärungen Persönliche Lage VOB; - Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen über das Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen der Mitarbeiter,
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen,
- Die Gewerbeanmeldung,
- Die Eintragung in das Berufsregister des Firmensitzes (Entfällt bei Personengesellschaften)
(Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer und/oder Landwirtschaftskammer)
- Eine Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet

Diese Nachweise müssen auch von Nachunternehmern erbracht werden.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben nicht präqualifizierte Unternehmen gemäß § 6a Abs.2 Nr.1 und Abs.3, 4 VOB/A und § 45 VgV mit dem Angebot, vor Zuschlagserteilung, Nachweise zur Prüfung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Nachweise auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis, mit dem Angebot gemäß § 6b VOB/A, durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Die einzureichenden Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein. - Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/ oder die von ihr benannten Formblätter (VHB 221, 222, 223) mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.

Vorzulegende Nachweise:
FB 67 - Dritterklärungen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit VOB; - Belege bzgl. der Unfall- und Haftpflichtversicherung
Bei Holzerntearbeiten unter Einsatz von Großmaschinen sowie bei Wegebauarbeiten muss die Umweltschadenversicherung (USV) eine Versicherungssumme in Höhe von 500.000 Euro umfassen. Für die rein motormanuelle Holzernte beim ausschließlichen Einsatz motorangetriebener Kleingeräte sowie bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ist eine Versicherungssumme in Höhe von 150.000 Euro ausreichend.

- Eine Bestätigung der Jahresumsatzsummen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre durch einen Wirtschaftsprüfer/Steuerberater (Eigenerklärung bei Personengesellschaften)

Diese Angaben müssen auch von Nachunternehmern erbracht werden.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
VHB 221 / 222 / 223 - Aufklärung über die Preisermittlung; Erscheint ein Angebotspreis gemäß § 16d Abs.1 VOB/A, § 16d EU Abs.1 VOB/A unangemessen niedrig oder zu hoch, ist vom Bieter und ggfls. von seinem Nachunternehmer, auf Verlangen der Vergabestelle, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung nach § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A, anhand nachfolgender Unterlagen die Angemessenheit der Angebotspreise nachzuweisen:

a) Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation über die Endsumme (VHB 221) und
b) Preisermittlung über die Endsumme (VHB 222)
c) Aufgliederung der Einheitspreise (VHB 223) - Vergabehandbuch Bund 2016

Die Formblätter (VHB 221, 222, 223) werden den Vergabeunterlagen spätestens mit der Anforderung beigefügt und sind entsprechend ausgefüllt vorzulegen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Es ist eine Liste mit mind. 1 Referenzobjekt der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art, Umfang und/oder Größe vergleichbar sind, mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner einschließlich Rufnummer; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung - Eine Aufstellung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal und deren Qualifikation - Angaben zu der Maschinenausstattung des Betriebes Diese Angaben müssen auch von Nachunternehmern erbracht werden. Diese Angaben müssen auch von präqualifizierten Unternehmen erbracht werden, wenn die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Objekte nicht nach Art, Umfang und/oder Größe vergleichbar sind. Das gilt auch für ggf. präqualifizierte Nachunternehmer.

Vorzulegende Nachweise:
FB 67 - Dritterklärungen technische Leistungsfähigkeit VOB (1); - Es ist eine Liste mit mind. 1 Referenzobjekt der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art, Umfang und/oder Größe vergleichbar sind, mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner einschließlich Rufnummer; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
- Eine Aufstellung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal und deren Qualifikation
- Angaben zu der Maschinenausstattung des Betriebes

Diese Angaben müssen auch von Nachunternehmern erbracht werden.

Diese Angaben müssen auch von präqualifizierten Unternehmen erbracht werden, wenn die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Objekte nicht nach Art, Umfang und/oder Größe vergleichbar sind. Das gilt auch für ggf. präqualifizierte Nachunternehmer.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Es erfolgen keine Vorauszahlungen.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung werden 5 % der Auftragssumme bis zur Schlusszahlung einbehalten.
Als Sicherheit für die Erfüllung der Mängelansprüche werden 3 % der Abrechnungssumme für die Dauer der Gewährleistungsfrist einbehalten.
Der Auftragnehmer kann stattdessen eine Vertragserfüllungs- bzw. Mängelanspruchsbürgschaft gemäß Nr. 32 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen stellen.

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags


Vorzulegende Nachweise:
FB 67 - Nebenbedingungen Nachunternehmer (2); Dieses Dokument ist zu finden unter "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente"; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

14.08.2025 10:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

12.09.2025

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

14.08.2025 10:15 Uhr

Elektronische Angebotsöffnung

Gemäß § 14 Abs. 3 und 6 VOB/A erfolgt die Submission ohne Bieterbeteiligung.
Der Auftraggeber stellt den Bietern das Submissionsergebnis unverzüglich zur Verfügung.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

1.) Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren
1.1. Das Vergabeverfahren wird gemäß § 11 Abs.1 Nr.1 VOB/A elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/ Angebotsöffnung erbeten.
1.2. Die Kommunikation, z.B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr geführt um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten.
1.3. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen).
1.4. Wichtiger Hinweis:
Es werden nur Angebote im GAEB-/oder Excel-Format zugelassen.
Andere Dateiformate führen zum Ausschluss des Angebots. Das veraltete GAEB-Format GAEB 90 (Endung D84) wird nicht korrekt importiert und ist daher zur Angebotsabgabe nicht zugelassen.
Bitte senden Sie zur Angebotsabgabe ausschließlich GAEB P84- oder X84-Dateien zurück. Angebote müssen in den genannten GAEB oder im Excel-Format abgegeben werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass bei Rückgabe im GAEB und im Excel-Format beide Angebote ausgeschlossen werden müssen,wenn sich diese inhaltlich/preislich widersprechen.
2.) Hinweise zu den Vergabeunterlagen/ Nachweisen
2.1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2.2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
2.3. Angebote
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die "ohne Bedingungen" als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonto etc.) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
3.) Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebot entweder elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB abzugeben
- oder mit einer fortgeschrittenen/qualifizierten elektronischen Signatur als Containersig-
natur im Bietertool des Vergabemarktplatzes zu signieren.
- Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur). Elektronische Angebote und Teilnahmeanträge müssen verschlüsselt und ausschließlich über das Bietertool des VMP eingereicht werden. Über die Kommunikation - unverschlüsselt - eingegangene Angbote werden ausgeschlossen.
4.) TVgG NRW
Die Vergabe des Auftrages richtet sich nach den Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)
5.) Nebenangebote
- Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
Nebenangebote sind nur zugelassen, wenn diese gesondert und ausschließlich im Bietertool des VMP eingestellt und hinterlegt werden.
6.) Bietergemeinschaften
- Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
7.) Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die Nachunternehmererklärung (s. Vergabeunterlagen unter "Sonstiges") dem Angebot beifügen.
Die Eignungsnachweise der Nachunternehmer sind mit dem Angebot vorzulegen
8.) Unterlagen zum Angebot
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung gemäß § 16 Abs.1 Nr.3 VOB/A, vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen von Unterauftragnehmern. Eignungsnachweise der Nachunternehmer sind vorzulegen.
In der Urkalkulation müssen folgende Positionen getrennt ausgewiesen sein:
- Einzelkosten der Teilleistungen
- Baustellengemeinkosten
- Allgemeine Geschäftskosten
- Wagnis und Gewinn

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Bezirksregierung Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40474
Düsseldorf
Deutschland
+49 2114750
+49 2114752671
poststelle@brd.nrw.de
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