Wartungsarbeiten am 18.08.2025 von 14:00 bis 16:00 Uhr
Stadt Essen - Kupferdreher Str. / Langenberger Str. - Bauüberwachung
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bieterfragen Konvolut 1 Datum: 30.07.2025 - 10:07 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mich erreichten die folgenden Bieterfragen:

1. Der Baubeginn ist bereits im Juli 25 erfolgt. Wann soll der Start der LPH 8 und örtlichen Bauüberwachung sein? Wer begleitet die Leistungen bis dahin? Wer stellt den unbegleiteten Leistungsstand bis dahin fest (Gewährleistung LPH 8 + BÜ)?
2. Wer ist die ausführende Firma?
3. Es wird unter 2 von wöchentlichen Besprechungen geschrieben. Welche wöchentlichen Besprechungen außer der wöchentlichen Baubesprechung sind zu kalkulieren?
4. Die Holschuld zur Koordinierung der fachlich Beteiligten wird unter 2 beschrieben. Von wie vielen Beteiligten ist auszugehen? Gehört hier auch die Koordinierung der Versorgungsunternehmen bei Leitungskollisionen dazu?
Von welchem Aufwand ist hier auszugehen?
5. Unter 4 Anrechenbare Kosten und Leistungszeitraum beschreiben Sie eine 12-monatige Nachlaufzeit zur Prüfung der Schlussrechnung und Nachträgen. In der Leistungsbeschreibung zum Honorar ist aber lediglich die Prüfung der Berechtigung von Nachträgen, also dem Grunde nach beschrieben. Ist das korrekt?
6. Wenn nicht, wie viele Nachträge sollen in der Höhe geprüft werden?
7. Sie sprechen von einer täglichen Baubegehung der Bauüberwachung. Ist ein Baubüro für die Bau- und Nachlaufzeit vorgesehen?
8. Kann die LPH 8 und örtliche Bauüberwachung in Personalunion erfolgen?
9. Bei der Eignungsprüfung zur Anzahl der Beschäftigten sprechen Sie von Fachkräften in der Verkehrsanlage? Was ist hier genau gemeint? (Titel, Leistungsphasen..)

Diese beantworte ich wie folgt:

Zu 1.) Die Baumaßnahme wird durch die Bauleitung des Amts für Straßen und Verkehr umfassend
begleitet.
Dokumentation, Aufmaßerstellung und Abrechnungen sowie die örtliche Bauüberwachung
erfolgen durch die städtische Bauleitung
Mit den Leistungen gemäß LPH 8 und der örtlichen Bauüberwachung soll unverzüglich nach
Erteilung des Auftrages begonnen werden.

Zu 2.) Ausführende Firma ist die Fa. STRABAG AG.

Zu 3.) Es ist grundsätzlich von einer wöchentlichen Baubesprechung, bei der üblicherweise alle
Projektbeteiligten zugegen sind, auszugehen. Außerhalb der Regelbesprechung anfallende
Ortstermine, z. B. mit Versorgern, Anliegern u. dgl. werden i. d. R. durch die Vertreter der Stadt
Essen wahrgenommen, wobei eine Teilnahme des externen Bauüberwachers, im Rahmen der
ohnehin geforderten täglichen Präsenz und im Interesse einer umfassenden Information über
baustellenrelevante Ereignisse und Abstimmungen, anzustreben ist.

Zu 4.) Es ist von rd. 10 ständigen Projektbeteiligten des AN und des AG (ohne Versorgungsunter-
nehmen) auszugehen, die für die bau- und verkehrstechnischen Abstimmungen der Baumaß-
nahme zuständig sind.
Größere Baumaßnahmen Dritter sind derzeit nicht bekannt; gleichwohl können im Bauverlauf
nicht planbare Maßnahmen, z. B. infolge notwendiger Anpassungen vorhandener Einrichtungen
von Versorgungsträgern anfallen.

Regulierungen an Einrichtungen Dritter (z. B. höhenmäßige Anpassungen von Schächten,
Einbauteilen u. dgl.) werden üblicherweise im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung veran-
lasst, sodass allenfalls ein geringer Koordinierungsaufwand anfällt.
Auf die im nördlichen Teilabschnitt der Kupferdreher Straße zeitgleich ablaufenden
Arbeiten zur Bergbausicherung wird der Vollständigkeit halber in diesem Zusammenhang
hingewiesen.

Zu 5.) Die Nachtragsprüfung umfasst die sachliche Prüfung.

Zu 6.) entfällt

Zu 7.) Ein eigenes Baubüro wird nicht gestellt. Während der Dauer der Baumaßnahme kann ein
von der Stadt Essen genutztes Baubüro (Baucontainer) vom Bauüberwacher mitgenutzt werden.
Nach Abschluss der Bauarbeiten wird der Container von der bauausführenden Firma abgebaut,
sodass die nachlaufenden Arbeiten (insbesondere Abrechnungstätigkeiten) vom AN in eigenen
Räumlichkeiten durchzuführen sind.

Zu 8.) Die geforderten Leistungen können in Personalunion durchgeführt werden.

Zu 9.) In dem "Formular Nr. 1 - Eignungsprüfung" ist erläutert, welche Berufsgruppen der Auftraggeber unter der
geforderten Angabe der Anzahl der Fachkräfte versteht.
Die Angabe bezieht sich auf die Mitarbeitenden in den Tätigkeitsfeldern, die ausschließlich mit
der Erbringung der angefragten Leistungen Bauüberwachung (Leistungsphase 8) und örtliche
Bauüberwachung befasst sind.



Mit freundlichen Grüßen
Vergabestelle 66-1-2

Stadt Essen
Der Oberbürgermeister
Amt für Straßen und Verkehr

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