Das Leistungsziel des Auftragnehmers besteht darin, einen Teil des Baufeldes für die geplante Bebauung vorzubereiten. Dafür ist im Wesentlichen eine Miete, bestehend aus Boden-/ Bauschuttgemischen (umgangssprachlich auch Trümmerschuttmiete genannt) aufzunehmen, zu beproben und zu entsorgen.
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über den Westendhof. Hierfür ist auch die Entfernung der bestehenden Toranlage zum Betriebsgelände erforderlich.Des Weiteren sind Leistungen zu erbringen, die in fachlichem Zusammenhang dazu stehen, unter anderem das Einrichten der Baustelle, das Roden von Bewuchs, Anlegen einer Baustraße, vorhandene Befestigungen, Aufbauten/ Einbauten und Materialien zurückzubauen, zu sortieren, teilweise aufzubereiten, zu deponieren oder einer Verwertung zuzuführen. Um die bergbaulichen Erkundungen Sicherungsmaßnahmen durchführen zu können, wurde im östlichen Bereich der Boden- und Bauschuttmiete ein Schurf durchgeführt. Die durch den Schurf ausgehobenen Materialien wurden unmittelbar westlich der Bauschuttmiete zwischengelagert (siehe nachfolgende Abbildung). Die genaue La-gen sind den Planungsunterlagen zu entnehmen. Diese zwischengelagerte Miete ist auch mit zu entsorgen
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden. Preisnachlässe sind ausschließlich im Bietertool des VMP vorzunehmen. Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig. ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE: Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen. Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur). Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann. Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich. Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag/Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlusskriterien der GWB und der EU VOB/A
Formular Eignungskriterien Abfallverantwortlichen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Formular Eignungsprüfung Bauleiter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Der vom AN eingesetzte Bauleiter besitzt deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe mindestens C1 nach dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (GER) oder einen deutschen Schulabschluss. Die Sprachkenntnisse sind durch ein Zertifikat einer offiziellen Einrichtung (z. B. Goethe Institut) nachzuweisen
Der vom AN eingesetzte Bauleiter besitzt mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Abwicklung von vergleichbaren Tiefbaumaßnahmen. Ein Lebenslauf mit Angaben zu Referenzprojekten des vom AN einzusetzenden Bauleiters ist mit Angebotsabgabe den Unterlagen beizulegen. - Anforderungen / Eignungskriterien für den vom AN einzusetzenden Bauleiter
1. Abfallverantwortlichen auf der Baustelle mit der Qualifikation eines Abfallbeauftragten nach §59 KrWG. Ein Nachweis über die Qualifikation des Abfallverantwortlichen ist mit Angebotsabgabe den Unterlagen beizulegen
2. Abfallbeauftragter besitzt mind. 1 Jahr Praxiserfahrung in der Abwicklung von vergleichbaren Tiefbaumaßnahmen. Ein Lebenslauf mit Angaben zu Referenzprojekten des vom AN einzusetzenden Abfallbeauftragten ist mit Angebotsabgabe den Unterlagen beizulegen.
3. Der vom AN eingesetzte Abfallbeauftragter besitzt Sachkundenachweis für die Probenahme fester Abfälle gemäß LAGA PN98 für die- Koordinierung Umsetzung des vom AG frei gegebenen Entsorgungskonzeptes des AN- Koordinierung von Aushub, Rückbau, Getrennthaltung, Aufhaldung und Beprobung von Bodenaushub und Bauabfällen- Mitwirkung bei der Deklaration der anfallenden Abfälle- Koordinierung des Einbaus von Material (Wiedereinbau vor Ort oder Fremdlieferung) einschließlich Dokumentation- Mitwirken bei der bauvertraglich geschuldeten Nachweisführung und Dokumentation vor Ort- Funktion als Ansprechpartner zu allen Fragen des Abfallmanagements für den AG
Ein Sachkundenachweis ist mit Angebotsabgabe den Unterlagen beizulegen.
- Anforderungen / Eignungskriterien für den vom AN einzusetzenden Abfallverantwortlichen
Bewerber oder Bieter müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Zur Bestätigung wird/werden auf Anforderung der Vergabestelle die entsprechende Erklärung/en (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer) vorgelegt - Eintragung in relevantes Berufsregister - Eintragungsnachweis
Es wurden in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum bereits vergleichbare Leistungen ausgeführt und es können, auf Anforderung der Vergabestelle, hierüber drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorgelegt werden: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung - Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte stehen zur Auftragsausführung zur Verfügung. Auf Anforderung der Vergabestelle wird die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal nachgewiesen. - Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Ich bin Mitglied der Berufsgenossenschaft und werde auf Anforderung der Vergabestelle eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. - Mitglied der Berufsgenossenschaft
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen VorschriftenAlle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Es erfolgen keine Vorauszahlungen. Werden abweichend von den zusätzlichen Vertragsbedingungen andere Skontobedingungen gewährt, sind diese Eintragungen im Bietertool des VMP vorzunehmen.
Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung werden 5% der Auftragssumme bis zur Schlusszahlung einbehalten. Der Auftragnehmer kann stattdessen eine Vertragserfüllungs- bzw. Mängelanspruchsbürgschaft gemäß Nr. 32 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen stellen
Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein Westfalen (TVgG NRW) ist einzuhalten