Citybahn Essen - VE 12.2.2 LSA 713 - Hachestr./ An der Reichsbank
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
08.07.2025
15.07.2025 10:00 Uhr
15.07.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
05113-31001-15
Alfredstraße 163
45131
Essen
Deutschland
DEA13
Kalkulation und Vergabe, Rechtsangelegenheiten - FB 66-1-2
66Vergabe@amt66.essen.de
+49 2018866126
+49 2018866006

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle Vergabekammer Rheinland
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045
+49 221147-2889

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle Vergabekammer Rheinland
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045
+49 221147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle Vergabekammer Rheinland
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045
+49 221147-2889

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45316200-7
45221250-9
45232000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Ruhrbahn GmbH und die Stadt Essen, Amt für Straßen und Verkehr planen, mit finanzieller
Unterstützung des Bundes und Landes Nordrhein- Westfalen, den Neubau der Citybahn von der
Haus-Berge-Straße im Westen bis zur Goldschmidtstraße im Osten. Im Zusammenhang mit dem Gleiserneuerung erfolgt die Umgestaltung des Straßenquerschnittes sowie der barrierefreie Neubau
der Haltestelle Hollestraße Süd und Haltestelle Hauptbahnhof.

Die Gesamtmaßnahme "Citybahn" besteht aus den drei Planungsabschnitten:
- Bahnhofstangente
- Berthold-Beitz-Boulevard, Bauabschnitt 3.1
- Essen 51

Gegenstand dieser Baumaßnahme ist die Lieferung und Montage einer Lichtsignalanlage in Essen-Stadtkern, welche in dem Bauabschnitt der Bahnhofstangente liegt.

Der Neubau der LSA 713 Hachestraße / An der Reichsbank erhält den Titel VE 12.2.2 LSA 713 - Hachestr./ An der Reichsbank.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Mengenübersicht:
Folgende zentrale Lichtsignalanlage ist zu liefern und zu montieren:
LSA 713 Hachestraße / An der Reichsbank.

Leerrohrtrassen und Signalmaste werden durch den AG gestellt. Partiell sind Trassenerweiterungen mittels Tiefbauarbeiten notwendig. Die Ausführung beinhaltet Montage von Kabelschutzrohre, Kabel und Leitungen, Fundamente von Steuergeräten und/oder Kabel-
bzw. Stromverteilern inkl. der dazugehörigen Schaltschränke sowie die Errichtung einer
Erdungsanlage.

Die Verkabelung zum Steuergerät bzw. zu den Maststandorten hat in zentraler Technik zu
erfolgen. Zudem gehört zum Leistungsumfang die Kabelanbindung von Fremdanlagen, z.B. eines PLS-Standortes der Stadt Essen.

Die verkehrsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen erfolgt in LISA + Version 8.

Die LSA muss über Steuerkabel an den OCIT-Verkehrsrechner SITRAFFIC Scala angeschlossen
werden.

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung:
In die Zuschlagserteilung fließt eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vom Energieverbrauch der Signalgeber der LSA 713 mit ein. Der Betrachtungszeitraum für den Energieverbrauch der Signalgeber beträgt 20 Jahre. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hachestraße / An der Reichsbank
45127
Essen
Deutschland
DEA13

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYTCHQK5NP

Einlegung von Rechtsbehelfen

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

WICHTIGER HINWEIS
zur Laufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Baubeginn:
Die Ausführung ist zu beginnen unverzüglich nach Erteilung des Auftrages.
Laufzeit bzw. Dauer (ab Auftragsvergabe):
Die Arbeiten sind bis zum 15.12.2025 fertig zu stellen.
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Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.

Preisnachlässe sind ausschließlich im Bietertool des VMP vorzunehmen.

Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig.

ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE:
Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).

Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.

Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.

Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

48
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, Nachweise oder Erklärungen - soweit rechtlich zulässig - nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A).

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A).

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A).

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A).

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A).

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A).

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A).

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A).

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A).

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A).

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A).

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A).

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A).

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A).

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A).

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A).

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A).

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A).

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A).

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A).

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A).

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A).

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

VVB 124 - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Formular ist nur auszufüllen, wenn der Bieter nicht präqualifiziert ist. Präqualifizierte Bieter geben die PQ-Nummer an.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Der Bieter hat in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt. Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen drei geeignete Referenznachweise vorzulegen. Diese Referenzen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung - Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Dem Bieter stehen die ihm für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung. Kommt das Angebot in die engere Wahl, ist auf gesondertes Verlangen die durchschnittliche Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte anzugeben. Die Angaben sind gegliedert nach Lohngruppen mit gesonderter Ausweisung des Leitungspersonals vorzulegen. - Angaben zu Arbeitskräften

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Der Bieter muss je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere geeignete Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten die in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU genannten Nachweise.

Auf Anforderung sind entsprechende Nachweise (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer) vorzulegen. - Registereintragungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Der Bieter ist Mitglied der für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft.
Kommt das Angebot in die engere Wahl, ist auf gesondertes Verlangen eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. - Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

Finanzierung

Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Es erfolgen keine Vorauszahlungen.

Werden abweichend von den zusätzlichen Vertragsbedingungen andere Skontobedingungen gewährt, sind diese Eintragungen im Bietertool des VMP vorzunehmen.

Es gelten folgende Mängelanspruchsfristen:
- Auf LED - Signalgebermodule 5 Jahe
- Für alle weiteren Leistungen 4 Jahre
Siehe auch "Besondere Vertragbedingungen_25-082-OV_LSA 713"

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein Westfalen (TVgG NRW) muss eingehalten werden. Es gelten die in den Vergabeunterlagen enthaltenden Vertragsbedingungen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung