Mengenübersicht:
Folgende Lichtsignalanlage ist zu liefern und zu montieren:
LSA 49 Goldschmidtstr. / Betriebshof Ruhrbahn.
Die LSA ist in zentraler Technik zu errichten.
Die systemtechnische Verkabelung zwischen dem Steuergerät und den Anlagenkomponenten (Signalgeber, Anforderungstaster, Akustik, ...) zum Betrieb der LSA ist vom Auftragnehmer zu liefern und zu installieren. Des Weiteren sind Nachrichtenkabel für den Anschluss bauseits gestellter Induktionsschleifen und des ÖPNV-Funkempfängers, sowie diverse NYY-J Kabel zu liefern und zu verlegen. Im geringen Umfang sind Tiefbauarbeiten zur Installation der Schaltschrankfundamente und der Anbindung der Schaltschränke an das vorhandene Leerrohrnetz zu erbringen.
Die Baumaßnahme beinhaltet zudem die Erweiterung vom städtischen Steuerkabelnetz. Dazu zählt u.a. Lieferung und Montage von Komponenten für Steuerkabelverteiler sowie die Lieferung und Verlegung von Fernmeldekabel bis zu 50DA.
Die Leerrohrtrassen zum Kabelzugschacht vor den Schaltschränken bzw. zu den Maststandorten und Schleifenschächten werden bauseits gestellt.
Die verkehrsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen erfolgt in LISA + Version 8.
Die LSA muss über Steuerkabel an den OCIT-Verkehrsrechner SITRAFFIC Scala angeschlossen werden.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung:
In die Zuschlagserteilung fließt eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vom Energieverbrauch der Signalgeber der LSA 49 mit ein. Der Betrachtungszeitraum für den Energieverbrauch der Signalgeber beträgt 20 Jahre. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Weiteres ist bei Teilnahme an diesem Verfahren der Leistungsbeschreibung / den Leistungsverzeichnissen nebst Vorbemerkungen sowie den Vertragsbedingungen zu entnehmen.
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WICHTIGER HINWEIS
zu den Bestimmungen über die Ausführungsfrist (siehe hierzu auch "Besondere Vertragbedingungen_26-011-OV_LSA 49", zu finden in Vergabeunterlagen in Vertragsbedingungen):
Die Ausführung ist unverzüglich nach Erteilung des Aufttrages zu beginnen und bis zum 30.06.2026 fertig zu stellen.
Nachrichtlich zur Laufzeit in Monaten:
Mit der Ausführung der Maßnahme soll unverzüglich ab Zuschlagserteilung begonnen werden und die Arbeiten sollen bis zum 30.06.2026 fertig gestellt werden. Die angegebene Laufzeit von ca. 2 Monaten ist daher keine bindende Angabe und lediglich als Richtwert zu verstehen.