Kanaluferpark - Rodungsarbeiten
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Grün und Gruga
Lührmannstraße 82
45131
Essen
Deutschland
FB 67 - Vergabestelle
Frau Flis
+49 2018867055
+49 2018867058
vergabe@gge.essen.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYTJDJA7DB

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYTJDJA7DB/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Rodungsarbeiten

Umfang der Leistung
1. Situation und Erschließung
Das Plangebiet des zukünftigen Kanaluferparks erstreckt sich südlich des Rhein-Herne-Kanals von der Altenessener Straße (Zweigertbrücke) im Westen bis zur Stadtgrenze von Gelsenkirchen im Osten. Im südlichen Anschluss befinden sich die Schurenbachhalde und das geplante Wohnquartier "Altenessener Straße/Nordsternstraße.

Das Plangebiet ist in weiten Teilen von Gehölzflächen geprägt. Es umfasst weiterhin den am Fuß der Schurenbachhalde verlaufenden Geh- und Radweg, die ehemalige: Zechenbahntrasse, die Fernwärmeleitung sowie Ruderalflächen im Osten des Plangebietes.

Die topografische Situation mit vielen z.T. steilen Böschungen und Höhenwechseln schafft unterschiedliche Ebenen, die dazu führen, dass die beschriebenen Erschließungswege kaum miteinander verbunden sind. Der Kern des Planungsgebiets wird heute nicht aktiv genutzt und ist teilweise als Barriere zwischen den Wohngebieten und dem Rhein-Herne-Kanal wahrnehmbar.

Die Gehölzflächen bestehen überwiegend aus heimischen Laubgehölzen. Zu den Wegen hin ist überwiegend ein Strauch-, als auch ein Krautsaum vorgelagert.
Neben älteren Gehölzflächen mit einem Brusthöhendurchmesser von 14 bis 38 cm (mittleres Baumholz), die eine gemischte Artenzusammensetzung aufweisen, sind Birkensukzessionsgehölze jüngeren Alters vorhanden, sowie größere Brombeergebüsche.
Größere gehölzfreie bzw. gehölzarme Bereiche befinden sich am Ostende des Plangebietes und auf der geschotterten ehemaligen Gleistrasse. Im Osten des Plangebietes handelt es sich um grasreiche Ruderalfluren und Neophytenbestände (Staudenknöterich).
Das Plangebiet ist von Osten über die Emscherstraße anfahrbar. Die asphaltierte Straße am nördlichen Fuß der Schurenbachhalde kann als Ost-West-Erschließung im Gebiet genutzt werden.

Ab ca. der Hälfte der Schurenbachhalde kann das Gelände über eine bewachsene Schotterfläche Richtung Norden bis zur ehemaligen Gleistrasse erschlossen werden. Dort sind keine gebauten Wege vorhanden.

Ziel der Planung ist die Verknüpfung der bereits existierenden Wege untereinander herzustellen, sowie der Ausbau einer getrennten Fuß- und Radwegeverbindung in Ost-West Richtung.
Die zentral verlaufende Schottertrasse der ehemaligen Zechenbahn dient hierzu als Grundgerüst. An wichtigen Wegkreuzungen und Aufweitungen werden Aufenthaltsplätze hergestellt. Ein Erlebnisweg bringt den Besuchern die ansässige Kreuzkröte näher.

Für die geplanten Maßnahmen muss in Teilbereichen die vorhandene Vegetation gerodet werden. Es handelt sich vorrangig um Sukzessionsflächen mit Einzelbäumen.
In Teilabschnitten wird an Böschungsflächen gerodet.

Ausführungszeitraum bis zum 28. Februar 2026

Besonderheiten
Zu beachten ist, dass auf den vorhandenen Wegeflächen ein jahreszeitabhängig hohes Radverkehrsaufkommen herrscht.
Die oberirdisch verlaufende Fernwärmeleitung der iqony ist zu berücksichtigen. Beschädigungen an diesen und anderen Leitungen sind dem AG und dem zuständigen Leitungsträger umgehend zu melden und auf Kosten des AN zu beheben.

Das Aufasten von Bäumen im geschlossenen Baumbestand im Böschungsbereich, zwischen Fernwärmeleitung (Dehnungsbauwerk) und Rhein-Herne-Kanal ist nur mit Kleingeräten möglich. Der Bereich ist vom Kanaluferweg erreichbar.

Das Schnittgut soll größtenteils weiter auf der Fläche genutzt werden. Entsprechend ist dieses nicht zu häckseln und nach Angabe der BÜ gesichert zu lagern.

Aufwuchs und Anlagen, wie Leitungen, Durchlässe, Einfriedungen und dergleichen dürfen erst beseitigt werden, wenn das Einverständnis des AG vorliegt. Der AN hat dafür zu sorgen, dass Hydranten, Absperrschieber, Entwässerungs- und sonstige Abdeckungen frei zugänglich gehalten werden.

Durch Boden- oder sonstige Materialbewegungen verunreinigten Straßen, Wege und Plätze sind täglich zu säubern. Bei der Durchführung von Arbeiten mit schwerem Gerät ist darauf zu achten, dass in den Kronenbereichen vorhandener Bäume nur mit äußerster Vorsicht gearbeitet wird. Arbeiten in den Kronenbereichen sind nur auf das äußerst notwendigste zu beschränken (die DIN 18920 und ZTV-Baumpflege sind dringendst zu beachten)! Eventuelle Beschädigungen sind umgehend zu melden und auf Kosten des AN fachgerecht zu behandeln (z.B. Wurzeln ab 3 cm Durchmesser). Kronenbereiche vorhandener Bäume und Gehölze dürfen ohne Schutz gegen Druckschäden nicht überfahren werden.

Der AG wird eine ökologische Baubegleitung beauftragen, da das Bearbeitungsgebiet u.a. zum Habitatverbund der Kreuzkröte gehört.
Des Weiteren sind Teile der Bestandsbäume aufgrund der besonderen Habitatstrukturen zu erhalten.

Erreichbarkeit
Die Baustelle ist von der Emscherstraße anfahrbar.

Geräteeinsatz
Es dürfen ausschließlich Maschinen und Geräte zum Einsatz kommen, die den Vorschriften zum Schutz gegen Baulärm und den Bestimmungen des Immissionsschutzes entsprechen, sowie mit abbaubarem Hydrauliköl betrieben werden.

Etwaige Behinderungen durch örtliche Gegebenheiten sind zu berücksichtigen.
Alle Auflagen der Gewerbeaufsicht sind zu erfüllen.

Kampfmittelverdachtsfläche
Bei den zu bearbeiteten Flächen handelt es sich um ein ehemaliges Bombenabwurfgebiet. Sämtliche tiefbautechnischen Arbeiten sind mit entsprechender Vorsicht und Sorgfalt auszuführen.
Werden vor Beginn oder während der Ausführung auf der Baustelle gefährliche Gegenstände (z.B. Sprengkörper, Munition, Waffen) gefunden, so sind die Arbeiten im Gefahrenbereich sofort einzustellen, die nächste Polizeidienststelle, die Ordnungsbehörde und der AG sofort zu benachrichtigen. Die Gefahrenstelle ist abzusperren. Die Arbeiten dürfen erst nach Beseitigung der Gefahr fortgesetzt werden.
Ansprechpartner im Notfall:
Frau Butter, Tel. 0201-88 32127

Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen.

Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen.

Haupterfüllungsort

Kanaluferpark
Anfahrt über Emscherstraße
45329
Essen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung: Sofort nach Auftragserteilung
Fertigstellung: 28.02.2026

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Mit dem Angebot sind Nachweise als Eigenerklärung, (Formblatt 124 oder inhaltlich gleichwertige eigene Angaben), die die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter gem. § 31 UVgO belegen, bzw. der Verweis auf eine Präqualifikation einzureichen.

Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich einer Überprüfung gem. § 33 UVgO.

Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Mit dem Angebot sind Nachweise als Eigenerklärung, (Formblatt 124 oder inhaltlich gleichwertige eigene Angaben), die die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter gem. § 31 UVgO belegen, bzw. der Verweis auf eine Präqualifikation einzureichen.

Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich einer Überprüfung gem. § 33 UVgO.

Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Es ist eine Liste mit mind. 1 Referenzobjekt der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art, Umfang und/oder Größe vergleichbar sind, mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner einschließlich Rufnummer; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung

- Eine Aufstellung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal und deren Qualifikation

- Angaben zu der Maschinenausstattung des Betriebes

Diese Angaben müssen auch von Nachunternehmern erbracht werden.

Diese Angaben müssen auch von präqualifizierten Unternehmen erbracht werden, wenn die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Objekte nicht nach Art, Umfang und/oder Größe vergleichbar sind. Das gilt auch für ggf. präqualifizierte Nachunternehmer.

Vorzulegende Nachweise:
VHB 124 - Eigenerklärung zur Eignung; Das Formular - VHB 124 Eigenerklärung zur Eignung - ist den Vergabeunterlagen unter
"Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" beigefügt.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Es erfolgen keine Vorauszahlungen.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

09.01.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

06.02.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

1.) Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren

1.1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/ Angebotsöffnung erbeten.

1.2. Die Kommunikation, z.B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr geführt um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten.

1.3. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen).

1.4. Wichtiger Hinweis:
Es werden nur Angebote im GAEB-/oder Excel-Format zugelassen.
Andere Dateiformate führen zum Ausschluss des Angebots.
Das veraltete GAEB-Format GAEB 90 (Endung D84) wird nicht korrekt importiert und ist daher zur Angebotsabgabe nicht zugelassen.
Bitte senden Sie zur Angebotsabgabe ausschließlich GAEB P84- oder X84-Dateien zurück.
Angebote müssen in den genannten GAEB oder im Excel-Format abgegeben werden.
Wir machen darauf aufmerksam, dass bei Rückgabe im GAEB und im Excel-Format beide Angebote ausgeschlossen werden müssen,wenn sich diese inhaltlich/preislich widersprechen.

2.) Hinweise zu den Vergabeunterlagen/ Nachweisen

2.1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2.2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

2.3. Angebote
Elektronische Angebote und Teilnahmeanträge müssen verschlüsselt und ausschließlich über das Bietertool des VMP eingerecht werden.
Über die Kommunikation - unverschlüsselt - eingegangene Angebote werden ausgeschlossen.

2.3.1. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes im Bietertool in den Rahmendaten hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die "ohne Bedingungen" als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonto etc.) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Bei Angeboten nach bindendem Preisrecht (HOAI) können Nachlässe nur gewertet und Skonti nur berücksichtigt werden, wenn dadurch in der Gesamtbetrachtung des Angebots keine Unterschreitung der Mindestsätze erfolgt.

2.3.2. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. Die Angebotsunterlagen stehen zum Download unter "Vergabeunterlagen" zur Verfügung.

WICHTIG
Bei der Verwendung einer elektronischen Signatur gelten alle notwendigen Unterschriften in den beigefügten Unterlagen als geleistet (Containersignatur).

Gemäß § 126 b BGB muss eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, vorliegen.
Möglich ist dies etwa durch die Nennung des Namens am Textende, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift, den Zusatz "Diese Erklärung ist nicht unterschrieben", aber auch durch eine Datierung oder eine Grußformel, in der die Person und die Zeichnungsberechtigung des Erklärenden deutlich wird.

4.) TVgG NRW
Die Vergabe des Auftrages richtet sich nach den Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)

5.) Nebenangebote
Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

Nebenangebote sind nur zugelassen, wenn diese gesondert und ausschließlich im Bietertool des VMP eingestellt und hinterlegt werden.

6.) Bietergemeinschaften
- Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Siehe auch Bewerbungsbedingungen der Stadt Essen (liegt den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter "Vergabeunterlagen - Anschreiben" bei).

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