Art der Leistung
Rodungsarbeiten
Umfang der Leistung
1. Situation und Erschließung
Das Plangebiet des zukünftigen Kanaluferparks erstreckt sich südlich des Rhein-Herne-Kanals von der Altenessener Straße (Zweigertbrücke) im Westen bis zur Stadtgrenze von Gelsenkirchen im Osten. Im südlichen Anschluss befinden sich die Schurenbachhalde und das geplante Wohnquartier "Altenessener Straße/Nordsternstraße.
Das Plangebiet ist in weiten Teilen von Gehölzflächen geprägt. Es umfasst weiterhin den am Fuß der Schurenbachhalde verlaufenden Geh- und Radweg, die ehemalige: Zechenbahntrasse, die Fernwärmeleitung sowie Ruderalflächen im Osten des Plangebietes.
Die topografische Situation mit vielen z.T. steilen Böschungen und Höhenwechseln schafft unterschiedliche Ebenen, die dazu führen, dass die beschriebenen Erschließungswege kaum miteinander verbunden sind. Der Kern des Planungsgebiets wird heute nicht aktiv genutzt und ist teilweise als Barriere zwischen den Wohngebieten und dem Rhein-Herne-Kanal wahrnehmbar.
Die Gehölzflächen bestehen überwiegend aus heimischen Laubgehölzen. Zu den Wegen hin ist überwiegend ein Strauch-, als auch ein Krautsaum vorgelagert.
Neben älteren Gehölzflächen mit einem Brusthöhendurchmesser von 14 bis 38 cm (mittleres Baumholz), die eine gemischte Artenzusammensetzung aufweisen, sind Birkensukzessionsgehölze jüngeren Alters vorhanden, sowie größere Brombeergebüsche.
Größere gehölzfreie bzw. gehölzarme Bereiche befinden sich am Ostende des Plangebietes und auf der geschotterten ehemaligen Gleistrasse. Im Osten des Plangebietes handelt es sich um grasreiche Ruderalfluren und Neophytenbestände (Staudenknöterich).
Das Plangebiet ist von Osten über die Emscherstraße anfahrbar. Die asphaltierte Straße am nördlichen Fuß der Schurenbachhalde kann als Ost-West-Erschließung im Gebiet genutzt werden.
Ab ca. der Hälfte der Schurenbachhalde kann das Gelände über eine bewachsene Schotterfläche Richtung Norden bis zur ehemaligen Gleistrasse erschlossen werden. Dort sind keine gebauten Wege vorhanden.
Ziel der Planung ist die Verknüpfung der bereits existierenden Wege untereinander herzustellen, sowie der Ausbau einer getrennten Fuß- und Radwegeverbindung in Ost-West Richtung.
Die zentral verlaufende Schottertrasse der ehemaligen Zechenbahn dient hierzu als Grundgerüst. An wichtigen Wegkreuzungen und Aufweitungen werden Aufenthaltsplätze hergestellt. Ein Erlebnisweg bringt den Besuchern die ansässige Kreuzkröte näher.
Für die geplanten Maßnahmen muss in Teilbereichen die vorhandene Vegetation gerodet werden. Es handelt sich vorrangig um Sukzessionsflächen mit Einzelbäumen.
In Teilabschnitten wird an Böschungsflächen gerodet.
Ausführungszeitraum bis zum 28. Februar 2026
Besonderheiten
Zu beachten ist, dass auf den vorhandenen Wegeflächen ein jahreszeitabhängig hohes Radverkehrsaufkommen herrscht.
Die oberirdisch verlaufende Fernwärmeleitung der iqony ist zu berücksichtigen. Beschädigungen an diesen und anderen Leitungen sind dem AG und dem zuständigen Leitungsträger umgehend zu melden und auf Kosten des AN zu beheben.
Das Aufasten von Bäumen im geschlossenen Baumbestand im Böschungsbereich, zwischen Fernwärmeleitung (Dehnungsbauwerk) und Rhein-Herne-Kanal ist nur mit Kleingeräten möglich. Der Bereich ist vom Kanaluferweg erreichbar.
Das Schnittgut soll größtenteils weiter auf der Fläche genutzt werden. Entsprechend ist dieses nicht zu häckseln und nach Angabe der BÜ gesichert zu lagern.
Aufwuchs und Anlagen, wie Leitungen, Durchlässe, Einfriedungen und dergleichen dürfen erst beseitigt werden, wenn das Einverständnis des AG vorliegt. Der AN hat dafür zu sorgen, dass Hydranten, Absperrschieber, Entwässerungs- und sonstige Abdeckungen frei zugänglich gehalten werden.
Durch Boden- oder sonstige Materialbewegungen verunreinigten Straßen, Wege und Plätze sind täglich zu säubern. Bei der Durchführung von Arbeiten mit schwerem Gerät ist darauf zu achten, dass in den Kronenbereichen vorhandener Bäume nur mit äußerster Vorsicht gearbeitet wird. Arbeiten in den Kronenbereichen sind nur auf das äußerst notwendigste zu beschränken (die DIN 18920 und ZTV-Baumpflege sind dringendst zu beachten)! Eventuelle Beschädigungen sind umgehend zu melden und auf Kosten des AN fachgerecht zu behandeln (z.B. Wurzeln ab 3 cm Durchmesser). Kronenbereiche vorhandener Bäume und Gehölze dürfen ohne Schutz gegen Druckschäden nicht überfahren werden.
Der AG wird eine ökologische Baubegleitung beauftragen, da das Bearbeitungsgebiet u.a. zum Habitatverbund der Kreuzkröte gehört.
Des Weiteren sind Teile der Bestandsbäume aufgrund der besonderen Habitatstrukturen zu erhalten.
Erreichbarkeit
Die Baustelle ist von der Emscherstraße anfahrbar.
Geräteeinsatz
Es dürfen ausschließlich Maschinen und Geräte zum Einsatz kommen, die den Vorschriften zum Schutz gegen Baulärm und den Bestimmungen des Immissionsschutzes entsprechen, sowie mit abbaubarem Hydrauliköl betrieben werden.
Etwaige Behinderungen durch örtliche Gegebenheiten sind zu berücksichtigen.
Alle Auflagen der Gewerbeaufsicht sind zu erfüllen.
Kampfmittelverdachtsfläche
Bei den zu bearbeiteten Flächen handelt es sich um ein ehemaliges Bombenabwurfgebiet. Sämtliche tiefbautechnischen Arbeiten sind mit entsprechender Vorsicht und Sorgfalt auszuführen.
Werden vor Beginn oder während der Ausführung auf der Baustelle gefährliche Gegenstände (z.B. Sprengkörper, Munition, Waffen) gefunden, so sind die Arbeiten im Gefahrenbereich sofort einzustellen, die nächste Polizeidienststelle, die Ordnungsbehörde und der AG sofort zu benachrichtigen. Die Gefahrenstelle ist abzusperren. Die Arbeiten dürfen erst nach Beseitigung der Gefahr fortgesetzt werden.
Ansprechpartner im Notfall:
Frau Butter, Tel. 0201-88 32127
Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen.
Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen.