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Planungsleistungen Gewerbeboulevard E1, E2, E3a - Stadt Essen
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
05.01.2026
15.01.2026 10:00 Uhr
27.02.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
05113-31001-15
Alfredstraße 163
45131
Essen
Deutschland
DEA13
Kalkulation und Vergabe, Rechtsangelegenheiten - FB 66-1-2
66Vergabe@amt66.essen.de
+49 2018866125
+49 2018866006

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
keine Angabe
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045
+49 221147-2889

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
keine Angabe
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045
+49 221147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71320000-7
71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Im Rahmen des Kooperationsprojektes "Freiheit Emscher" der Städte Bottrop und Essen sowie der RAG Montan Immobilien GmbH soll eine städtebauliche Verbesserung für rund 800 Hektar Gewerbe- und Industrieflächen im Grenzraum zwischen Bottrop und Essen mit einer Größe von 1.700 Hektar entwickelt und nachfolgend umgesetzt werden. Der Flächeneigner RAG MI GmbH verfügt hier über 5 Potenzialflächen, die im Rahmen des Prozesses sukzessive entwickelt werden. Das Grundgerüst für die verkehrliche Erschließung dieser Flächen soll der Bau des Gewerbeboulevards schaffen.

Zum Verkehrskonzept finden sich in der Projektbeschreibung der ARGE FREIHEIT EMSCHER folgende Ausführungen:
"Ein zukunftsweisendes Mobilitätskonzept ist die Voraussetzung für die Entwicklung des 1.700 Hektar großen Projektraumes "Freiheit Emscher". Dieses denkt die Mobilitätswende zugleich mit, indem es Verkehr reduziert, klimafreundliche Verkehrsmittel und Fußverkehr fördert und spezifische Mobilitätsdienstleistungen vernetzt. Es orientiert sich an den Ideen der "Stadt der kurzen Wege" und der "Produktiven Stadt" mit einer neuen Verträglichkeit von Wohn- und Arbeitsorten."

Der Gewerbeboulevard verbindet von Norden ausgehend die Prosperstraße in Bottrop mit der Daniel-Eckhardt-Straße in Essen im Süden des Planungsbereiches. Die Verbindungsstraße erschließt gleichzeitig die Potenzialflächen Welheimer Mark, Sturmshof, Hafen Coelln-Neuessen und Emil Emscher. Die Anbindung nach Westen über eine Verlängerung der Straße Sturmshof bis zur neuen Autobahnanschlussstelle "Freiheit Emscher" schafft auf kurzem Weg einen Anschluss an das überregionale Fernstraßennetz.

Zunächst sollen die ersten drei Bauabschnitte des Gewerbeboulevards realisiert werden, die das Gebiet Emil Emscher erschließen. Hierzu gehören der Umbau des Knotenpunkts Gladbecker Straße / Daniel-Eckhardt-Straße / Teilungsweg (Bauabschnitt E1), der Ausbau der Daniel-Eckhardt-Straße (Bauabschnitt E2) sowie der Neubau des Gewerbeboulevards nach Norden zur Erschließung des Gebiets Emil Emscher (Bauabschnitt E3a).

Für die Verkehrsanlagen liegt in den drei genannten Abschnitten bereits eine Entwurfsplanung vor. Die Planungen der anderen Leistungsbilder (Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung, etc.) sind teilweise erst noch aufzunehmen. Der bestehende Entwurf für die Verkehrsanlagen soll nun unter Ausarbeitung der anderen benötigten Planungen und Gutachten zur Baureife gebracht werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Nach näherer Maßgabe des Leistungsverzeichnisses sowie der nachfolgenden Absät-ze, übernimmt der Auftragnehmer insbesondere, aber nicht abschließend, die Planungs- und Überwachungsleistungen zu den folgenden Leistungsbildern der HOAI sowie die folgenden weiteren Leistungen:

- Verkehrsanlagen, §§ 47 ff. HOAI

- Weitere Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis bzw. Vorhabenbeschreibung

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA13

Der Gewerbeboulevard verbindet von Norden ausgehend die Prosperstraße in Bottrop mit der Daniel-Eckhardt-Straße in Essen im Süden des Planungsbereiches. Die Verbindungsstraße erschließt gleichzeitig die Potenzialflächen Welheimer Mark, Sturmshof, Hafen Coelln-Neuessen und Emil Emscher. Die Anbindung nach Westen über eine Verlängerung der Straße Sturmshof bis zur neuen Autobahnanschlussstelle "Freiheit Emscher" schafft auf kurzem Weg einen Anschluss an das überregionale Fernstraßennetz. Abbildung 1 zeigt den geplanten Trassenverlauf auf Essener Stadtgebiet.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYTK3DK5EB

Einlegung von Rechtsbehelfen

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Das von der Auftraggeberin durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe des Vierten Teils des GWB und der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Für den Teilnahmewettbewerb hat die Auftraggeberin eine Unterlage gefertigt, die aus weiteren Informationen besteht und Formulare enthält, die zur Einreichung des Teilnahmeantrags dienen.
3. Die Ausgestaltung des Verfahrens und die zu erwartenden Bewerbungen bedeuten einen erheblichen Aufwand bei der Auftraggeberin. Diese beschränkt die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter anhand der aufgezeigten Kriterien ein.
4. Die für den Teilnahmeantrag erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.

Statt des Formular 312_322 und 511 gelten die Bewerbungsbedingungen freiberufliche Leistungen Stand Juli 2020.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag/Angebotsabgabe gefordert war, werden im Rahmen der Rechtsprechung nachgefordert

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

5
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Formulare Eignungsprüfung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgender Deckungssummen pro Versicherungsfall
für Personen- und Sachschäden je 2.000.000,- EUR
für Vermögensschäden 2.000.000,- EUR.

Fachkräfte im Planungsbereich Verkehrsanlagen:
Hier muss eine Mindestanzahl von 8 Fachkräften insgesamt im Jahresdurchschnitt erreicht werden.

Fachkräfte im Planungsbereich Ingenieurbauwerke:
Hier muss eine Mindestanzahl von 3 Fachkräften insgesamt im Jahresdurchschnitt erreicht werden.

Fachkräfte im Planungsbereich Technische Ausrüstung (LSA):
Hier muss eine Mindestanzahl von 3 Fachkräften insgesamt im Jahresdurchschnitt erreicht werden.

Fachkräfte im Planungsbereich Technische Ausrüstung (Beleuchtung):
Hier muss eine Mindestanzahl von 3 Fachkräften insgesamt im Jahresdurchschnitt erreicht werden.

Die erforderlichen personellen Ressourcen (zahlenmäßig und hinreichend qualifiziert) müssen vorhanden sein, um den Auftrag den zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen des Auftrags entsprechend umzusetzen.

Referenzen - Planung von Verkehrsanlagen (Objektplanung):
Der Bewerber / Das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / Die Bewerbergemeinschaft / Der Eignungsverleiher hat mindestens eine Referenzen über die Erbringung von Planungsleistungen aus dem Bereich der Objektplanung von Anlagen des Straßenverkehrs vorzulegen, die mit den hier ausgeschriebenen objektplanerischen Leistungen vergleichbar sind. Hierfür müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sein:
Leistungsphase 3,5,6,8
Honorarzone III
Die Referenz muss die Objektplanung von Anlagen des Straßenverkehrs auf innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen mit mindestens einem höhengleichen Knotenpunkt (Leistungsbild Verkehrsanlagen nach §§ 45 ff. HOAI) umfassen.
Mindestinvestitionsvolumen 3.000.000,- EUR netto für Verkehrsanlagen

Referenzen - Planung Technische Ausrüstung (LSA):
Der Bewerber / Das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / Die Bewerbergemeinschaft / Der Eignungsverleiher hat mindestens eine Referenz über die Erbringung von Planungsleistungen aus dem Bereich der Technischen Ausrüstung, konkret von Lichtsignalanlagen vorzulegen, die mit den hier ausgeschriebenen Planungsleistungen vergleichbar sind. Hierfür müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sein:
Leistungsphase: 5, 6, 8
Honorarzone II
Die Referenzen müssen die Planung der Technischen Ausrüstung, konkret der Lichtsignalanlagen (Leistungsbild Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI) umfassen.

Referenzen - Ingenieurbauwerke (Objektplanung)
RegenwDer Bewerber / Das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / Die Bewerbergemeinschaft / Der Eignungsverleiher hat mindestens eine Referenz über die Erbringung von Planungsleistungen aus dem Bereich der Objektplanung eines Regenwasserkanals (Ingenieurbauwerk) vorzulegen, die mit den hier ausgeschriebenen objektplanerischen Leistungen vergleichbar sind. Hierfür müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sein:
Leistungsphase: 2 oder 3, 5, 6, 8
Honorarzone I
1Die Referenz / Die Referenzen muss / müssen die Objektplanung von Anlagen der Abwasserentsorgung (Leistungsbild Ingenieurbauwerke nach §§ 41 ff. HOAI), konkret eines Regenwasserkanals für eine Hauptverkehrsstraße, umfassen.

Referenzen - Planung Technische Ausrüstung (Beleuchtung):
Der Bewerber / Das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / Die Bewerbergemeinschaft / Der Eignungsverleiher hat mindestens eine und maximal vier Referenzen über die Erbringung von Planungsleistungen aus dem Bereich der Technischen Ausrüstung, konkret der Straßenbeleuchtung vorzulegen, die mit den hier ausgeschriebenen Planungsleistungen vergleichbar sind. Hierfür müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sein:
Leistungsphase: 2 oder 3, 5, 6, 8
Honorarzone: I
Die Referenzen müssen die Planung der Technisches Ausrüstung, konkret der Beleuchtung (Leistungsbild Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI) umfassen.

Es werden nur Referenzen von öffentlichen Auftraggebern als geeignete Referenzen anerkannt. Die bei privaten Empfängern erbrachten Leistungen erkennt die Auftraggeberin nicht als vergleichbare Leistung und damit als Beleg für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit an. Dies gilt für alle Referenzen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Verkehrsanlagen - Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Verkehrsanlagen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Mindestanzahl: Jahresdurchschnitt 8

Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Verkehrsanlagen mehr als 8 bis einschließlich 10 = 2 Punkte

Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Verkehrsanlagen mehr als 10 bis einschließlich 12 = 4 Punkte

Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Verehrsanlagen mehr als 12 = 6 Punkte

Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
240,00

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Technische Ausrüstung (LSA) - Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Technische Ausrüstung (LSA) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

Mindestanzahl Jahresdurchschnitt 3

Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Technische Ausrüstung (LSA) mehr als 3 bis einschließlich 5 = 2 Punkte

Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Technische Ausrüstung (LSA) mehr als 5 bis einschließlich 8 = 4 Punkte

Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Technische Ausrüstung (LSA) mehr als 8 = 6 Punkte

Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
240,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Honorarzone der vorgelegten Referenzen - Planung von Verkehrsanlagen - Honorarzone der vorgelegten Referenzen - Planung von Verkehrsanlagen, mindestens Honorarzone III

Für die zu berücksichtige Referenz, die in die Honorarzone IV eingestuft ist, werden 2 Punkte vergeben.

Für die zu berücksichtigende Referenz, die in die Honorarzone V eingestuft ist, werden 4 Punkte vergeben.

Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
160,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Honorarzone der vorgelegten Referenzen - Planung von Technischer Ausrüstung (LSA) - Honorarzone der vorgelegten Referenzen - Planung von Technischer Ausrüstung (LSA), mindestens Honorarzone II

Für eine Referenz, die in die Honorarzone III oder höher eingestuft ist, werden 3 Punkte vergeben.

Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
120,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Investitionsvolumen - Werden Referenzen vorgelegt, die das Mindestinvestitionsvolumen von 3.000.000,- EUR netto übersteigen (bei Mischprojekten ist das Investitionsvolumen der Verkehrsanlage relevant), werden hierfür Punkte vergeben. Bei der Bepunktung werden maximal zwei Referenzen berücksichtigt, die das Mindestinvestitionsvolumen überschreiten. Hierbei handelt es sich um diejenigen Referenzen, die das höchste bzw. zweithöchste Investitionsvolumen aufweisen.
Liegen mehr als zwei Referenzen vor (weil die einzelnen Leistungsphasen durch verschiedene Referenzen belegt werden sollen), die das
Mindestinvestitionsvolumen übersteigen, bleibt dies bei der Bepunktung unberücksichtigt.

Für eine Referenz, die ein Investitionsvolumen von mehr als 3.500.000,- EUR netto bis einschließlich 4.500.000 EUR netto aufweist, werden 2 Punkte vergeben.

Für eine Referenz, die ein Investitionsvolumen von mehr als 4.500.000,- EUR netto bis einschließlich 5.500.000 EUR netto aufweist, werden 4 Punkte vergeben.

Für eine Referenz, die ein Investitionsvolumen von mehr als 5.500.000 EUR netto aufweist, werden 6 Punkte vergeben.

Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
240,00

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung - Betriebshaftpflichtversicherung, Mindestdeckungsumme 2.000.000,- EUR für Personen- / Sach- / Vermögensschäden

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Erklärung zur technischen Ausstattung - Der Bieter erklärt, dass er über die für die Bearbeitung des ausgeschriebenen Auftrags nach heutigem Stand der Technik notwendige technische Ausstattung verfügt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein Westfalen (TVgG NRW) muss eingehalten werden.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung