Formulare Eignungsprüfung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgender Deckungssummen pro Versicherungsfall
für Personen- und Sachschäden je 2.000.000,- EUR
für Vermögensschäden 2.000.000,- EUR.
Fachkräfte im Planungsbereich Verkehrsanlagen:
Hier muss eine Mindestanzahl von 8 Fachkräften insgesamt im Jahresdurchschnitt erreicht werden.
Fachkräfte im Planungsbereich Ingenieurbauwerke:
Hier muss eine Mindestanzahl von 3 Fachkräften insgesamt im Jahresdurchschnitt erreicht werden.
Fachkräfte im Planungsbereich Technische Ausrüstung (LSA):
Hier muss eine Mindestanzahl von 3 Fachkräften insgesamt im Jahresdurchschnitt erreicht werden.
Fachkräfte im Planungsbereich Technische Ausrüstung (Beleuchtung):
Hier muss eine Mindestanzahl von 3 Fachkräften insgesamt im Jahresdurchschnitt erreicht werden.
Die erforderlichen personellen Ressourcen (zahlenmäßig und hinreichend qualifiziert) müssen vorhanden sein, um den Auftrag den zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen des Auftrags entsprechend umzusetzen.
Referenzen - Planung von Verkehrsanlagen (Objektplanung):
Der Bewerber / Das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / Die Bewerbergemeinschaft / Der Eignungsverleiher hat mindestens eine Referenzen über die Erbringung von Planungsleistungen aus dem Bereich der Objektplanung von Anlagen des Straßenverkehrs vorzulegen, die mit den hier ausgeschriebenen objektplanerischen Leistungen vergleichbar sind. Hierfür müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sein:
Leistungsphase 3,5,6,8
Honorarzone III
Die Referenz muss die Objektplanung von Anlagen des Straßenverkehrs auf innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen mit mindestens einem höhengleichen Knotenpunkt (Leistungsbild Verkehrsanlagen nach §§ 45 ff. HOAI) umfassen.
Mindestinvestitionsvolumen 3.000.000,- EUR netto für Verkehrsanlagen
Referenzen - Planung Technische Ausrüstung (LSA):
Der Bewerber / Das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / Die Bewerbergemeinschaft / Der Eignungsverleiher hat mindestens eine Referenz über die Erbringung von Planungsleistungen aus dem Bereich der Technischen Ausrüstung, konkret von Lichtsignalanlagen vorzulegen, die mit den hier ausgeschriebenen Planungsleistungen vergleichbar sind. Hierfür müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sein:
Leistungsphase: 5, 6, 8
Honorarzone II
Die Referenzen müssen die Planung der Technischen Ausrüstung, konkret der Lichtsignalanlagen (Leistungsbild Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI) umfassen.
Referenzen - Ingenieurbauwerke (Objektplanung)
RegenwDer Bewerber / Das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / Die Bewerbergemeinschaft / Der Eignungsverleiher hat mindestens eine Referenz über die Erbringung von Planungsleistungen aus dem Bereich der Objektplanung eines Regenwasserkanals (Ingenieurbauwerk) vorzulegen, die mit den hier ausgeschriebenen objektplanerischen Leistungen vergleichbar sind. Hierfür müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sein:
Leistungsphase: 2 oder 3, 5, 6, 8
Honorarzone I
1Die Referenz / Die Referenzen muss / müssen die Objektplanung von Anlagen der Abwasserentsorgung (Leistungsbild Ingenieurbauwerke nach §§ 41 ff. HOAI), konkret eines Regenwasserkanals für eine Hauptverkehrsstraße, umfassen.
Referenzen - Planung Technische Ausrüstung (Beleuchtung):
Der Bewerber / Das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / Die Bewerbergemeinschaft / Der Eignungsverleiher hat mindestens eine und maximal vier Referenzen über die Erbringung von Planungsleistungen aus dem Bereich der Technischen Ausrüstung, konkret der Straßenbeleuchtung vorzulegen, die mit den hier ausgeschriebenen Planungsleistungen vergleichbar sind. Hierfür müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sein:
Leistungsphase: 2 oder 3, 5, 6, 8
Honorarzone: I
Die Referenzen müssen die Planung der Technisches Ausrüstung, konkret der Beleuchtung (Leistungsbild Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI) umfassen.
Es werden nur Referenzen von öffentlichen Auftraggebern als geeignete Referenzen anerkannt. Die bei privaten Empfängern erbrachten Leistungen erkennt die Auftraggeberin nicht als vergleichbare Leistung und damit als Beleg für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit an. Dies gilt für alle Referenzen.