Die Stadt Essen, vertreten durch das Amt für Straßen und Verkehr, im folgenden Auftraggeber (AG) genannt, vergibt Winterdienstaufgaben auf dem Radverkehrshauptroutennetz (RH) der Stadt Essen. Das RH besteht aus unterschiedlichen Wegetypen und ist mit unterschiedlichen Materialien befestigt (Pflaster, Asphalt, wassergebundene Decke, etc.).
Im Los 1 werden die Winterdienstarbeiten auf den Fahrbahnen vergeben. Das RH verläuft hier über Fahrbahnen, die auch vom sonstigen motorisierten Verkehr genutzt werden und die über keine eigenen Radverkehrsanlagen verfügen oder Fahrradstraßen. Teilweise sind auf den Fahrbahnen der Nebenstraßen Fahrradstraßen eingerichtet. Die Winterdienstaufgaben sollen eigenverantwortlich im Rahmen der nachstehenden Vorschriften und Leistungsbeschreibung ausgeführt werden.
Im Los 2 werden die Winterdienstarbeiten auf den Radverkehrsanlagen vergeben. Das RH verläuft hier auf separaten Bordsteinradwegen, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Gehwegen (Radfahrer frei), gemeinsamen Rad- und Gehwegen. Die Winterdienstaufgaben sollen eigenverantwortlich im Rahmen der nachstehenden Vorschriften und
Leistungsbeschreibung ausgeführt werden.
Es besteht die Aufgabe in der Zeit vom 01.Dezember 2025 bis einschließlich zum 15.April 2026 und vom 01.November 2026 bis einschließlich 15.April 2027 Verkehrsgefährdungen und Verkehrsbehinderungen infolge winterlicher Einflüsse zu vermeiden oder, sofern dies nicht möglich ist, zu beseitigen oder zu reduzieren. Dies bedeutet, dass der Winterdienst so frühzeitig und so durchgängig wie möglich durchgeführt werden soll, so dass innerhalb der Hauptverkehrszeit von 6:00 h bis 22:00 h das RH geräumt ist.
Nach 22:00 Uhr entstandene Glätte bzw. gefallener Schnee ist bis zum Beginn der Hauptverkehrszeit des folgenden Tages zu beseitigen. Das bedeutet, dass der Winterdienst schon in der Nacht vor 6:00 Uhr beginnen muss.
Ziel des Winterdienstes ist es, die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Fahrbahnen und Radverkehrsanlagen für den Radverkehr zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer (AN) muss hinsichtlich seiner Organisation, seiner fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, seiner Kapazität an Kräften und seiner Ausstattung in der Lage sein, während der jeweiligen Winterdienstsaison auch bei strenger winterlicher Witterung kontinuierlich die geforderten Leistungen fristgerecht und einwandfrei erbringen zu können.
Rahmenvereinbarung Winterdienst auf dem Hauptroutennetz Fahrrad (Fahrbahnen) Los 1 und Rahmenvereinbarung Winterdienst auf dem Hauptroutennetz Fahrrad (Radwege) Los 2 vom 01.12.2025 bis 30.11.2027 in zwei Losen.
Die Leistung ist innerhalb der 24 Monate für das Los 1 und das Los 2 vom 01.12.2025 bis 15.04.20226 und vom 01.11.2026 bis zum 15.04.2027 zu erbringen.
Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate (bis zum 30.11.2029), wenn der AG diese Option nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der ersten 24 Monate kündigt.
Bei Verlängerung der Laufzeit ist die Leistung für das Los 1 und das Los 2 vom 01.11.2027 bis 15.04.2028 und vom 01.11.2028 bis zum 15.04.2029 zu erbringen.
Es können Angebote für ein und für zwei Lose eingereicht werden. Für den Auftragnehmer besteht kein Anspruch auf eine Mindest- oder Höchstmenge an Einsätzen. Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Längen handelt es sich nicht um zusammenhängende Winterdienststellen.
HINWEIS:
Die Leistungsverzeichnisse beziehen sich auf jeweils eine Winterdienstsaison.
Der AN stellt sicher, dass stets sämtliche Vorschriften hinsichtlich des Arbeitsschutzes, der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes beachtet werden.