Insgesamt 16 Baumbeete (Teillos 1-2 St/Teillos 2-8 St/Teillos 3-6 St) sind mit bodendeckenden Sträuchern bepflanzt. Im Zuge des Pflanzgrubenaushubs sind die vorhandenen Sträucher im Bereich der Pflanzgrube aufzunehmen, zu laden und zu entsorgen. Diese Erschwernis ist in die entsprechende Leistungsposition mit einzurechnen.
Die Objektlisten mit den Standortangaben sowie Übersichtskarten und Detailpläne im Maßstab 1:1.000 im PDF-Format, in denen die Bäume als Punktobjekte dargestellt sind, werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Das LV gliedert sich in drei Teillose, die Organisationseinheiten von Grün und Gruga Essen zugeordnet sind.
Das Teillos 1 erstreckt sich über den Südosten und die Stadtmitte (Bezirke I, VII und VIII), Teillos 2 über den Südwesten (Bezirke II, III und IX) und Teillos 3 über den Norden (Bezirke IV, V und VI).
Im Teillos 1 sind ca. 1.400 cm Wurzelstubben zu fräsen und 39 Bäume zu pflanzen, in Teillos 2 sind ca. 1.500 cm Wurzelstubben zu fräsen und 45 Bäume zu pflanzen, in Teillos 3 sind ca. 2.100 cm Wurzelstubben zu fräsen und 57 Bäume zu pflanzen.
Losaufteilung:
Das Leistungsverzeichnis ist in 3 Teillose aufgeteilt. Es müssen alle Teillose angeboten werden.
Der Zuschlag wird auf maximal 2 Teillose je Bieter beschränkt. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann.
Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor.
Die zu liefernden Bäume müssen den "Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen" der FLL entsprechen. Um dies sicher zu stellen, hat der Auftragnehmer die Bauleitung rechtzeitig über den Liefertermin/die Liefertermine der Bäume zu informieren, damit bei der Anlieferung durch die Baumschule eine gemeinsame Prüfung der Ware auf Vollständigkeit, Echtheit von Art, Unterart bzw. Sorte, Maße bzw. Größe, Qualität (Ballen, Krone, Stamm) sowie Gesundheit erfolgen kann. Die Bauabnahme erfolgt bei vollständiger Lieferung auf dem Betriebshof des Auftragnehmers oder der dazu angemieteten Flächen. In Zweifelsfällen behält es sich der Auftragnehmer vor, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen.
Die Bauleitung ist über die geplanten Pflanzungen mit Standortangabe spätestens am Vortag per Mail oder Fax zu verständigen.
Aus haushalterischen Gründen werden gleichzeitig zwei Teilaufträge (Pflanzung + Pflege) je Teillos erteilt, die die Gesamtauftragssumme der Maßnahme abdecken und die separat abgerechnet werden
Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen.
Ausführungsfristen:
Die Pflanzarbeiten können frühestens am 02.02.2026 beginnen. Die erforderlichen verkehrsrechtlichen Genehmigungen sind entsprechend rechtzeitig zu beantragen. Die Pflanzarbeiten müssen bis 28.03.2026 beendet sein, wenn mit der städtischen Bauleitung nichts anderes vereinbart wird.
Unternehmer-APP
Im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltungsabläufe hat die Stadt Essen für die Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern im Bereich des Stadtbaummanagements zum 1. Februar 2021 die verbindliche positionsscharfe Tageserfassung der beauftragten Unternehmerleistungen mit Hilfe der plattformunabhängigen App "proMDE-Dienstleister" der GISCON Systems GmbH eingeführt. Die digitale Verfahrensweise löst den analogen Tagesbericht und das schriftliche Standardaufmaß ab. Die erbrachten Leistungen müssen innerhalb von 1-2 Tagen in die App eingetragen werden. Es wird daher sehr empfohlen, die App direkt vor Ort zu nutzen.
Eine detaillierte Benutzeranleitung finden Sie unter:
https://www.essen.de/dasistessen/leben_im_gruenen_/baeume_in_der_stadt/infos_dienstleister_stadtbaummanagement.de.html
Allgemeine Hinweise
Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen.
Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen.
Wird in Positionen, in denen Fabrikate vorgeschlagen und gleichwertige zugelassen sind, kein Fabrikat eingetragen, so gilt das Vorgeschlagene als angeboten.
Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist (VOB/B § 4 Abs. 8).
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Kartenmaterial (z.B. über Einsatzstandorte) ist dem Nachunternehmer durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Für die Ausführung der Arbeiten benötigtes Kartenmaterial ist von den ausführenden Kolonnen des Auftragnehmers/Nachunternehmers zwingend mitzuführen.