Gegenstand der Ausschreibung sind die Planung und Betreuung/Bauleitung/Realisierung der Sicherungsleistung bergbaubedingter Hohlräume und Zerrüttungszonen im Projekt "Berthold-Beitz-Boulevard - 3. BA" im Bauabschnitt OST
- Einarbeiten in die Bestandsunterlagen- Erstellung eines Sicherungskonzeptes inklusive zeitlicher Einschätzung der Maßnahme- Betreuung und Überwachung der Ausführungsarbeiten / Sicherungsarbeiten- Führen von Koordinierungsgesprächen mit dem Generalplaner- Wahrnehmung von Ortsterminen- Erstellen von Zwischenberichten und Stellungnahmen - Erstellung eines Gutachtens zur Zertifizierung der Dauerstandsicherheit für die beabsichtigte Folgenutzung
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig.
ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE:Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen. Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag/Angebotsabgabe gefordert war, werden im Rahmen der Rechtsprechung nachgefordert
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)
Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte, die in der Bauüberwachung und Kostenkontrolle inden letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022 - 2024) tätig waren Mindestanforderung: 4 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt. - Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte
Jeweils eine Referenz des vorgesehenen Projektleiters / Bauüberwacher als Nachweis der Erbringung der Leistungen zur Bauleitung, sowie der örtlichen Bauüberwachung und Kostenkontrolle. Es werden nur Referenzen von öffentlichen Auftraggebern als geeignete Referenzen anerkannt. Investitionsvolumen der angegebenen Referenzen Mindestanforderung: 1,0 Mio. EUR Investitionsvolumen. Die Referenz der Projektleitung muss die dem folgende Qualifikationsanforderung aufweisen: Angestellter Sachverständiger, welcher von staatlichen Bergaufsichtsbehörde (Bergamt) nach § 36 Gewerbeordnung auf dem Gebiet des Bergwesens öffentlich bestellt und vereidigt worden ist und folgende bestimmte Qualifikation / Kenntnisse innehaben: Bergbaueinwirkungen auf die Oberfläche. - Referenz des vorgesehenen Projektleiters / Bauüberwacher (Sachverständiger nach § 36 Gewerbeordnung)
Der Einzelbewerber / die Bewerbergemeinschaft / der Eignungsverleiher erklärt, dass er über die erforderlichen personellen Ressourcen (zahlenmäßig und hinreichend qualifiziert) verfügt, um den Auftrag den zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen des Auftrags entsprechend umzusetzen. - Allgemeine personelle Leistungsfähigkeit
Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung betragen mindestens:
a) für Personenschäden: 3 Mio EURb) für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden): 500.000 EUR - Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Bewerber oder Bieter müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. - Eignung zur Berufsausübung
Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein Westfalen (TVgG NRW) muss eingehalten werden.
Statt des Formular 312_322 und 511 gelten die Bewerbungsbedingungen freiberufliche Leistungen Stand Juli 2020