Die Stadt Essen plant die Verlängerung des Berthold-Beitz-Boulevards im Essener Westviertel, von der Frohnhauser Straße bis zur Hans-Böckler-Straße / B224. Es handelt sich um den 3. Bauabschnitt des äußeren Rings um die Essener Innenstadt. Der Straßenneubau, inklusive Entwässerungskanal und Gleistrasse für die kommende Straßenbahnlinie "Citybahn" führt hierbei über einen alten Standort der Krupp AG, der seit einigen Jahrzehnten größtenteils brach liegt. Das Gelände liegt im Flur 5 (Gemarkung Essen) und umfasst die Flurstücke 753, 978, 1083 und 1084 (Anlage 1.1) und wird in die Teilbereiche West und Ost unterteilt. Die Erkundungsarbeiten der beiden Bereiche sind abgeschlossenen. Die Ausschreibungen für den Teilabschnitt West wurden bereits durchgeführt. Diese Ausschreibung bezieht sich daher ausschließlich auf den Teilabschnitt Ost.Der beigefügte Untersuchungsbericht beschreibt beide Teilbereiche. Dies als Hinweis beim Sichten der Unterlagen.
Im Zusammenhang mit dem 3. Bauabschnitt des Berthold-Beitz-Boulevards in Essen wurde im Hinblick auf mögliche bergbauliche Einwirkungen auf die Geländeoberfläche im Bearbeitungsbereich des Bauabschnittes Ost, eine bohrtechnische Erkundungsmaßnahme ausgeschrieben, die durch eine Fachfirma ausgeführt wurde. Im Rahmen der vorgenannten Erkundungsmaßnahme wurden Bereiche angetroffen, die bergbauliche Auffälligkeiten in einwirkungsrelevanten Teufenbereichen aufweisen und somit auf die Geländeoberfläche in diesen Bereichen nachteilig einwirken könnten. Daher ist für diese Bereiche die Durchführung einer Sicherungsmaßnahme erforderlich, um die Dauerstandsicherheit der Tagesoberfläche im Hinblick auf den o.g. Neubau wiederherzustellen. Es wurde somit beschlossen, diese Bereiche im Rahmen einer ergänzenden Verfüll- und ggfs. Injektionsmaßnahme zu sichern. Das Sicherungskonzept sieht vor, die bereits vorhandenen auffälligen mit 3´´-PVC-Rohren ausgebauten Erkundungsbohrungen zunächst mittels druckloser und / oder Niederdruckverfüllung zu beaufschlagen. Im Anschluss daran sollen Kontroll- und ggfs. Injektionsbohrungen abgeteuft werden, um den Verfüllzustand zu überprüfen und mögliche Restauffälligkeiten zu injizieren. Die Beschreibung der notwendigen Bauleistungen für die geplante bergbauliche Sicherungsmaßnahme ist Gegenstand der vorliegenden Angebotsanfrage. Die vorgenannte Geländemodellierung und der Straßenneubau sind nicht Teil der hier auszuführen- den Leistungen.
Zeitlicher Ablauf: Baubeginn: Die Ausführung ist zu beginnen unverzüglich nach Erteilung des Auftrages. Bauende: Die Leistungen sind innerhalb von 50 Wochen nach Beginn der Ausführung fertig zu stellen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig. ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE: Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen. Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur). Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann. Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich. Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend. Preisnachlässe sind ausschließlich im Bietertool des VMP vorzunehmen. Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber: Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden
Hinweis: Es wird vereinbart, dass ein Teil der Leistung (die Quote wird nach Angebotsprüfung festgelegt) im Namen und auf Rechnung der Ruhrbahn GmbH beauftragt wird. Die Bieter müssen also zwei Rechnungsempfänger berücksichtigen. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen!
Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag/Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert.
Formulare Eignungsprüfung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte (hier Bauleiter, Vorarbeiter und Geräteführer), (2022 - 2024) Mindestanforderung: 10 Fachkräfte im Jahresdurchschnitt Mindestens 10 zur Verfügung stehende Verpresseinheiten/Pumpen zum Sichern von Bergschä-den. Diese müssen sich nicht im eigenen Sortiment befinden, sondern können z.B. auch gelie-hen werden sollte dies erforderlich sein. Es soll im Durchschnitt mit 3 Einheiten Verfüllt wer-den. Allerdings kann es erforderlich sein auch mehr als 3 Einheiten gleichzeitig auf der Bau-stelle im Einsatz zu haben. Daher sollte eine Mindestzahl von 10 entsprechenden Geräten ge-geben sein. - Anzahl der beschäftigten Fachkräfte und Geräte
Ich / Wir erkläre / erklären, dass ich / wir über die erforderlichen personellen Ressourcen (zahlenmäßig und hinreichend qualifiziert) verfüge / verfügen, um den Auftrag den zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen des Auftrags entsprechend umzusetzen.
- Eigenerklärung zur allgemeinen personellen Leistungsfähigkeit
1. Die beigefügte) Referenzen der Firma müssen im Bereich Baumaßnahme für bergbaubedingte Sicherungsleistungen liegen und ein Auftragsvolumen von mindestens 3.000 t eingebrachten Baustoff zur Sicherung in den Untergrund haben. 2. Es werden nur Referenzen von Auftraggebern als geeignete Referenzen anerkannt deren Abschluss nicht weiter als 5 Jahre zurückliegen (zum Zeitpunkt der Angebotsfrist). 3. Die jeweilige Referenz muss vom Auftraggeber bestätigt sein. Die Bestätigung muss schriftlich mit Unterschrift und Stempel des Auftraggebers vorliegen und diesem Formular beigefügt sein. - Referenzen der Firma
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmen reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Die in den Eigenerklärungen gemachten Angaben reichen zum Nachweis der Eignung aus. Nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die gemachten Angaben durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" und "Eigenerklärung zur Eignung NU" ist beigefügt. - nicht präqualifizierte Unternehmen
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Es erfolgen keine Vorauszahlungen.
Werden abweichend von den zusätzlichen Vertragsbedingungen andere Skontobedingungen gewährt, sind diese Eintragungen im Bietertool des VMP vorzunehmen.
Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung werden 5% der Auftragssumme bis zur Schlusszahlung einbehalten.
Der Auftragnehmer kann stattdessen eine Vertragserfüllungs- bzw. Mängelanspruchsbürgschaft gemäß Nr. 32 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen stellen.
Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein Westfalen (TVgG NRW) ist einzuhalten.