Ziel des vorgeschalteten Wettbewerbes war es, im Rahmen des Realisierungswettbewerbs ein Gestaltungskonzept zur Neugestaltung des Barbarossaplatzes und dessen Umfelds im Bereich der Schwanhildenstraße im Süden und der Hallostraße im Norden - bis zu den Gehweghinterkanten bzw. angrenzenden Einfriedungen und Gebäuden, die die Grenzen von den städtischen zu den privaten Grundstücken markieren, zu erarbeiten.
Im Anschluss an den Planungswettbewerb soll nun ein Dienstleistungsauftrag nach den Bedingungen dieses Wettbewerbs vergeben werden.
VR1: Aufforderung zur Einreichung eines überarbeiteten Angebotes auf Grundlage des Verhandlungsgespräches von 06.02.2025 nach den Bedingungen des Hauptverfahrens.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig.
ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE:Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen. Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.