Wartungsarbeiten am 13.10.2025 von 14:00 bis 16:00 Uhr
Bochumer Landstraße / Sachsenring / Rodenseelstraße Umbau Knotenpunkt
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
24.10.2025
05.11.2025 10:00 Uhr
05.11.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
05113-31001-15
Alfredstraße 163
45131
Essen
Deutschland
DEA13
Kalkulation und Vergabe, Rechtsangelegenheiten - FB 66-1-2
66Vergabe@amt66.essen.de
+49 2018866122
+49 2018866006

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle Vergabekammer Rheinland
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045
+49 221147-2889

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle Vergabekammer Rheinland
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045
+49 221147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle Vergabekammer Rheinland
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045
+49 221147-2889

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45233120-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Essen hat den Umbau der Kreuzung Bochumer Landstraße / Sachsenring / Rodenseelstraße
beschlossen. Die Baumaßnahme besteht aus einer Hauptmaßnahme mit 4 Hauptbauphasen. Ziel ist
es die Verkehrssituation zu verbessern und Platz für ein neues Nahversorgungszentrum zu schaffen,
da der Verkehrsknoten derzeitig nicht ausreichend leistungsfähig ist.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Kreuzung wird neu ausgerichtet, sodass Sachsenring und Rodenseelstraße künftig direkt
aufeinander zulaufen. Geplant ist, dass die Rodenseelstraße etwa 70 Meter weiter östlich und der Sachsenring rund 30 Meter weiter westlich in die Bochumer Landstraße einmünden. Dabei bleiben
alle Fahrbeziehungen für den motorisierten Verkehr erhalten, Abbiegefahrstreifen werden
eingerichtet und für den Rad- sowie Fußverkehr entstehen sichere, separate Wege mit barrierefreien
Querungen. Zudem erfolgt eine Deckenerneuerung auf der westlichen und östlichen Seite der
Bochumer Landstraße, die vom Auftragnehmer frei in die Gesamtmaßnahme eingetaktet werden
kann.
Im Rahmen des Projektes wird die Bushaltestelle "Zweibachegge" verlegt und barrierefrei ausgebaut.
Im westlichen Bereich der Deckenerneuerung entsteht pro Fahrtrichtung eine neue, barrierefreie
Bushaltestelle, da sonst die Abstände zwischen den einzelnen Haltepunkten zu groß würden.
Aufgrund der Anzahl der täglichen Halte an allen vier Bahnsteigen werden diese in einer halbstarren
Bauweise ausgeführt.
Auf Grundlage der Straßenbaumaßnahme wird im Rahmen dieses Vertrages Kanalbau zur
Regenwasserabführung von Straßen in der neuen Rodenseelstraße und dem Sachsenring ausgeführt.
Die Fläche des zukünftigen Einkaufszentrums wird dem Auftragnehmer als BE- und
Bereitstellungsfläche zur Verfügung gestellt. Zu Beginn steht die Fläche in Gänze zur Verfügung.
Frühstens im März 2026 ist mit dem Baubeginn des Einkaufszentrums zu rechnen, wodurch nur noch
ein geringer Teil als BE-Fläche bereitgestellt werden kann. Hierzu gibt es regelmäßige Abstimmungen
mit dem Bauherrn des Einkaufszentrums. Alternativ zu der Teilfläche kann der Bereich Bochumer
Landstraße 372 (Ecke Sachsenring) vom Auftragnehmer genutzt werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
36
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
45279 Essen - Bochumer Landstr./ Sachsenring / Rodenseelstr.
Deutschland
DEA13

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Ausführung ist unverzüglich nach Erteilung des Auftrages zu beginnen.
Die Arbeiten sind innerhalb von 36 Monaten nach Beginn der Ausführung fertig zu stellen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYTNMCSTKF

Einlegung von Rechtsbehelfen

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.

Preisnachlässe sind ausschließlich im Bietertool des VMP vorzunehmen.

Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig.

ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE:
Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).

Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.

Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.

Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

44
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, Nachweise oder Erklärungen - soweit rechtlich zulässig - nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A).

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A)

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

VVB 124 - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Umsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren - Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen bzw. vergleichbare Leistungen betrifft - einschließlich des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind - Der Bieter hat in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt. Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen drei geeignete Referenznachweise vorzulegen. Diese Referenzen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Angaben zu Arbeitskräften - Dem Bieter stehen die ihm für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung. Kommt das Angebot in die engere Wahl, ist auf gesondertes Verlangen die durchschnittliche Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte anzugeben. Die Angaben sind gegliedert nach Lohngruppen mit gesonderter Ausweisung des Leitungspersonals vorzulegen.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Registereintragungen - Der Bieter muss je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere geeignete Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten die in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU genannten Nachweise.

Auf Anforderung sind entsprechende Nachweise (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer) vorzulegen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft - Der Bieter ist Mitglied der für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft.
Kommt das Angebot in die engere Wahl, ist auf gesondertes Verlangen eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.

Finanzierung

Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Es erfolgen keine Vorauszahlungen.

Werden abweichend von den zusätzlichen Vertragsbedingungen andere Skontobedingungen gewährt, sind diese Eintragungen im Bietertool des VMP vorzunehmen.

Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung werden 5 % der Auftragssumme bis zur
Schlusszahlung einbehalten. Der Sicherheitseinbehalt erfolgt nach Nummer 27 der Zusätzlichen Vertragsbe-
dingungen.
Als Sicherheit für die Erfüllung der Mängelansprüche werden 3 % der Abrechnungssumme für die Dau-
er der Gewährleistungsfrist einbehalten.

Der Auftragnehmer kann stattdessen eine Vertragserfüllungs- bzw. Mängelanspruchsbürg-
schaft gemäß Nr. 32 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen stellen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein Westfalen (TVgG NRW) muss eingehalten werden. Es gelten die in den Vergabeunterlagen enthaltenden Vertragsbedingungen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung