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Kronensicherungspflege an Waldbäumen mittels Hubarbeitsbühne und SKT Sommer 2026
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Grün und Gruga
Lührmannstraße 82
45131
Essen
Deutschland
FB 67 - Vergabestelle
Frau Knust
+49 2018867070
+49 2018867058
vergabe@gge.essen.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYTQNEBRBZ

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYTQNEBRBZ/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Baumpflege gemäß VOB/C ATV DIN 18320 "Landschaftsbauarbeiten"

Umfang der Leistung
Kronensicherungsschnitte an Waldrandbäumen mittels Hubarbeitsbühne (Teillos 1) entlang der verkehrssicherungspflichtigen Waldgrenzen, sowie mittels Seilklettertechnik (Teillos 2) abseits von befahrbaren Waldwegen und Straßen im städtischen Eigentum im intensiv genutzten Erholungswald der Stadt Essen.

Losaufteilung:
Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt. Es können sowohl ein als auch beide Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann, so dass der Fertigstellungstermin eingehalten wird. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor.

Aufgrund der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten und topographischen Verhältnisse wird eine örtliche Besichtigung der einzelnen zu sichernden, pflegenden und erhaltenden Baumkronen der Risikobäume vor Angebotsabgabe dringend empfohlen.

Die Bäume sind anhand ihrer Position und Merkmalen im Gelände auffindbar. Zu Beginn des Ausführungszeitraumes sind die Bäume orange markiert und zum großen Teil zusätzlich mit einem schwarzen Nummerierungsplättchen versehen.

Der Stadtwald Essen ist nach den Kriterien des gültigen deutschen FSC®-Waldstandards (Forest Stewardship Council®) zertifiziert. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei sämtlichen Arbeiten die gültigen Bestimmungen des FSC-Waldstandards einzuhalten. Verstöße gegen diese Bestimmungen mit negativen Wirkungen auf den Wald sind zu dokumentieren und in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu Lasten des Auftragsnehmers in geeigneter Weise vollständig zu rehabilitieren.

Der Auftragnehmer stimmt die Ausführungsplanung unter Berücksichtigung der Vertragsbestandteile sowie zeitlicher und örtlicher Abstimmung mit der städt. Bauleitung vor Beginn der Arbeiten tagesscharf mit dem jeweiligen Objektbezug ab. Der Auftraggeber behält sich vor, bei erkennbarer Erhöhung der Verkehrsgefährdung einzelner oder mehrerer Bäume den Beginn der Arbeiten in Abstimmung mit dem Auftragnehmer ganz oder teilweise vorzuziehen. Der Auftragnehmer benennt der städt. Bauleitung einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen (Sprachlevel mind. C1) Ansprechpartner für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragnehmers informiert die städt. Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städt. Bauleitung. Die untertägige Kommunikation erfolgt telefonisch bzw. bei Nichterreichbarkeit via E-Mail.

Es gelten folgende zeitliche Beschränkungen:
-Sämtliche Vertragsarbeiten sind im Ausführungszeitraum ausschließlich an den Werktagen Montag bis Freitag auszuführen.
-Samstag, Sonntag und an gesetzlichen Feiertagen (in NRW dürfen keine Arbeiten durchgeführt werden.
-Behördlichen Auflagen für zeitliche Beschränkungen für notwendige Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum sind in Planung und Ausführung zu berücksichtigen und Folge zu leisten.

Für die Baustellendokumentation sind vom Auftragnehmer die Tagesleistungsbelege (Vordruck/eVordruck hält der städt. Bauleiter vor) arbeitstäglich sorgfältig und vollständig zu führen und spätestens am Dienstag der Folgewoche der städt. Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Auf den Tagesleistungsbelegen müssen die an dem Tag gefällten Bäume mit vollständiger Risikobaumnummer "z.B. KE924 RB001 190623 0001" vermerkt werden.

Die Schlussabnahme und Abrechnung der Baustellen haben bis zum 01.07.2026 (Eingang der Schlussrechnung) zu erfolgen. Der Rechnung sind die von der Bauleitung anerkannt unterschriebenen Tagesleistungsbelege beizufügen.

Arbeitsschutzsstandards:
-Sämtliche Arbeiten sind nach der gültigen VSG (Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz) durchzuführen.
-Die Unfallverhütungsvorschriften, Gesetze und Verordnungen, insbesondere über persönliche Schutzausrüstung müssen eingehalten werden.
-Die Rettungskette wird durch den Auftragnehmer sichergestellt.
-Eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeiten wird durch den Auftragnehmer durchgeführt. Gefährliche Arbeiten im Wald werden nach DGUV Regel 114-018 "Waldarbeiten" durchgeführt.
-Es wird darauf hingewiesen, dass im Holz Bombensplitter und sonstige Fremdkörper eingeschlossen sein können.

Technische Standards:
-Die eingesetzten Maschinen und Geräte müssen in einem einwandfreien technischen Zustand sein, die den Anforderungen der Arbeitsschutzgesetze entsprechen.
-Die Hydrauliksysteme der eingesetzten Maschinen sind mit zugelassenen biologisch abbaubaren Ölen zu betreiben.
-Ölbindemittel sind mitzuführen, Leckagen sofort zu beseitigen. Alle Ölunfälle sind umgehend der Bauleitung zu melden.
-Der Einsatz von Fällbaggern/-kränen oder Hubarbeitsbühnen ist ausschließlich auf befestigten Wegen erlaubt.
-Forstspezialmaschinen (Windenträger, Schlepper, Forwarder) müssen für den Einsatz auf dem Waldboden über bodenschonende Spezialbereifung oder Bogiebänder und Forstausrüstung verfügen.
-Das in Motorsägen eingesetzte Kettenhaftöl muss biologisch abbaubar sein
-Bei den Kleinmaschinen mit Zweitaktverbrennungsmotoren wird Sonderkraftstoff eingesetzt.

Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.

Haupterfüllungsort

Kronensicherungspflege an Waldbäumen
Siehe Karten
45127
Essen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung: Sofort nach Auftragserteilung.
Fertigstellung: Bis 01.10.2026

Die Schlussabnahme und Abrechnung der Baustellen haben bis zum 01.07.2026 (Eingang der Schlussrechnung) zu erfolgen. Der Rechnung sind die von der Bauleitung anerkannt unterschriebenen Tagesleistungsbelege beizufügen.

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Ja

Angebote sind möglich für

Beschreibung
Hubarbeitsbühne
1

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Baumpflege gemäß VOB/C ATV DIN 18320 "Landschaftsbauarbeiten"

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Beschreibung
Seilklettertechnik
2

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Baumpflege gemäß VOB/C ATV DIN 18320 "Landschaftsbauarbeiten"

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Mit dem Angebot sind Nachweise als Eigenerklärung, (Formblatt 124 oder inhaltlich gleichwertige eigene Angaben), die die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter gem. § 31 UVgO belegen, bzw. der Verweis auf eine Präqualifikation einzureichen.

Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich einer Überprüfung gem. § 33 UVgO.

Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Mit dem Angebot sind Nachweise als Eigenerklärung, (Formblatt 124 oder inhaltlich gleichwertige eigene Angaben), die die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter gem. § 31 UVgO belegen, bzw. der Verweis auf eine Präqualifikation einzureichen.

Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich einer Überprüfung gem. § 33 UVgO.

Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Es ist eine Liste mit mind. 1 Referenzobjekt der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art, Umfang und/oder Größe vergleichbar sind, mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner einschließlich Rufnummer; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung

- Eine Aufstellung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal und deren Qualifikation

- Angaben zu der Maschinenausstattung des Betriebes

Diese Angaben müssen auch von Nachunternehmern erbracht werden.

Diese Angaben müssen auch von präqualifizierten Unternehmen erbracht werden, wenn die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Objekte nicht nach Art, Umfang und/oder Größe vergleichbar sind. Das gilt auch für ggf. präqualifizierte Nachunternehmer.

Vorzulegende Nachweise:
VHB 124 - Eigenerklärung zur Eignung; Das Formular - VHB 124 Eigenerklärung zur Eignung - ist den Vergabeunterlagen unter
"Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" beigefügt.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Es erfolgen keine Vorauszahlungen.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung werden 5 % der Auftragssumme bis zur Schlusszahlung einbehalten.
Wird ein Sicherheitseinbehalt vereinbart, ist der Auftraggeber berechtigt, jeweils die Abschlagszahlungen um 10 % zu kürzen, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist, es sei denn, der Auftragnehmer hat eine Vertragserfüllungsbürgschaft gestellt.
Ein Sicherheitseinbehalt ist insbesondere bei Dauerdienstleistungsverhältnissen und bei Lieferungen vorgesehen, die sich aus mehreren Einzellieferungen über einen längeren Zeitraum erstrecken.

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

26.03.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

24.04.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

VERTRAGLICHES REGELWERK IST WEITERHIN UVgO

1.) Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren

1.1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/ Angebotsöffnung erbeten.

1.2. Die Kommunikation, z.B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr geführt um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten.

1.3. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen).

1.4. Wichtiger Hinweis:
Es werden nur Angebote im GAEB-/oder Excel-Format zugelassen.
Andere Dateiformate führen zum Ausschluss des Angebots.
Das veraltete GAEB-Format GAEB 90 (Endung D84) wird nicht korrekt importiert und ist daher zur Angebotsabgabe nicht zugelassen.
Bitte senden Sie zur Angebotsabgabe ausschließlich GAEB P84- oder X84-Dateien zurück.
Angebote müssen in den genannten GAEB oder im Excel-Format abgegeben werden.
Wir machen darauf aufmerksam, dass bei Rückgabe im GAEB und im Excel-Format beide Angebote ausgeschlossen werden müssen,wenn sich diese inhaltlich/preislich widersprechen.

2.) Hinweise zu den Vergabeunterlagen/ Nachweisen

2.1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2.2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

2.3. Angebote
Elektronische Angebote und Teilnahmeanträge müssen verschlüsselt und ausschließlich über das Bietertool des VMP eingerecht werden.
Über die Kommunikation - unverschlüsselt - eingegangene Angebote werden ausgeschlossen.

2.3.1. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes im Bietertool in den Rahmendaten hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die "ohne Bedingungen" als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonto etc.) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Bei Angeboten nach bindendem Preisrecht (HOAI) können Nachlässe nur gewertet und Skonti nur berücksichtigt werden, wenn dadurch in der Gesamtbetrachtung des Angebots keine Unterschreitung der Mindestsätze erfolgt.

2.3.2. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. Die Angebotsunterlagen stehen zum Download unter "Vergabeunterlagen" zur Verfügung.

WICHTIG
Bei der Verwendung einer elektronischen Signatur gelten alle notwendigen Unterschriften in den beigefügten Unterlagen als geleistet (Containersignatur).

Gemäß § 126 b BGB muss eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, vorliegen.
Möglich ist dies etwa durch die Nennung des Namens am Textende, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift, den Zusatz "Diese Erklärung ist nicht unterschrieben", aber auch durch eine Datierung oder eine Grußformel, in der die Person und die Zeichnungsberechtigung des Erklärenden deutlich wird.

4.) TVgG NRW
Die Vergabe des Auftrages richtet sich nach den Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)

5.) Nebenangebote
Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

Nebenangebote sind nur zugelassen, wenn diese gesondert und ausschließlich im Bietertool des VMP eingestellt und hinterlegt werden.

6.) Bietergemeinschaften
- Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Siehe auch Bewerbungsbedingungen der Stadt Essen (liegt den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter "Vergabeunterlagen - Anschreiben" bei).

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