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Verfahrensangaben

Bochumer Landstraße / Sachsenring / Rodenseelstraße Umbau Knotenpunkt

VO: VOB Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
05113-31001-15
Alfredstraße 163
45131
Essen
Deutschland
DEA13
Kalkulation und Vergabe, Rechtsangelegenheiten - FB 66-1-2
66Vergabe@amt66.essen.de
+49 2018866122
+49 2018866006

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle Vergabekammer Rheinland
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045
+49 221147-2889

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle Vergabekammer Rheinland
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045
+49 221147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle Vergabekammer Rheinland
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045
+49 221147-2889

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45233120-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Essen hat den Umbau der Kreuzung Bochumer Landstraße / Sachsenring / Rodenseelstraße
beschlossen. Die Baumaßnahme besteht aus einer Hauptmaßnahme mit 4 Hauptbauphasen. Ziel ist
es die Verkehrssituation zu verbessern und Platz für ein neues Nahversorgungszentrum zu schaffen,
da der Verkehrsknoten derzeitig nicht ausreichend leistungsfähig ist.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Kreuzung wird neu ausgerichtet, sodass Sachsenring und Rodenseelstraße künftig direkt
aufeinander zulaufen. Geplant ist, dass die Rodenseelstraße etwa 70 Meter weiter östlich und der Sachsenring rund 30 Meter weiter westlich in die Bochumer Landstraße einmünden. Dabei bleiben
alle Fahrbeziehungen für den motorisierten Verkehr erhalten, Abbiegefahrstreifen werden
eingerichtet und für den Rad- sowie Fußverkehr entstehen sichere, separate Wege mit barrierefreien
Querungen. Zudem erfolgt eine Deckenerneuerung auf der westlichen und östlichen Seite der
Bochumer Landstraße, die vom Auftragnehmer frei in die Gesamtmaßnahme eingetaktet werden
kann.
Im Rahmen des Projektes wird die Bushaltestelle "Zweibachegge" verlegt und barrierefrei ausgebaut.
Im westlichen Bereich der Deckenerneuerung entsteht pro Fahrtrichtung eine neue, barrierefreie
Bushaltestelle, da sonst die Abstände zwischen den einzelnen Haltepunkten zu groß würden.
Aufgrund der Anzahl der täglichen Halte an allen vier Bahnsteigen werden diese in einer halbstarren
Bauweise ausgeführt.
Auf Grundlage der Straßenbaumaßnahme wird im Rahmen dieses Vertrages Kanalbau zur
Regenwasserabführung von Straßen in der neuen Rodenseelstraße und dem Sachsenring ausgeführt.
Die Fläche des zukünftigen Einkaufszentrums wird dem Auftragnehmer als BE- und
Bereitstellungsfläche zur Verfügung gestellt. Zu Beginn steht die Fläche in Gänze zur Verfügung.
Frühstens im März 2026 ist mit dem Baubeginn des Einkaufszentrums zu rechnen, wodurch nur noch
ein geringer Teil als BE-Fläche bereitgestellt werden kann. Hierzu gibt es regelmäßige Abstimmungen
mit dem Bauherrn des Einkaufszentrums. Alternativ zu der Teilfläche kann der Bereich Bochumer
Landstraße 372 (Ecke Sachsenring) vom Auftragnehmer genutzt werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
36
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
45279 Essen - Bochumer Landstr./ Sachsenring / Rodenseelstr.
Deutschland
DEA13

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Ausführung ist unverzüglich nach Erteilung des Auftrages zu beginnen.
Die Arbeiten sind innerhalb von 36 Monaten nach Beginn der Ausführung fertig zu stellen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.

Preisnachlässe sind ausschließlich im Bietertool des VMP vorzunehmen.

Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig.

ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE:
Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).

Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.

Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.

Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

4
4

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0