Rahmenvertrag Risikobaumfällungen Prio 2 auf Abruf
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
03.12.2025
10.12.2025 10:00 Uhr
10.12.2025 10:15 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Grün und Gruga
05113-31001-15
Lührmannstraße 82
45131
Essen
Deutschland
DEA13
FB 67 - Vergabestelle
vergabe@gge.essen.de
+49 2018867070
+49 2018867058

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle Vergabekammer Rheinland
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045
+49 221147-2889

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle Vergabekammer Rheinland
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045
+49 221147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle Vergabekammer Rheinland
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045
+49 221147-2889

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

77211400-6
77200000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Im gesamten Essener Stadtgebiet ist es notwendig Bäume, welche aufgrund starker, akuter Beschädigung oder fortgeschrittenem Verfall nicht mehr verkehrssicher sind, aber noch keine verziehende Gefährdung darstellen, mit der Priorität 2 innerhalb der nächsten 2 Wochen zu fällen.
Hierbei handelt es sich um Baumfällarbeiten an Straßen, öffentlichen Einrichtungen oder in Grünanlagen bzw. auf Spielplätzen, Schulgrundstücken, Kindertagesstätten und auf Wald-Holzboden, welche aufgrund ihrer Kurzfristigkeit auf Abruf erfolgen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumfällarbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können.

Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind.

Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter.

Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026.

Das Leistungsverzeichnis ist aus abrechnungstechnischen und haushalterischen Gründen in 3 Abschnitte aufgeteilt. Alle 3 Abschnitte müssen komplett angeboten werden.
Bei den im Folgenden angegebenen Stammzahlen handelt es sich um Schätzwerte, welche aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre erstellt wurden.
Diese können, aufgrund der nicht vorhersehbaren Auftragslage, von der Menge der tatsächlich zu bearbeitenden Bäume abweichen.
Dementsprechend können ausschließlich die tatsächlich ausgeführten Arbeiten vergütet werden.
Bäume auf Sonderstandorten, welche mit zusätzlichem Aufwand gefällt werden müssen, welcher über die sonst üblichen Verfahren hinausgeht, können mit einer Erschwerniszulage vergütet werden.
Diese Aufwendungen umfassen u.a.
-Bäume in unzugänglicher Hanglage
-Bäume zu deren Fällung der Einsatz eines Kranes erforderlich
ist
-Bäume, welche aufgrund der Bodenbeschaffenheit mit
Fällgerät nicht zu erreichen sind.
Der Auftraggeber ist vor Durchführung der Maßnahmen auf Sonderstandorten über die Notwendigkeit dieses zusätzlichen Aufwandes zu informieren.

Erforderliche Transportwege über Gehwegflächen sind mit der Bauleitung zu vereinbaren. Beschädigungen und Verschmutzungen sind zu vermeiden. Es haftet der Auftragnehmer.

Die Durchführung von Arbeiten auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet ist genehmigungspflichtig. Ein entsprechender Antrag muss umgehend nach Auftragserteilung beim Straßenverkehrsamt gestellt werden.
Nachfolgende Auflagen sind unter anderem zu beachten:
-Die Arbeiten sind zügig durchzuführen, der Fahr- und
Fußgängerverkehr muss gewährleistet bleiben.
-Die Fällarbeiten an Schulen und Kindertagesstätten sind erst
nach Absprache mit der Einrichtungsleitung bzw. dem
Hausmeister und frühestens ab 14 Uhr durchzuführen.
-An Standorten im Parkraum von Verkehrsflächen ist, um
Schäden an Fahrzeugen beim Überfahren des Stumpfes zu
vermeiden, ein ca. 80 cm langer Stammabschnitt bis zur
endgültigen Ausfräsung (nicht Gegenstand dieser
Ausschreibung) zu erhalten. Baumscheibeneinfassungen sowie
angrenzende Wegebefestigungen, soweit sie bei den
Fällarbeiten beschädigt, gelockert oder aufgenommen wurden,
sind verkehrssicher wiederherzustellen.

Der Auftragnehmer benennt der städt. Bauleitung einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen (Sprachlevel mind. C1) Ansprechpartner für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle.

Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Arbeiten ist die zeitnahe Kommunikation zwischen beauftragter Firma und städtischer Bauleitung.
Vor Beginn der Arbeiten ist die Wochenplanung beim zuständigen städtischen Bauleiter einzureichen.

Alle Bewerber müssen die Fachkunde mind. eines Mitarbeiters für jede Kolonne nachweisen.
Anerkannte Qualifikationen: FLL-Zertifizierung als anerkannter Baumkontrolleur, European Tree Worker oder eine gleichwertige Qualifikation.

Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen.

Weitere Einzelheiten u.a. zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Risikobäume Prio 2 im Essener Stadtgebiet
45127
Essen
Deutschland
DEA13

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYTSV953KF

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs.3 S.1 Nr.1 bis Nr.4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs.3 GWB lautet:

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt

Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren gemäß Art.22 der EU-Richtlinie 2014/24/EU und § 11a EU VOB/A
1.1.) Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/ Angebotsöffnung erbeten.

1.2.) Mit Angebotsöffnung wird der Bieter für das weitere Vergabeverfahren gemäß § 11a EU Abs.6 VOB/A verpflichtend aufgefordert seine Unternehmensbezeichnungen sowie eine elektronische Adresse im Vergabeportal NRW anzugeben/ zu registrieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung, auch nach Fristsetzung von 6 Kalendertagen nicht nach, wird er aus diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen.

1.3.) Die Kommunikation, z.B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW / Metropole Ruhr geführt (über die bei der Registrierung vom Bieter angegebene E-Mailadresse) um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten.

1.4.) Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen).

1.5.) WICHTIGER HINWEIS
Angebote müssen als Excel-Datei (zu finden unter vom Unternehmen auszufüllende Dokumente) oder als GAEB-Datei X84 oder P84) eingereicht werden. Andere Dateiformate führen zum Ausschluss des Angebots.

2.) Hinweise zu den Vergabeunterlagen/ Nachweisen

2.1.) Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf
hinzuweisen.

2.2.) Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

2.3) Angebote
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die "ohne Bedingungen" als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonto etc.) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

3.) Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebot entweder elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB abzugeben
- oder mit einer fortgeschrittenen/qualifizierten elektronischen Signatur als Containersignatur im Bietertool des Vergabemarktplatzes zu signieren.
- Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes
vorgenommen werden (Containersignatur).

Elektronische Angebote und Teilnahmeanträge müssen verschlüsselt und ausschließlich über das Bietertool des VMP eingereicht werden.
Über die Kommunikation - unverschlüsselt - eingegangene Angebote werden ausgeschlossen.

4.) TVgG NRW
Die Vergabe des Auftrages richtet sich nach den Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)

5.) Nebenangebote
Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

6.) Bietergemeinschaften
- Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Siehe auch Bewerbungsbedingungen der Stadt Essen (liegt den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter "Vergabeunterlagen - Anschreiben" bei).

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößengegen das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

58
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

keine

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

FB 67 - Zertifizierung Forst Fachkunde FLL (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Alle Bewerber müssen die Fachkunde mind. eines Mitarbeiters für jede Kolonne nachweisen.
Anerkannte Qualifikationen:
FLL-Zertifizierung als anerkannter Baumkontrolleur, European Tree Worker oder eine gleichwertige Qualifikation.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

VHB 124 - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Formular - VHB 124 Eigenerklärung zur Eignung - ist den Vergabeunterlagen unter
"Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" beigefügt.

Finanzierung

Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung werden 5 % der Auftragssumme bis zur Schlusszahlung einbehalten.
Wird ein Sicherheitseinbehalt vereinbart, ist der Auftraggeber berechtigt, jeweils die Abschlagszahlungen um 10 % zu kürzen, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist, es sei denn, der Auftragnehmer hat eine Vertragserfüllungsbürgschaft gestellt.
Ein Sicherheitseinbehalt ist insbesondere bei Dauerdienstleistungsverhältnissen und bei Lieferungen vorgesehen, die sich aus mehreren Einzellieferungen über einen längeren Zeitraum erstrecken.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:
- FB 67 - Dritterklärungen zur persönlichen Lage EU (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Die genannten Nachweise werden von den Bietern der engeren Wahl nachgefordert.
- FB 67 - Dritterklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit EU (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Die genannten Nachweise werden von den Bietern der engeren Wahl nachgefordert.
- FB 67 - Dritterklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit EU (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Die genannten Nachweise werden von den Bietern der engeren Wahl nachgefordert.
- FB 67 - Nebenbedingungen Nachunternehmer (2) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Dieses Dokument ist zu finden unter "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente"

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung