Verfahrensangaben

Chlorelektrolyseanlagen für Schwimmbäder

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
19.08.2026
27.08.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Grün und Gruga
05113-31001-15
Lührmannstraße 82
45131
Essen
Deutschland
DEA13
FB 67 - Vergabestelle
vergabe@gge.essen.de
+49 2018867070
+49 2018867058

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Grün und Gruga
05113-31001-15
Lührmannstraße 82
45131
Essen
Deutschland
DEA13
FB 67 - Vergabestelle
vergabe@gge.essen.de
+49 2018867070
+49 2018867058

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514112735
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Bezirksregierung Düsseldorf
5.277.692
Am Bonneshof 35
40474
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Dezernat 34
poststelle@brd.nrw.de
+49 2114750
+49 2114752671

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71621000-7
24312220-2
45232430-5
45252120-5
65120000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Umstellung auf Membranzellen-Chlorelektrolyse für Schwimmbäder

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Sport- und Bäderbetriebe der Stadt Essen haben die grundsätzliche Entscheidung getroffen, zukünftig in allen Bädern von der Dosierung mit Chlorgranulat Abstand zu nehmen.
Aus Gründen der Arbeitssicherheit und dem Schutz der Badegäste ist der Einsatz von Chlorgas in Flaschen grundsätzlich eine Absage erteilt worden.

Da das Personal zwischen den verschiedenen Bädern der Sport- und Bäderbetriebe wechselt, wird ein einheitliches System der Desinfektion des Badewassers angestrebt.

In dieser Ausschreibung sind alle Bäder der Sport- und Bäderbetriebe erfasst, die sich nicht schon in einer Sanierungsmaßnahme befinden.

Es sind in den Bädern dieser Ausschreibung keine Eingriffe in die Bausubstanz geplant.
Vor diesem Hintergrund ist eine Aufsalzung des Badewassers und in der Folge der Schwimmbadatmosphäre nicht ratsam, da die Baukörper der vorhandenen Bäder darauf nicht ausgelegt sind. Das Verfahren der Rohrzellenelektrolyse führt zu einer Aufsalzung im Badewasser und in der Folge wird auch die Schwimmbadatmosphäre leicht salzig.
Daher würde der Einsatz einer Rohrzellenelektrolyse mittelfristig zur Schädigung der Bausubstanz führen und soll daher nicht zum Einsatz kommen.

Ein Verfahren zur Gewinnung von Natriumhypochlorid als Desinfektionsmittel stellt die Membranzellen-Chlorelektrolyse dar, Bei diesem Verfahren wird die Anreicherung von Salz im Badewasser durch die Membrantechnik vermieden. Aber auch bei diesem Verfahren müssen Sicherheitsaspekte beachtet werden.

Aus Gründen der Betriebssicherheit ist keine Rückführung von Flüssigkeiten aus dem Elektrolysekreislauf zurück in den Salzlösebehälter zulässig. Dies würde zu einer verdünnten Chlorlösung im Salzlösebehälter führen. Zum Schutz der Mitarbeiter, die das Salz in den Salzlösebehälter nachfüllen, ist dieses zusätzliche Risiko zu vermeiden.

Die Anlage stellt aus gesättigter Sole, hergestellt aus Tablettensalz nach DIN EN 16370
Qualität 1, Wasser und Gleichstrom eine Natriumhypochlorid-Lösung mit ca. 25 g/l Chlor her.

Ein Verwurf oder Zwischenlagerung von Natronlauge aus dem Prozess ist auszuschließen.

Was passiert mit der Natronlauge im Produktionsprozess vom angeboten Fabrikat? ...

Zum Nachweis der Funktionsfähigkeit des angebotenen Produktes müssen für die angebotenen Elektrolyseanlagen, Referenzen von mindestens 3 Objekten vergleichbarer Größe und die gleichzeitig mindestens 3 Betriebsjahren aufweisen, erbracht werden.

Dem Angebot sind aussagekräftige Datenblätter von den angebotenen Chlorelektrolyseanlagen beizufügen. Aus den Datenblättern muss die Gleichwertigkeit zu den Vorgaben aus der Ausschreibung abgelesen werden können. Angebote ohne diese Nachweise werden nicht akzeptiert.

WICHTIG: Kurztext aus der GAEB-Datei für die Kostenberechnung beachten.

Beginn der Arbeiten: Sofort nach Auftragserteilung im Oktober
Umstellung auf Membranzellen-Chlorelektrolyse von 2 Hallenbädern in 2026.
Umstellung der übrigen Bäder bis Ende der Sommerferien 2027 (31.08.2027).

Alle Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
26.10.2026
31.08.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Essen
Deutschland
DEA13

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Kosten
Angebot / Preis

Angebot / Preis

Gewichtung
70,00

Zuschlagskriterium

Kosten
Angebot / Preis

Angebot / Preis

Mindestpunktzahl
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Referenzobjekte

Benennung von drei Referenzen mit Angaben zu Baujahr, Investsumme, Zufriedenheit des Auftraggebers

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Referenzobjekte

Benennung von drei Referenzen mit Angaben zu Baujahr, Investsumme, Zufriedenheit des Auftraggebers

Mindestpunktzahl
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Gewährleistung Arbeitssicherheit

Gewährleistung der Arbeitssicherheit der Betreiber, es soll keine ungewollte Reaktion im Salzlösebehälter stattfinden, die Auswirkungen für den Betreiber mit sich bringen können.

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Gewährleistung Arbeitssicherheit

Gewährleistung der Arbeitssicherheit der Betreiber, es soll keine ungewollte Reaktion im Salzlösebehälter stattfinden, die Auswirkungen für den Betreiber mit sich bringen können.

Mindestpunktzahl
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Entsorgung von Abfallprodukten

keine Verwerfen von Natronlauge

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Entsorgung von Abfallprodukten

keine Verwerfen von Natronlauge

Mindestpunktzahl
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Wertigkeit der Natiumhypochloridlösung

Abweichung von der Vorgabe 25g/l Chlor

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Wertigkeit der Natiumhypochloridlösung

Abweichung von der Vorgabe 25g/l Chlor

Mindestpunktzahl
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Verwertungsgrad/ Umsetzung Salz in Chlor

Abweichung vom Maximin 1,7 kg NaCl pro kg Chlor

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Verwertungsgrad/ Umsetzung Salz in Chlor

Abweichung vom Maximin 1,7 kg NaCl pro kg Chlor

Mindestpunktzahl
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Reaktionszeit nach Störungsbeseitigung

Vorgabe < 120min Der Auftragnehmer verfügt über ausreichend Servicepersonal zur kurzfristigen Störungsbeseitigung, den Nachweis hat der Auftragnehmer zu erbringen: Servicestandorte bis Stadt Essen mit Angaben zur Personalstärke

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Reaktionszeit nach Störungsbeseitigung

Vorgabe < 120min Der Auftragnehmer verfügt über ausreichend Servicepersonal zur kurzfristigen Störungsbeseitigung, den Nachweis hat der Auftragnehmer zu erbringen: Servicestandorte bis Stadt Essen mit Angaben zur Personalstärke

Mindestpunktzahl
5,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

WICHTIG: Kurztext aus der GAEB-Datei für die Kostenberechnung beachten.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYTTLVXSHY

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs.3 S.1 Nr.1 bis Nr.4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs.3 GWB lautet:

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt

Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren gemäß Art.22 der EU-Richtlinie 2014/24/EU und § 11a EU VOB/A
1.1.) Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/ Angebotsöffnung erbeten.

1.2.) Mit Angebotsöffnung wird der Bieter für das weitere Vergabeverfahren gemäß § 11a EU Abs.6 VOB/A verpflichtend aufgefordert seine Unternehmensbezeichnungen sowie eine elektronische Adresse im Vergabeportal NRW anzugeben/ zu registrieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung, auch nach Fristsetzung von 6 Kalendertagen nicht nach, wird er aus diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen.

1.3.) Die Kommunikation, z.B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW / Metropole Ruhr geführt (über die bei der Registrierung vom Bieter angegebene E-Mailadresse) um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten.

1.4.) Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen).

1.5.) Wichtiger Hinweis:
Es werden nur Angebote im GAEB-/oder Excel-Format zugelassen.
Andere Dateiformate führen zum Ausschluss des Angebots.
Das veraltete GAEB-Format GAEB 90 (Endung D84) wird nicht korrekt importiert und ist daher zur Angebotsabgabe nicht zugelassen.
Bitte senden Sie zur Angebotsabgabe ausschließlich GAEB P84- oder X84-Dateien zurück.
Angebote müssen in den genannten GAEB oder im Excel-Format abgegeben werden.
Wir machen darauf aufmerksam, dass bei Rückgabe im GAEB und im Excel-Format beide Angebote ausgeschlossen werden müssen,wenn sich diese inhaltlich/preislich widersprechen.

2.) Hinweise zu den Vergabeunterlagen/ Nachweisen

2.1.) Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf
hinzuweisen.

2.2.) Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

2.3) Angebote
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die "ohne Bedingungen" als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonto etc.) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

3.) Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebot entweder elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB abzugeben
- oder mit einer fortgeschrittenen/qualifizierten elektronischen Signatur als Containersignatur im Bietertool des Vergabemarktplatzes zu signieren.
- Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes
vorgenommen werden (Containersignatur).

Elektronische Angebote und Teilnahmeanträge müssen verschlüsselt und ausschließlich über das Bietertool des VMP eingereicht werden.
Über die Kommunikation - unverschlüsselt - eingegangene Angebote werden ausgeschlossen.

4.) TVgG NRW
Die Vergabe des Auftrages richtet sich nach den Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)

5.) Nebenangebote
Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

6.) Bietergemeinschaften
- Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Siehe auch Bewerbungsbedingungen der Stadt Essen (liegt den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter "Vergabeunterlagen - Anschreiben" bei).

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößengegen das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

keine

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

VVB 124 - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Formular ist nur auszufüllen, wenn der Bieter nicht präqualifiziert ist. Präqualifizierte Bieter geben die PQ-Nummer an.

Finanzierung

Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Es erfolgen keine Vorauszahlungen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

- FB 67 - Dritterklärungen zur persönlichen Lage EU (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Die genannten Nachweise werden von den Bietern der engeren Wahl nachgefordert.
- FB 67 - Dritterklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit EU (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Die genannten Nachweise werden von den Bietern der engeren Wahl nachgefordert.
- FB 67 - Dritterklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit EU (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Die genannten Nachweise werden von den Bietern der engeren Wahl nachgefordert.
- FB 67 - Nebenbedingungen Nachunternehmer (2) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Dieses Dokument ist zu finden unter "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente"
- Urkalkulation

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung