Die Stadt Essen plant für den Neubau der Schwanenkampbrücke zwischen der Hachestraße und Bert-Brecht Straße geotechnische und bergbauliche Erkundungen samt Sanierungsarbeiten.
Für die Umsetzung der Maßnahme (Erkundung und Sicherung) wurden Sperrzeiten mit der Deutsche Bahn AG für den Zeitraum vom 04.09.2026 bis 05.10.2026 vereinbart.
Zu beachten ist, dass vor Beginn der Arbeiten ein Sicherungsplan bei der Deutsche Bahn AG einzureichen bzw. zu hinterlegen ist
Während der gesamten Maßnahme ist ein enger und fortlaufender Austausch mit dem Auftraggeber sowie der Deutsche Bahn AG sicherzustellen.
Der anstehende Baugrund im Untersuchungsbereich ist durch Erkundungsmaßnahmen zu erkunden. Bei den Erkundungsmaßnahmen handelt es sich einerseits um geotechnische Baugrunduntersuchungen zur Beurteilung des Baugrunds in seinem Aufbau und seinen Eigenschaften im Hinblick auf die Gründung der geplanten Bauwerke. Andererseits sollen montantechnische bergbauliche Erkundungs- und ggfs. Sicherungsmaßnahmen ausgeführt werden, da die geplante Ausbaustrecke im Einwirkungsbereich des ehemaligen tagesnahen Steinkohlebergbaus liegt. Die in der vorliegenden Ausschreibung beschriebenen Leistungen umfassen somit die geotechnischen Baugrunduntersuchungen und bergbaulichen Erkundungs- und ggfs. Sicherungsmaßnahmen im Bereich des Brückenbauwerks "Schwanenkampbrücke" BA 3.2, die im Bereich der unterhalb der vorgenannten Brücke verlaufenden Gleisanlagen der DB InfraGo AG (im Weiteren DB) stattfinden sollen. Die Lage des Bearbeitungsbereichs ist in den beigefügten Lageplänen dargestellt. Die Baugrunderkundung im Bereich der Brückenwiderlager, d. h. außerhalb der Gleisanlagen der DB ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die bergbaulichen Erkundungs- und ggfs. Sicherungsmaßnahmen finden sowohl im Gleisbereich als auch im Bereich der Brückenwiderlager statt. Sämtliche Arbeiten sollen dabei in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. dem beauftragten Ingenieurbüro erfolgen
Es dürfen nur Firmen eingesetzt werden, die bei der Deutschen Bahn AG als qualifizierte Unternehmen aufgelistet sind, einschließlich der Nachunternehmer. Des Weiteren hat ein deutschsprachiger weisungsbefugter Mitarbeiter jederzeit vor Ort während der Arbeiten anwesend zu sein. Die Eignungskriterien sind in der Leistungsbeschreibung ausführlich beschrieben.
Preis
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.Preisnachlässe sind ausschließlich im Bietertool des VMP vorzunehmen.
Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig.
ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE:Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen. Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.