Rahmenvereinbarung: Straßeninstandsetzungsausschreibung der Stadt Essen in 9 Losen.
Geltungsdauer: Rahmenvereinbarung 2026/2027 für 12 Monate ab Zuschlags-/ Auftragserteilung zur Durchführung von Straßeninstandsetzungsarbeiten im Stadtgebiet Essen, aufgeteilt in 9 Losen. Option für weitere 12 Monate (2027/2028), wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der 12 Monate kündigt. Die Laufzeit beträgt daher maximal 24 Monate.
Es werden bei Bedarf Einzel-/ Abrufaufträge erteilt.
Loslimitierung auf 2 Lose pro Bieter.
Es handelt sich um Baustellen in Straßen und sonstige städtische Flächen (Schulhöfe) sämtlicher Belastungsklassen, die auf das gesamte Los verteilt sind. Die Arbeiten, die zur Ausführung kommen, sind überwiegend kleinere Instandsetzungsarbeiten.
Es werden bei Bedarf Abrufaufträge erteilt. Die Angebotspreise sind Festpreise. Bei Ziehung der Option geltend diese Festpreise auch für das Folgejahr.
Die in den Leistungsverzeichnissen aufgeführten Mengen sind Jahresmengen (für 12 Monate) und wurden aus Erfahrungswerten ermittelt.Es können keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn nicht alle ausgeschriebenen Mengen abgenommen werden. Die angegeben Mengen wurden für 12 Monate zugrunde gelegt und sind für 12 Monate zu bepreisen. Bei Ziehung der Option und damit einer Laufzeit von insgesamt 24 Monaten, erhöhen sich die angegebenen Mengen daher entsprechend.
Der wirtschaftlichste Bieter hat keinen Anspruch auf Erteilung eines Auftrages in Höhe seines Angebotes. Der Jahresumsatz ist abhängig vom Umfang der erforderlichen Instandsetzungs- bzw. Reparaturarbeiten. In den vergangenen Jahren wurden im gesamten Stadtgebiet durchschnittlich ca. 450 Baumaßnahmen pro Jahr durchgeführt (ca. 50 Maßnahmen pro Los). Die Vordersätze in den einzelnen Leistungsverzeichnissen können je nach Bedarf über - oder unterschritten werden.
Im Bedarfsfall sind - soweit die vertragliche Laufzeit des Vertrages noch nicht beendet ist- auf Basis der Vertragspreise Mehrleistungen pro Jahr in Höhe von bis zu 50 % der Angebotssumme für das jeweilige Los zu erbringen. Bei Abweichungen der Ausführungsmengen besteht kein Anspruch auf eine Preisänderung gemäß § 2 Abs. 3,4 und 5 VOB/B.
Option für weitere 12 Monate (2027/2028), wenn der Auftraggeber den Rahmenvertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der ersten 12 Monate kündigt. Die Laufzeit des Vertrages beträgt dann insgesamt 24 Monate.
Angebote können für eines, mehrere oder sämtliche Lose eingereicht werden. Jeder Bieter kann den Zuschlag nur auf zwei Lose bezogen auf die Gesamtlosanzahl von 9 Losen erhalten (Loslimitierung). Verbundene Unternehmen werden als ein Unternehmen behandelt. Bei der Vergabeentscheidung wird nicht nur die Wirtschaftlichkeit der Angebote des Einzelloses betrachtet, sondern das Gesamtergebnis aller Lose. Es bleibt deshalb vorbehalten, die Einzellose so zu vergeben, dass für die Stadt Essen das wirtschaftlichste Gesamtergebnis erzielt wird.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig. ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE: Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen. Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur). Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann. Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich. Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Preisnachlässe sind ausschließlich im Bietertool des VMP vorzunehmen.
Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber: Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag/Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A).
VVB 124 - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Formular ist nur auszufüllen, wenn der Bieter nicht präqualifiziert ist. Präqualifizierte Bieter geben die PQ-Nummer an.
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Es erfolgen keine Vorauszahlungen.
Werden abweichend von den zusätzlichen Vertragsbedingungen andere Skontobedingungen gewährt, sind diese Eintragungen im Bietertool des VMP vorzunehmen.
Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung werden 5% der Auftragssumme bis zur Schlusszahlung einbehalten.
Der Auftragnehmer kann stattdessen eine Vertragserfüllungs- bzw. Mängelanspruchsbürgschaft gemäß Nr. 32 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen stellen.
Siehe Besondere Vertragsbedingungen.