Soweit einzelne Bedingungen der geplanten Beauftragung oder Positionen des Leistungsverzeichnisses un- oder missverständlich sind, werden Sie gebeten, diese im Rahmen von Bieterfragen an die Auftraggeberin heranzutragen, damit diese vor Abgabe eines Angebotes für alle Bieter einheitlich aufgeklärt werden können. Sofern hiervon kein Gebrauch gemacht wird und das Angebot gleichwohl unter etwaige eigene Annahmen/Interpretationen der Leistungsbeschreibung geknüpft wird, muss dies im Zweifel als Änderung der Vergabeunterlagen gewertet werden. Dies führt dann gem. § 42 Abs. 1 S.2 Ziffer 4 UVgO zum Ausschluss des Angebotes.
Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE:
Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Sofern der Zuschlag auf Ihr Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist nicht erteilt wurde, konnte Ihr Angebot nicht berücksichtigt werden. Auf § 46 Abs. 1 UVgO wird hingewiesen.
Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.