Grundschule am Reuenberg - Umgestaltung Außengelände
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Grün und Gruga
Lührmannstraße 82
45131
Essen
Deutschland
FB 67 - Vergabestelle
Frau Flis
+49 2018867055
+49 2018867058
vergabe@gge.essen.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYTULS117L

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYTULS117L/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Landschaftsbauarbeiten

Baustellenbeschreibung

Die von der Maßnahme betroffene "Grundschule am Reuenberg" befindet sich am Reuenberg 163, 45357 Essen. Die Zufahrt zum Schulhof ist beengt und hat eine Durchfahrtsbreite von 3,70 m.

Im Baustellenbereich befindet sich ein Bombenverdachtspunkt. Dieser Punkt ist in der Ausführungsplanung rot markiert. In einem Radius von 10 Meter zum Bombenverdachtspunkt sind Bodeneingriffe nicht erlaubt! Die Betonfundamente des alten Schulpavillons bleiben in einem Abstand von mindestens 10 Metern unversehrt im Boden. In diesem 10-Meter-Radius ist nur eine vibrationsfreie Verdichtung zulässig und alle weiteren Arbeitsleistungen sind von Hand auszuführen.

Die Bauausführung umfasst die Erstellung eines grünen Klassenzimmers, einer Spielfläche sowie den Einbau von Fahrradanlehnbügeln.

Sie beschränkt sich im wesentlichen auf:
Abbruch und Abfuhr des vorhandenen Fundamentes des alten Schulpavillons
Abbruch und Abfuhr des vorhandenen Dreier-Recks.
Erstellen neuer Tragschichten und Kiespackungen.
Erstellen einer Sitzecke aus Beton U-Steinen
Neubau von Wegeflächen und Einfassungen
Schaffung neuer Pflanzflächen und Pflanzung eines Ersatzbaums
Rodungsarbeiten
Stammschutz und Wurzelschutz an mehreren Bäumen

Bei der Ausführung der Leistungen sind insbesondere folgende Erschwernisse zu berücksichtigen:
Transportwege unter beengten Bedingungen aufgrund von Schulbetrieb.
Schichtweise Ausschachtungsarbeiten aufgrund der geringen Entfernung zu einem Blindgänger-Verdachtspunkt.
In einem Radius von 10 m zu dem Verdachtspunkt sind keine Eingriffe in den Boden erlaubt!

Die Zugängigkeit des Schulgeländes und die Sicherheit der Fußgänger und Schüler sind während der Bauphase zu gewährleisten. Auf Kinder und den Schulbetrieb ist während der gesamten Bauzeit Rücksicht zu nehmen. Beim
Fahren auf dem Schulgelände ist Schritttempo einzuhalten. Rangier- und Rückwärtsfahren innerhalb des Schulgeländes sind bei laufendem
Schulbetrieb stets mit Sicherheitsposten durchzuführen. An- und Abfuhren sind während der Schulpausen nicht gestattet. Die Arbeiten sind
gegebenenfalls nach Absprache mit dem AG abschnittsweise durchzuführen.

Der ursprüngliche Zustand von Straßen, Wegen, Grünflächen, Lagerflächen und Plätzen etc., die im Rahmen der Baudurchführung genutzt werden, ist
nach Ende der Bauarbeiten durch den Auftragnehmer zu seinen Lasten wieder herzustellen. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder Instand zu setzen. Es empfiehlt sich eine Dokumentation (Datum/Zeit) vor Maßnahmenbeginn!

Lagermöglichkeiten sind mit der zuständigen Bauleitung abzustimmen und selbständig zu sichern.
Zwischengelagertes Material ist zum Ende der Maßnahme umgehend durch den AN zu beseitigen.

Der AN hat durch seinen Betrieb bzw. durch die Andienung seiner Baustelle bedingte Verunreinigungen von Verkehrsflächen und des
Schulgeländes möglichst zu vermeiden und entstandene Verschmutzungen unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen.

Die Arbeiten sind im Vorfeld mit der zuständigen Bauleitung im Detail zu besprechen. Bei Unklarheiten oder Rückfragen ist stets die zuständige Bauleitung anzusprechen.

Die Bestellung des Spielgerätes, des Spielzeugcontainers, der Picknickset-Sitzgruppe und der Fahrradanlehnbügel sind sofort nach
Auftragsvergabe zu veranlassen, damit es nicht zu Verzögerungen im Bauablauf kommt.

Um die Baustelle mit ihren Eigenheiten beurteilen zu können, wird eine Baustellenbesichtigung empfohlen!

Der Bieter bestätigt mit Abgabe des Angebotes von der Örtlichkeit Kenntnis erlangt zu haben und alle sich daraus ergebenden Kosten hinsichtlich der Verfahrensweisen, Materialzulieferungen,
Montagetechniken etc. im Angebot eingearbeitet zu haben.

Zusätzliche Vertragsbedingungen
Bestandsleitungen und -kabel

Der AN hat sich vor Baubeginn mit den zuständigen Ver- und Entsorgungsträgern sowie dem AG in Verbindung zu setzen und sich nach
Lage, Art und Umfang der Anlagen zu erkundigen und einweisen zu lassen.
Die Organisation sowie Koordination mit allen Leitungsträgern bei evtl. Leitungsverlegungen ist Sache des AN und wird nicht gesondert vergütet. Die dadurch entstehenden Behinderungen und Erschwernisse werden, soweit sie nicht explizit
ausgeschrieben sind, nicht gesondert vergütet. Bei der Durchführung der Baumaßnahme sind die Weisungen der Leitungsträger zu beachten.
Erforderlichenfalls ist eine Aufsicht bei der zuständigen Stelle anzufordern.
Eine Einweisung durch den AG findet nicht statt.
Alle Maßnahmen zum Schutz der vorhandenen Leitungen hat der AN im Einvernehmen mit den Leitungsträgern und in deren Auftrag zu treffen.
Für Schäden an Leitungen, Kabeln und sonstigen Anlagen ist der Auftragnehmer haftbar, sofern diese durch ihn verschuldet wurden. Die
Kabelschutzanweisungen der Leitungsträger sind zu beachten und anzuwenden.
Einige Bestandsleitungen sind in den Ausführungsplänen in ihrer ungefähren Lage eingezeichnet und beschriftet. Diese zeichnerische Darstellung dient nur der Übersicht. Die genaue Lage der Leitungen ist bei Bedarf durch Probelöcher in Handschachtung zu ermitteln. Das Auffinden von Leitungen ist unmittelbar der Bauüberwachung anzuzeigen,
um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Kampfmittel

Im Baustellenbereich befindet sich eine Bombenverdachtspunkt. Dieser Punkt ist in der Ausführungsplanung rot markiert. In einem Radius von 10 Meter zum Bombenverdachtspunkt sind Bodeneingriffe nicht erlaubt!

Bauüberwachung

Die örtliche Bauüberwachung wird durch das mit der Planung der Freianlagen beauftragte Planungsbüro Emkes im Auftrag der Stadt Essen
wahrgenommen.
Der Auftraggeber behält sich die Koordinierung und Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten vor. Der Arbeitsablauf ist mit der Bauüberwachung in regelmäßigen Abständen (mindestens wöchentlich) vor Ort abzustimmen.

Umfang der Leistung
Bautagebuch

Für die gesamte Bauzeit ist vom AN ein Bautagebuch zu führen mit den Einträgen zu Wetter, Arbeitszeit und Belegschaftsstärke, ausgeführten Leistungen, Behinderungen, Vereinbarungen mit der Bauüberwachung, etc.
Dabei sind neben den in den ZVB/VOB, Nr. 10.4 genannten Daten auch Angaben über den Stundenaufwand sowie Zustandsfeststellung nach §4 Abs.10 VOB/B zu machen. Dies gilt auch für Leistungen von Nachunternehmern.
Das Bautagebuch ist der Bauüberwachung zur Prüfung und Unterschrift min. 1x wöchentlich vorzulegen.

Leistungen anderer Auftragnehmer

Der Einsatz von Nachunternehmern ist bei Angebotsabgabe mit Angabe der beabsichtigten Teilleistungen zu benennen.
Die Qualifikation des Nachunternehmers / der Nachunternehmer ist nachzuweisen und zu belegen.
Bei darüber hinaus gehendem, im Bauverlauf erforderlich gewordenem Einsatz von Nachunternehmern ist der Einsatz unverzüglich zu melden und der Bauüberwachung entsprechende Unterlagen zur Prüfung der Eignung des
NU vorzulegen. Der AG behält sich in diesem Fall vor, bei ungeeigneter Qualifikation des Nachunternehmers, dessen Einsatz abzulehnen.

Baumbestand und Baumschutz

Die auf dem Grundstück und den angrenzenden Grundstücken vorhandenen Bäume sind vor Beschädigung zu schützen. Hierbei sind besonders die DIN 18920 "Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei
Baumaßnahmen" und die "Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen" zu beachten. Etwaige Arbeiten im Wurzelbereich vorhandener Bäume dürfen nur in enger Abstimmung mit einen Baumsachverständige erfolgen.
Für die Maßnahme ist baubegleitend das Baumsachverständigenbüro Standort-Baum beauftragt.

Ausführungsunterlagen

Der AN hat alle Unterlagen, die der AG oder die Bauleitung zur Verfügung stellt, an Ort und Stelle zu prüfen. Unstimmigkeiten sind rechtzeitig mit dem AG zu klären.
Folgende Planunterlagen werden dem AN zur Verfügung gestellt:
-Bodengutachten
-Ausführungsplanung
-Stellungnahme des Baumsachverständigen

Ein Exemplar des Leistungsverzeichnisses sowie ein Satz der aktuellen Ausführungspläne ist auf der Baustelle vorzuhalten. Bei Widersprüchen
gilt die Leistungsbeschreibung vor der Baubeschreibung und den beiliegenden Plänen.

Bestandshöhenplan

Vor Beginn der Arbeiten sind prüfbare Aufmaße (Ist- Höhenplan) mit dem AG bzw. der örtlichen Bauüberwachung aufzumessen und herzustellen. Die Kosten werden nicht gesondert vergütet.

Arbeitskräfte, Maschinen, Geräte, Materialien

Die Baustelle ist dem Arbeitsumfang entsprechend mit Maschinen und Geräten zu besetzten. Das Gleiche gilt für den Einsatz von
Arbeitskräften.
Der vom AN bestellte Vertreter hat ständig während der Durchführung der Arbeiten auf der Baustelle anwesend zu sein.
Fahrzeuge und Maschinen müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden.
Alle für die Ausführung benötigten Materialien sind vom AN frei Verwendungsort zu liefern, sofern im
Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich eine Lieferung durch den AG vermerkt worden ist.
Für die Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten gelten die einschlägigen Richtlinien.
Werden Materialien bauseitig (vom AG) gestellt, so hat der AN diese ggf. zu laden, zu transportieren,
abzuladen, bis zur Verwendung zu lagern und vor Verlust zu schützen.
Der Auftragnehmer hat vor Bestellung der Materialien die Massen verantwortlich zu prüfen.
Bei Massenüberschreitungen ist der Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten.

Lärmschutz, Arbeitszeiten

Bei den Arbeiten ist die Entwicklung von Emissionen durch Staub, Erschütterung und Lärm durch geeignete Mittel, welche dem Stand der
Technik entsprechen, zu vermeiden bzw. einzuschränken. Als werktägliche Arbeitszeiten sind Zeiten von 7:00 - 20:00 Uhr ohne weitere
Einschränkungen möglich. Tägliche regelmäßige Ruhezeiten sind nicht einzuhalten. In Einzelfällen kann es nach vorheriger Ankündigung durch
die Bauleitung zur Anordnung von Arbeitsunterbrechungen für lärmintensive
Arbeiten kommen.
Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sowie abends oder nachts fallen nur in besonderen Einzelfällen nach ausdrücklicher Aufforderung durch den
Auftraggeber an.

Das Bauvorhaben soll weitestgehend zusammenhängend realisiert werden.

-WICHTIGE TERMINE-
Baubeginn: Mitte April 2026
Bautechnische Fertigstellung: 30.06.2026
Ende der Fertigstellungspflege: 30.08.2027
Ende der Entwicklungspflege: 30.08.2029

Weiteren Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Grundschule am Reuenberg
Reuenberg 163
45357
Essen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Die Lieferung der Spielgeräte ist sofort nach Auftragserteilung zu veranlassen. Der Nachweis ist dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.

Ende der Fertigstellungspflege: 30.08.2027
Ende der Entwicklungspflege: 30.08.2029

Laufzeit bzw. Dauer

13.04.2026
30.06.2026

Nebenangebote

Ja

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

13.04.2026
30.06.2026

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Zum Nachweis der persönlichen Lage haben
nicht präqualifizierte Unternehmen gemäß § 6a Abs.2 Nr.1 und Abs.3, 4 VOB/A und § 45 VgV mit dem Angebot, vor Zuschlagserteilung, Nachweise zur Prüfung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Nachweise auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

- Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis, mit dem Angebot gemäß § 6b VOB/A, durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Die einzureichenden Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein.

- Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/ oder die von ihr benannten Formblätter (VHB 221, 222, 223) mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.

Dies gilt auch für Nachunternehmer.

Vorzulegende Nachweise:
FB 67 - Dritterklärungen Persönliche Lage VOB; - Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen über das Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen der Mitarbeiter,
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen,
- Die Gewerbeanmeldung,
- Die Eintragung in das Berufsregister des Firmensitzes (Entfällt bei Personengesellschaften)
(Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer und/oder Landwirtschaftskammer)
- Eine Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet

Diese Nachweise müssen auch von Nachunternehmern erbracht werden.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben
nicht präqualifizierte Unternehmen gemäß § 6a Abs.2 Nr.1 und Abs.3, 4 VOB/A und § 45 VgV mit dem Angebot, vor Zuschlagserteilung, Nachweise zur Prüfung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Nachweise auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

- Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis, mit dem Angebot gemäß § 6b VOB/A, durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Die einzureichenden Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein.

- Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/ oder die von ihr benannten Formblätter (VHB 221, 222, 223) mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.

Dies gilt auch für Nachunternehmer.

Vorzulegende Nachweise:
FB 67 - Dritterklärungen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit VOB; - Belege bzgl. der Unfall- und Haftpflichtversicherung
Bei Holzerntearbeiten unter Einsatz von Großmaschinen sowie bei Wegebauarbeiten muss die Umweltschadenversicherung (USV) eine Versicherungssumme in Höhe von 500.000 Euro umfassen. Für die rein motormanuelle Holzernte beim ausschließlichen Einsatz motorangetriebener Kleingeräte sowie bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ist eine Versicherungssumme in Höhe von 150.000 Euro ausreichend.

- Eine Bestätigung der Jahresumsatzsummen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre durch einen Wirtschaftsprüfer/Steuerberater (Eigenerklärung bei Personengesellschaften)

Diese Angaben müssen auch von Nachunternehmern erbracht werden.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
VHB 221 / 222 / 223 - Aufklärung über die Preisermittlung; Erscheint ein Angebotspreis gemäß § 16d Abs.1 VOB/A, § 16d EU Abs.1 VOB/A unangemessen niedrig oder zu hoch, ist vom Bieter und ggfls. von seinem Nachunternehmer, auf Verlangen der Vergabestelle, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung nach § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A, anhand nachfolgender Unterlagen die Angemessenheit der Angebotspreise nachzuweisen:

a) Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation über die Endsumme (VHB 221) und
b) Preisermittlung über die Endsumme (VHB 222)
c) Aufgliederung der Einheitspreise (VHB 223) - Vergabehandbuch Bund 2016

Die Formblätter (VHB 221, 222, 223) werden den Vergabeunterlagen spätestens mit der Anforderung beigefügt und sind entsprechend ausgefüllt vorzulegen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Es ist eine Liste mit mind. 1 Referenzobjekt der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art, Umfang und/oder Größe vergleichbar sind, mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner einschließlich Rufnummer; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung

- Eine Aufstellung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal und deren Qualifikation

- Angaben zu der Maschinenausstattung des Betriebes

Diese Angaben müssen auch von Nachunternehmern erbracht werden.

Diese Angaben müssen auch von präqualifizierten Unternehmen erbracht werden, wenn die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Objekte nicht nach Art, Umfang und/oder Größe vergleichbar sind. Das gilt auch für ggf. präqualifizierte Nachunternehmer.

Vorzulegende Nachweise:
FB 67 - Dritterklärungen technische Leistungsfähigkeit VOB (1); - Es ist eine Liste mit mind. 1 Referenzobjekt der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art, Umfang und/oder Größe vergleichbar sind, mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner einschließlich Rufnummer; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
- Eine Aufstellung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal und deren Qualifikation
- Angaben zu der Maschinenausstattung des Betriebes

Diese Angaben müssen auch von Nachunternehmern erbracht werden.

Diese Angaben müssen auch von präqualifizierten Unternehmen erbracht werden, wenn die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Objekte nicht nach Art, Umfang und/oder Größe vergleichbar sind. Das gilt auch für ggf. präqualifizierte Nachunternehmer.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Es erfolgen keine Vorauszahlungen.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Als Sicherheit für die vertragsmäßige Ausführung der Leistung werden 5 % der Auftragssumme bis zur Schlusszahlung einbehalten.

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags


Vorzulegende Nachweise:
FB 67 - Nebenbedingungen Nachunternehmer (2); Dieses Dokument ist zu finden unter "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente"; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

23.02.2026 10:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

24.03.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

23.02.2026 10:15 Uhr

Elektronische Angebotsöffnung

Gemäß § 14 Abs. 3 und 6 VOB/A erfolgt die Submission ohne Bieterbeteiligung.
Der Auftraggeber stellt den Bietern das Submissionsergebnis unverzüglich zur Verfügung.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

VERTRAGLICHES REGELWERK IST WEITERHIN VOB/A, VOB/B UND VOB/C

1.) Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren

1.1. Das Vergabeverfahren wird gemäß § 11 Abs.1 Nr.1 VOB/A elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/ Angebotsöffnung erbeten.

1.2. Die Kommunikation, z.B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr geführt um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten.

1.3. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen).

1.4. Wichtiger Hinweis:
Es werden nur Angebote im GAEB-/oder Excel-Format zugelassen.
Andere Dateiformate führen zum Ausschluss des Angebots.
Das veraltete GAEB-Format GAEB 90 (Endung D84) wird nicht korrekt importiert und ist daher zur Angebotsabgabe nicht zugelassen.
Bitte senden Sie zur Angebotsabgabe ausschließlich GAEB P84- oder X84-Dateien zurück.
Angebote müssen in den genannten GAEB oder im Excel-Format abgegeben werden.
Wir machen darauf aufmerksam, dass bei Rückgabe im GAEB und im Excel-Format beide Angebote ausgeschlossen werden müssen,wenn sich diese inhaltlich/preislich widersprechen.

2.) Hinweise zu den Vergabeunterlagen/ Nachweisen

2.1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2.2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

2.3. Angebote
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die "ohne Bedingungen" als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonto etc.) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

3.) Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebot entweder elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB abzugeben
- oder mit einer fortgeschrittenen/qualifizierten elektronischen Signatur als Containersig-
natur im Bietertool des Vergabemarktplatzes zu signieren.
- Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Elektronische Angebote und Teilnahmeanträge müssen verschlüsselt und ausschließlich über das Bietertool des VMP eingereicht werden. Über die Kommunikation - unverschlüsselt - eingegangene Angbote werden ausgeschlossen.

4.) TVgG NRW

Die Vergabe des Auftrages richtet sich nach den Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)

5.) Nebenangebote

- Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

Nebenangebote sind nur zugelassen, wenn diese gesondert und ausschließlich im Bietertool des VMP eingestellt und hinterlegt werden.

6.) Bietergemeinschaften

- Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

7.) Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die Nachunternehmererklärung (s. Vergabeunterlagen unter "Sonstiges") dem Angebot beifügen.
Die Eignungsnachweise der Nachunternehmer sind mit dem Angebot vorzulegen

8.) Unterlagen zum Angebot

Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung gemäß § 16 Abs.1 Nr.3 VOB/A, vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen von Unterauftragnehmern. Eignungsnachweise der Nachunternehmer sind vorzulegen.

In der Urkalkulation müssen folgende Positionen getrennt ausgewiesen sein:
- Einzelkosten der Teilleistungen
- Baustellengemeinkosten
- Allgemeine Geschäftskosten
- Wagnis und Gewinn

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Bezirksregierung Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40474
Düsseldorf
Deutschland
+49 2114750
+49 2114752671
poststelle@brd.nrw.de
Bitte warten...