Die Stadt Essen plant für den Neubau der Schwanenkampbrücke zwischen der Hachestraße und Bert-Brecht Straße geotechnische und bergbauliche Erkundungen samt Sanierungsarbeiten.
Für die Umsetzung der Maßnahme (Erkundung und Sicherung) wurden Sperrzeiten mit der Deutsche Bahn AG für den Zeitraum vom 04.09.2026 bis 05.10.2026 vereinbart.
Zu beachten ist, dass vor Beginn der Arbeiten ein Sicherungsplan bei der Deutsche Bahn AG einzureichen bzw. zu hinterlegen ist
Während der gesamten Maßnahme ist ein enger und fortlaufender Austausch mit dem Auftraggeber sowie der Deutsche Bahn AG sicherzustellen.
Der anstehende Baugrund im Untersuchungsbereich ist durch Erkundungsmaßnahmen zu erkunden. Bei den Erkundungsmaßnahmen handelt es sich einerseits um geotechnische Baugrunduntersuchungen zur Beurteilung des Baugrunds in seinem Aufbau und seinen Eigenschaften im Hinblick auf die Gründung der geplanten Bauwerke. Andererseits sollen montantechnische bergbauliche Erkundungs- und ggfs. Sicherungsmaßnahmen ausgeführt werden, da die geplante Ausbaustrecke im Einwirkungsbereich des ehemaligen tagesnahen Steinkohlebergbaus liegt. Die in der vorliegenden Ausschreibung beschriebenen Leistungen umfassen somit die geotechnischen Baugrunduntersuchungen und bergbaulichen Erkundungs- und ggfs. Sicherungsmaßnahmen im Bereich des Brückenbauwerks "Schwanenkampbrücke" BA 3.2, die im Bereich der unterhalb der vorgenannten Brücke verlaufenden Gleisanlagen der DB InfraGo AG (im Weiteren DB) stattfinden sollen. Die Lage des Bearbeitungsbereichs ist in den beigefügten Lageplänen dargestellt. Die Baugrunderkundung im Bereich der Brückenwiderlager, d. h. außerhalb der Gleisanlagen der DB ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die bergbaulichen Erkundungs- und ggfs. Sicherungsmaßnahmen finden sowohl im Gleisbereich als auch im Bereich der Brückenwiderlager statt. Sämtliche Arbeiten sollen dabei in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. dem beauftragten Ingenieurbüro erfolgen
Es dürfen nur Firmen eingesetzt werden, die bei der Deutschen Bahn AG als qualifizierte Unternehmen aufgelistet sind, einschließlich der Nachunternehmer. Des Weiteren hat ein deutschsprachiger weisungsbefugter Mitarbeiter jederzeit vor Ort während der Arbeiten anwesend zu sein. Die Eignungskriterien sind in der Leistungsbeschreibung ausführlich beschrieben.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.Preisnachlässe sind ausschließlich im Bietertool des VMP vorzunehmen.
Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig.
ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE:Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen. Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Elektronische Angebotsöffnung
In offenen und nicht offenen Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 EU Abs.6 Satz 1 VOB/A den Bietern die Niederschrift unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Den Bietern und ihren Bevollmächtigten ist die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3) zu gestatten. Die Angebotsöffnung erfolgt ohne Bieterbeteiligung
Es werden nur fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachgefordert, die nicht wertungsrelevant sind. Sind daher über die Wertung des Preises hinaus weitere Kriterien für den Zuschlag relevant, so wird die Nachforderung wertungsrelevanter fehlender oder unvollständiger leistungsbezogener Unterlagen zur Sicherstellung der Vergabegrundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung hiermit ausgeschlossen.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A).
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV).
Formulare Eigenerklärung Eignungskriterien (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung Referenzprojekte - Der Bieter hat mindestens 3 abgeschlossene Referenzprojekte in den letzten 3 Kalenderjahren mit folgenden Mindestanforderungen nachzuweisen. - Arbeiten im Bereich von Gleisanlagen, -Mindestens ein Projekt mit Monitoringsystem der Gleislage mittels Tachymeter während der Arbeiten, -Mindestens ein Projekt mit Arbeiten unterlaufendem Betrieb, -Bei den 3 Referenzprojekten ist eine Gesamtsumme der Erkundungs- und Sicherungsarbeiten in Höhe von mindestens 1,0 Millionen Euro (netto) im Bereich von Gleisanlagen vorausgesetzt, - Für jede Referenz müssen mindestens folgende Angaben gemacht werden: Auftraggeber, Bauzeit, Gesamtvolumen, Leistungsumfang und Ansprechpartner mit gültigen Kontaktdaten. -Nur vergleichbare Leistungen werden gewertet
Referenzen - Arbeiten im Bereich von Gleisanlagen - 1. Die vorzulegenden Referenzen beziehen sich auf Tätigkeiten der geforderten Leistungen.2. Der Bewerber / Das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / Die Bewerbergemeinschaft / Der Eignungsverleiher muss den jeweiligen Referenzauftrag nicht hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage von Referenzleistungen, die ein Bewerber / ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft / eine Bewerbergemeinschaft / ein Eignungsverleiher in der Rolle eines Nachunternehmens erbracht hat, ist zugelassen. 3. Der Referenzauftrag muss bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist, zu deren Nachweis die jeweilige Referenz dienen soll, bereits abgeschlossen sein. Der Abschluss der zeitlich letzten Leistungsphase, zu deren Nachweis die vorgelegte Referenz dient, darf zudem bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.
Hinweis: Mehrfachnennungen von Referenzen in den unterschiedlichen Eigenerklärungs-formularen sind möglich.
Referenzen - Projekt mit Monitoringsystem der Gleislage mittel Tachymeter während der Arbeiten - 1. Die vorzulegenden Referenzen beziehen sich auf Tätigkeiten der geforderten Leistungen.2. Der Bewerber / Das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / Die Bewerbergemeinschaft / Der Eignungsverleiher muss den jeweiligen Referenzauftrag nicht hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage von Referenzleistungen, die ein Bewerber / ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft / eine Bewerbergemeinschaft / ein Eignungsverleiher in der Rolle eines Nachunternehmens erbracht hat, ist zugelassen.3. Der Referenzauftrag muss bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist, zu deren Nachweis die jeweilige Referenz dienen soll, bereits abgeschlossen sein. Der Abschluss der zeitlich letzten Leistungsphase, zu deren Nachweis die vorgelegte Referenz dient, darf zudem bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.
Referenzen - Projekt unterlaufendem Betrieb - 1. Die vorzulegenden Referenzen beziehen sich auf Tätigkeiten der geforderten Leistungen.2. Der Bewerber / Das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / Die Bewerbergemeinschaft / Der Eignungsverleiher muss den jeweiligen Referenzauftrag nicht hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage von Referenzleistungen, die ein Bewerber / ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft / eine Bewerbergemeinschaft / ein Eignungsverleiher in der Rolle eines Nachunternehmens erbracht hat, ist zugelassen.3. Der Referenzauftrag muss bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist, zu deren Nachweis die jeweilige Referenz dienen soll, bereits abgeschlossen sein. Der Abschluss der zeitlich letzten Leistungsphase, zu deren Nachweis die vorgelegte Referenz dient, darf zudem bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.
Eigenerklärung technische Ausstattung - Technische Leistungsfähigkeit (Geräte und Kapazitäten): Der Bieter hat nachzuweisen, dass folgende Mindestanforderungen an Kapazitäten erfüllt werden können: -Gleichzeitiger Einsatz von 4 Bohrgeräten bei der bergbaulichen Erkundung mit entsprechendem Personal, - Gleichzeitiger Einsatz von 8 Pumpenpackereinheiten sowie 2 Verfüllanlagen mit jeweils einem Silo bei den möglichen Sicherungsarbeiten, - Der Bieter hat im Rahmen der Angebotsabgabe darzulegen, dass die genannten Kapazitäten organisatorisch und technisch verfügbar sind. - Gerätespezifische Anforderungen: es dürfen bei der bergbaulichen Erkundung nur Bohrgeräte mit folgenden Mindestanforderungen eingesetzt werden: - maximale Bauhöhe (Laffetenhöhe) von 4,25 m, -Ausstattung mit seitlich schwenkbarer Bohrlafette.
Eigenerklärung Präqualifikation im Präqualifikationsverzeichnis der Deutschen Bahn AG - Der Bieter und dessen geplanten Nachunternehmer müssen ihre Eignung durch Eintragung in folgende Verzeichnisse nachweisen: DB-Präqualifikation: Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis der Deutschen Bahn AG mindestens für "Spezialtiefbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb" und "Gründungen - Injektionen". Nachweis über einen gültigen PQ-Nachweis der DB AG,
Eigenerklaerung zur Eignung für "214_01 Bohrarbeiten" und "214_05 Einpressarbeiten". - Der Bieter und dessen geplanten Nachunternehmer müssen ihre Eignung durch Eintragung in folgende Verzeichnisse nachweisen: Bauunternehmen e.V. für "214_01 Bohrarbeiten" und "214_05 Einpressarbeiten". Nachweis über einen gültigen PQ-Eintrag.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Im Falle von Bietergemeinschafften sind die Einzelnachweise von allen Firmen vorzulegen. Auf besonderem Verlangen sind gleichwerte Nachweise zur Präqualifikationen im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins von Bauunternehmen e.V. für 214_01 Bohrarbeiten und 214_05 Einpressarbeiten vorzulegen.
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Es erfolgen keine Vorauszahlungen.
Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung werden 5% der Auftragssumme bis zur Schlusszahlung einbehalten.Als Sicherheit für die Erfüllung der Mängelansprüche werden 3% der Abrechnungssumme für die Dauer der Gewährleistung einbehalten.Der Auftragnehmer kann stattdessen eine Vertragserfüllungs- bzw. Mängelanspruchsbürgschaft gemäß Nr. 32 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen stellen.
siehe Besondere Vertragsbedingungen