Art der Leistung
Modernieiserungsarbeiten an Sportanlagen
Umfang der Leistung
Die Sport- und Bäderbetriebe der Stadt Essen schreiben die im Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Modernisierungsarbeiten an den Sportanlagen Hubertusburg in Essen - Huttrop aus.
Die Baustellenerschließung an der Sportanlage Hubertusburg für die Fachlose 1 und 2 erfolgt über die Straße Hubertusburg. Vor der Sportanlage befindet sich ein Wendehammer, wo der Kunstrasen und das INFILL abgeladen und für die Entsorgung geladen werden muss.
Die Zufahrt erfolgt über ein 4m breites Doppeldrehtor. Die Zufahrt zum oberern Kunstrasenplatz erfolgt über eine 250cm breite Rampe mit Betonsteinpflaster. Die Rampenlänge beträgt etwa 30m.
Die Maschinen und die Materialien für die zusätzlichen Pflasterflächen und die Stufenanlage müssen ebenfalls über die vorhandenen Umgangswege fahren, respektive transportiert werden.
Die Ausführung der Erdarbeiten kann nur mit Kleingeräten (Minibagger) erfolgen. Der AN hat dies bei seiner Kalkulation zu berücksichtigen.
Hinweise zur Bauabwicklung der Fachlose 1 und 2
Die Arbeiten sind umsichtig und sorgfältig sowie mit angemessen Mitteln durchzuführen.
Lagerflächen stehen nur im begrenzten Umfang auf der Baustelle zur Verfügung.
Während der Bautätigkeit läuft auf den beiden angrenzenden Sportplätzflächen der Trainings- und Spielbetrieb weiter. Der vollumfängliche Zugang muss während der gesamten Baustellentätigkeit jederzeit sichergestellt sein. Eine gesonderte Vergütung für die Leistungen erfolgt nicht. Der AN hat dies bei seiner Kakulation zu berücksichtigen.
Ebenfalls wird besonders hingewiesen auf die erforderliche fach- und sachgerechte Absperrung gem. RSA, ZTV-SA, MVAS, sowie die Baugrubensicherung.
Baustelleneinrichtung und - räumung
Einrichten und Räumen der Baustelle, vorhalten der Baustelleneinrichtung für sämtliche im LV aufgeführten Leistungen, sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Die Einrichtung der Baustelle und das Lagern von
Materialien sind mit dem AG abzustimmen.
Anschlüsse für Wasser, Energie, Entsorgung
Baustrom einschließlich Baustellenbeleuchtung und Bauwasser werden vom AG zur Verfügung gestellt.
Stromanschluss 230/ 400V AC 50 Hz. Die Kosten des Verbrauchs trägt der AG.
Für Arbeitsstellenbeleuchtung hat der AN ohne Anspruch auf Vergütung selbst zu sorgen.
Bauzeitenplan
Die AN für die Fachlose 1 und 2 haben für die Einzellose einen Bauzeitenplan zu erstellen. Die Ausführung der Leistungen ist untereinander abzustimmen. Die abgestimmten Bauzeitenpläne sind dem AG zur Freigabe vorzulegen. Die Bauzeitenpläne sind spätestens 15 Werktage nach Auftragsvergabe einzureichen. Eine gesonderte Vergütung für diese Leistungen erfolgt nicht.
Ortsbesichtigung
Dem Bieter wird empfohlen die Baustellen vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Mehrforderungen aus Unkenntnis der Örtlichkeit werden abgelehnt.
Fußballtore
Auf dem alten Kunststoffrasenplatz wurden ARTEC - Fußballtore mit ARTEC - Bodenhülsen verbaut. Der AN hat dies bei seiner Kalkulation zu berücksichtigen.
Entsorgungsnachweis
In den Positionen ist unter dem Begriff ordnungsgemäß zu entsorgen zu verstehen:
a) Bei Schutt-, Schrott-, und Abfallmassen eine jeweils
zugelassene Deponie.
b) Bei aufbereitungsfähigem Material eine genehmigte
Wiederaufbereitungsanlage.
c) Bei Schnittgut eine genehmigte Kompostierungsanlage.
Die Zuführung zu der jeweils erforderlichen Anlage
liegt in der Verantwortung der AN. Die Deponiegebühren sind - wenn nicht gesondert ausgeschrieben - in die Einheitspreise einzurechnen.
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung hat in Form von Wiegekarten zu erfolgen. Die Wiegekarten sind sofort der BL zu übergeben. Werden bei der Aufnahme von
Boden o.ä. Schadstoffe festgestellt, ist der AG
unverzüglich zu informieren. Diese Schadstoffe sind in Abstimmung mit dem AG einer Sondermülldeponie zuzuführen. Die entstehenden Mehrkosten werden vergütet. Der AN hat die Deponie und den Entsorger, falls er nicht selbst entsorgt, namentlich zu benennen und durch den AG genehmigen zu lassen.
Recycling / Wiederverwendung Kunststoffrasen und INFILL
Der aufgenommene Kunststoffrasen einschließlich dem INFILL - Material ist der Wiederverwendung / Recycling zuzuführen. Der Nachweis über ein Recycling mit der Trennung der Infillmaterialien, des Altkunstrasens sowie einer Nachnutzung ist nachzuweisen.
Auftragsvergabe
Im Falle einer Auftragsvergabe verpflichtet sich der
AN, sofort alle Unterlagen wie LV, Planunterlagen etc. durchzuarbeiten. Abweichungen, Unklarheiten und fehlende Angaben sind innerhalb von 8 Tagen bei der Bauleitung schriftlich anzuzeigen.
Während der Bauzeit hat der AN einen Baustellenführer gemäß § 56 BauONW oder einen Bauingenieur zu stellen, der nur mit dem Einverständnis der Bauleitung bei Vorliegen eines triftigen Grundes gewechselt werden darf.
Baustellensprache ist deutsch.
Baubesprechungen
Der AN ist verpflichtet, während des Ausführungszeitraumes seiner Leistungen an einer wöchentlich stattfindenden örtlichen Besprechung selbst oder durch einen verantwortlichen und
entscheidungsberechtigten Vertreter, teilzunehmen.
Flächen und Längen
Flächen und Längen werden, sofern bei den einzelnen Leistungen nichts anderes vorgeschrieben ist, in der Horizontalprojektion ermittelt.
Bautagebericht
Der AN hat von jedem Baustellentag einen Bautagebericht anzufertigen, aus dem der Fortgang der Arbeiten, Anzahl und Namen der Arbeitskräfte, Wetter etc. zu ersehen ist. Die Unterlagen sind der Bauleitung zur Unterschift vorzulegen und sind Bestandteil der Schlussrechnung.
Straßenverschmutzungen
Die Baustellenaus- und -zufahrt mündet auf die Straße Hubertusburg. Verschmutzungen des Straßenkörpers sowie des Bürgersteiges sind zu vermeiden. Sollten dennoch Verschmutzungen am Straßenkörper auftreten, sind diese durch den AN unverzüglich zu beseitigen.
Einzelheiten zum Umfang der Leistungen sind dem Leistungstext zu entnehmen.