Investitionsvolumen der vorgelegten Referenzen - Planung Ingenieurbauwerke Brückenbauwerke - Werden Referenzen vorgelegt, die das Mindestinvestitionsvolumen von 600.000,- EUR brutto übersteigen, werden hierfür Punkte vergeben. Bei der Bepunktung wird maximal eine Referenz berücksichtigt, die das Mindestinvestitionsvolumen überschreitet. Hierbei handelt es sich um diejenige Referenz, die das höchste Investitionsvolumen aufweist. In der hiermit zu wertenden Referenz müssen mind. die Lph 2 oder 3, die Lph 5 oder 6, sowie die Lph 8 abgedeckt sein. Liegen mehrere Referenzen vor, weil die einzelnen Leistungsphasen durch verschiedene Referenzen belegt werden sollen, die das Mindestinvestitionsvolumen übersteigen, bleibt dies bei der Bepunktung unberücksichtigt.
Für die zu berücksichtigende Referenz, die ein Investitionsvolumen von mehr als 750.000,- EUR brutto bis einschließlich 1.000.000 EUR brutto aufweist, werden 2 Punkte vergeben.
Für die zu berücksichtigende Referenzen, die ein Investitionsvolumen von mehr als 1.000.000,- EUR brutto bis einschließlich 1.500.000 EUR brutto aufweist, werden 4 Punkte vergeben.
Für die zu berücksichtigenden Referenzen, die ein Investitionsvolumen von mehr als 1.500.000 EUR brutto aufweist, werden 6 Punkte vergeben.
Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.