Wartungsarbeiten am Montag, 13.07.2026 von ca.14:00 bis 15:00 Uhr

Verfahrensangaben

Planungsleistungen zur Sanierung der Bestandsbrücke Altendorferstraße Radschnellwe...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
03.08.2026
12.08.2026 10:00 Uhr
30.09.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
05113-31001-15
Alfredstraße 163
45131
Essen
Deutschland
DEA13
Kalkulation und Vergabe, Rechtsangelegenheiten - FB 66-1-2
66Vergabe@amt66.essen.de
+49 2018866125
+49 2018866006

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514112735
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514112735
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71320000-7
71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Planung der Brücke Altendorfer Straße über dem Radschnellweg RS1

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Planung der Brücke Altendorfer Straße über
dem Radschnellweg RS1 die folgenden Bereichen nach HOAI zugeordnet werden:

1. Objektplanung nach HOAI Teil 3- Abschnitt 3- §43 ff.
2. Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI Teil 3- Abschnitt 4, §48 ff.
3. Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4- Abschnitt 1, §51 ff.
4. Geotechnik nach HOAI Anlage 1,
5. Sicherheits-und Gesundheitsschutzkoordination
6. Verkehrssicherung
7. Weitere Leistungen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA13

Im Rahmen dieses Projekts soll die bestehende Brücke an der Altendorfer Straße in Essen,
welche den Radschnellweg RS1 überführt, dauerhaft ertüchtigt oder durch einen Neubau
ersetzt werden.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYTW0AFET0

Einlegung von Rechtsbehelfen

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Das von der Auftraggeberin durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe des Vierten Teils des GWB und der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Für den Teilnahmewettbewerb hat die Auftraggeberin eine Unterlage gefertigt, die aus weiteren Informationen besteht und Formulare enthält, die zur Einreichung des Teilnahmeantrags dienen.
3. Die Ausgestaltung des Verfahrens und die zu erwartenden Bewerbungen bedeuten einen erheblichen Aufwand bei der Auftraggeberin. Diese beschränkt die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter anhand der aufgezeigten Kriterien ein.
4. Die für den Teilnahmeantrag erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.

Statt des Formular 312_322 und 511 gelten die Bewerbungsbedingungen freiberufliche Leistungen Stand Juli 2020.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag/Angebotsabgabe gefordert war, werden im Rahmen der Rechtsprechung nachgefordert

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

5
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Formulare Eignungsprüfung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Verkehrsanlagen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Mindestanzahl Jahresdurchschnitt 3 - Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Verkehrsanlagen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Mindestanzahl: Jahresdurchschnitt 3

Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Verkehrsanlagen mehr als 3 bis einschließlich 5 = 2 Punkte

Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Verkehrsanlagen mehr als 5 bis einschließlich 8 = 4 Punkte

Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Verehrsanlagen mehr als 8 = 6 Punkte

Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
112,00

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich konstruktive Ingenieurbauwerke in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Mindestanzahl Jahresdurchschnitt 3 - Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich konstruktive Ingenieurbauwerke in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

Mindestanzahl Jahresdurchschnitt 3

Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich konstruktive Ingenieurbauwerke mehr als 3 bis einschließlich 5 = 2 Punkte

Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich konstruktive Ingenieurbauwerke mehr als 5 bis einschließlich 8 = 4 Punkte

Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich konstruktive Ingenieurbauwerke mehr als 8 = 6 Punkte

Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
111,00

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Tragwerksplanung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Mindestanzahl Jahresdurchschnitt 3 - Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Tragwerksplanung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

Mindestanzahl Jahresdurchschnitt 3

Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Tragwerksplanung mehr als 3 bis einschließlich 5 = 2 Punkte

Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Tragwerksplanung mehr als 5 bis einschließlich 8 = 4 Punkte

Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Tragwerksplanung mehr als 8 = 6 Punkte

Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
111,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Honorarzone der vorgelegten Referenzen - Planung von Verkehrsanlagen - Honorarzone der vorgelegten Referenzen - Planung von Verkehrsanlagen, mindestens Honorarzone III

Für die zu berücksichtige Referenz, die in die Honorarzone IV eingestuft ist, werden 2 Punkte vergeben.

Für die zu berücksichtigende Referenz, die in die Honorarzone V eingestuft ist, werden 4 Punkte vergeben.

Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
111,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Honorarzone der vorgelegten Referenzen - Planung von Ingenierubauwerken Brückenbauwerke - Honorarzone der vorgelegten Referenzen - Planung von Ingenierubauwerken Brückenbauwerke, mindestens Honorarzone III

Für die zu berücksichtigende Referenz, die in die Honorarzone IV eingestuft ist, werden 4 Punkte vergeben.

Für die zu berücksichtigende Referenz, die in die Honorarzone V eingestuft ist, werden 6 Punkte vergeben.

Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
111,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Honorarzone der vorgelegten Referenzen - Fachplanung aus dem Bereich Tragwerksplanung - Honorarzone der vorgelegten Referenzen - Fachplanung aus dem Bereich Tragwerksplanung, mindestens Honorarzone III

Für die zu berücksichtigende Referenz, die in die Honorarzone IV eingestuft ist, werden 4 Punkte vergeben

Für die zu berücksichtigende Referenz, die in die Honorarzone V eingestuft ist, werden 6 Punkte vergeben.

Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
111,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Investitionsvolumen der vorgelegten Referenzen - Planung von Verkehrsanlagen - Werden Referenzen vorgelegt, die das Mindestinvestitionsvolumen von 300.000,- EUR brutto übersteigen, werden hierfür Punkte vergeben. Bei der Bepunktung wird maximal eine Referenz berücksichtigt, die das Mindestinvestitionsvolumen überschreitet. Hierbei handelt es sich um diejenige Referenz, die das höchste Investitionsvolumen aufweist. In der hiermit zu wertenden Referenz müssen mind. die Lph 2 pder 3 sowie die Lph 5 oder 6 abgedeckt sein. Liegen mehr als zwei Referenzen vor (weil die einzelnen Leistungsphasen durch verschiedene Referenzen belegt werden sollen), die das Mindestinvestitionsvolumen übersteigen, bleibt dies bei der Bepunktung unberücksichtigt. ,

Für die zu berücksichtigende Referenz, die ein Investitionsvolumen von mehr als 400.000,- EUR brutto bis einschließlich 600.000 EUR brutto aufweist, werden 2 Punkte vergeben.

Für die zu berücksichtigende Referenzen, die ein Investitionsvolumen von mehr als 600.000,- EUR brutto bis einschließlich 900.000 EUR brutto aufweist, werden 4 Punkte vergeben.

Für die zu berücksichtigenden Referenzen, die ein Investitionsvolumen von mehr als 900.000 EUR brutto aufweist, werden 6 Punkte vergeben.

Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
111,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Investitionsvolumen der vorgelegten Referenzen - Planung Ingenieurbauwerke Brückenbauwerke - Werden Referenzen vorgelegt, die das Mindestinvestitionsvolumen von 600.000,- EUR brutto übersteigen, werden hierfür Punkte vergeben. Bei der Bepunktung wird maximal eine Referenz berücksichtigt, die das Mindestinvestitionsvolumen überschreitet. Hierbei handelt es sich um diejenige Referenz, die das höchste Investitionsvolumen aufweist. In der hiermit zu wertenden Referenz müssen mind. die Lph 2 oder 3, die Lph 5 oder 6, sowie die Lph 8 abgedeckt sein. Liegen mehrere Referenzen vor, weil die einzelnen Leistungsphasen durch verschiedene Referenzen belegt werden sollen, die das Mindestinvestitionsvolumen übersteigen, bleibt dies bei der Bepunktung unberücksichtigt.

Für die zu berücksichtigende Referenz, die ein Investitionsvolumen von mehr als 750.000,- EUR brutto bis einschließlich 1.000.000 EUR brutto aufweist, werden 2 Punkte vergeben.

Für die zu berücksichtigende Referenzen, die ein Investitionsvolumen von mehr als 1.000.000,- EUR brutto bis einschließlich 1.500.000 EUR brutto aufweist, werden 4 Punkte vergeben.

Für die zu berücksichtigenden Referenzen, die ein Investitionsvolumen von mehr als 1.500.000 EUR brutto aufweist, werden 6 Punkte vergeben.

Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
111,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Investitionsvolumen der vorgelegten Referenzen - Fachplanung Tragwerksplanung - Werden Referenzen vorgelegt, die das Mindestinvestitionsvolumen von 500.000,- EUR brutto übersteigen, werden hierfür Punkte vergeben. Bei der Bepunktung wird maximal eine Referenz berücksichtigt, die das Mindestinvestitionsvolumen überschreitet. Hierbei handelt es sich um diejenige Referenz, die das höchste Investitionsvolumen aufweist. In der hiermit zu wertenden Referenz müssen mindestens die Lph 2 oder 3, die Lph 5 sowie die Lph 6 abgedeckt sein.Liegen mehrere Referenzen vor, weil die einzelnen Leistungsphasen durch verschiedene Referenzen belegt werden sollen, die das Mindestinvestitionsvolumen übersteigen, bleibt dies bei der Bepunktung unberücksichtigt.

Für die zu berücksichtigende Referenz, die ein Investitionsvolumen von mehr als 650.000,- EUR brutto bis einschließlich 900.000 EUR brutto aufweist, werden 2 Punkte vergeben.

Für die zu berücksichtigende Referenzen, die ein Investitionsvolumen von mehr als 900.000,- EUR brutto bis einschließlich 1.300.000 EUR brutto aufweist, werden 4 Punkte vergeben.

Für die zu berücksichtigenden Referenzen, die ein Investitionsvolumen von mehr als 1.300.000 EUR brutto aufweist, werden 6 Punkte vergeben.

Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
111,00

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung - Betriebshaftpflichtversicherung, Mindestdeckungsumme 2.000.000,- EUR für Personen- / Sach- / Vermögensschäden

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Allgemeinen personelle Leistungsfähigkeit - Die erforderlichen personellen Ressourcen (zahlenmäßig und hinreichend qualifiziert) müssen vorliegen, um den Auftrag den zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen des Auftrags entsprechend umzusetzen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein Westfalen (TVgG NRW) muss eingehalten werden.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung