WICHTIGER HINWEIS
zur Laufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Baubeginn:
Die Ausführung ist zu beginnen unverzüglich nach Erteilung des Auftrages.
Laufzeit bzw. Dauer (ab Auftragsvergabe):
Die Arbeiten sind bis zum 30.04.2026 fertig zu stellen.
Nachrichtlich zur Laufzeit in Monaten:
Mit der Ausführung der Maßnahme soll unverzüglich ab Zuschlagserteilung begonnen werden und die Arbeiten sollen bis zum 30.04.2026 fertig gestellt werden.
Die angegebene Laufzeit von ca. 2 Monaten ist daher keine bindende Angabe und lediglich als Richtwert zu verstehen.
WICHTIGER HINWEIS
zur Abrechnung durch den Auftragnehmer:
Der Auftragnehmer hat bei der Abrechnung darauf zu achten, dass je LSA und Vergabeeinheit die anfallenden Kosten aufzuführen sind.
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Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
Preisnachlässe sind ausschließlich im Bietertool des VMP vorzunehmen.
Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig.
ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE:
Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.