Verfahrensangaben

Dienstleistungskonzession zur Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Nebenprod...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
13.11.2026
26.11.2026 06:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrales Beschaffungsmanagement
05915-31001-76
Gustav-Heinemann-Str. 10
59065
Hamm
Deutschland
DEA54
Herr Axmann
submission@stadt.hamm.de
+49 2381-179855
+49 2381-172852

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str- 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str- 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85200000-1
60100000-9
85200000-1
90513000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Dienstleistungskonzession zur Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Übertragung der der Stadt Hamm nach § 3 Abs. 1 TierNebR obliegenden Pflicht zur Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung oder Beseitigung der im Stadtgebiet Hamm anfallenden und der öffentlich-rechtlichen Beseitigungspflicht unterliegenden tierischen Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 sowie ihrer Folgeprodukte auf den Auftragnehmer im Wege der Beleihung nach § 3 Abs. 3 TierNebR.
Die Übertragung umfasst insbesondere landwirtschaftliche Falltiere, beseitigungspflichtige Schlachtnebenprodukte, verendete Heimtiere sowie verendete wild lebende Tiere, soweit für diese eine gesetzliche oder behördlich angeordnete Beseitigungspflicht besteht. Die behördlichen Überwachungs- und Anordnungsbefugnisse verbleiben bei den zuständigen Behörden.Gegenstand der Ausschreibung ist GAG TierGesGR TierNebGR NRW die Durchführung der Tierkörperbeseitigung sowie der Umgang mit tierischen Nebenprodukten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und der dazugehörigen Durchführungsverordnung im Stadtgebiet Hamm.
Die tierischen Nebenprodukte werden als Einzelkörper oder in Sammelgefäßen an den Anfallstellen bereitgestellt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2027
31.12.2028

Der Auftraggeber behält sich vor Optionen auszuüben und den Vertrag zu den Konditionen dieser Ausschreibung nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal zwei Mal um bis zu insgesamt 24 Monate (i.d.R. in 12-Monats-Intervallen) zu verlängern. Die Option wird durch den Auftraggeber spätestens drei Monate vor Vertrags- bzw. Optionsablauf schriftlich ausgeübt.
Auch im Falle der Ausübung der Optionen endet der Vertrag mit Ablauf des Optionszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet somit nach Ablauf des Optionszeitraumes spätestens am 31.12.2030 automatisch.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Stadtgebiet Hamm
Deutschland
DEA54

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Mitte 2030

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYRDY65F4JEE

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(1) Mit dem Angebot einzureichen:

(1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen".

(1.2) Zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben

(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften:
- Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
- Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
- Zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben
- die von allen Mitgliedern, mit den zu übernehmenden Teilleistungen, ausgefüllte Referenzliste (Vordruck)

(1.4) Bei Nachunternehmereinsatz
- Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"

(1.5) Vordruck "Angebot"

(1.6) Vordruck "Leistungsverzeichnis"

(1.7) Ggf. Anlage mit Erläuterungen zum Angebot

(1.8) Vordruck "Bieterfragebogen"

(1.9) Fahrzeugliste mit Typ, Baujahr und Kapazität

(1.10) Hygiene- und Desinfektionskonzept

(1.11) Wartungs- und Reinigungspläne

(1.12) Notfall- und Seuchenkonzept

(2) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.

(3) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.

(4) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
- Leistungsbeschreibung
- Bewerbungsbedingungen
- Zusätzliche Vertragsbedingungen
- Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
- Informationsblatt DSGVO

(5) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

27
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Nachweis der Zulassung als Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 1 bis 3 gem. Artikel 24 der Verordnung (EG) 1069/2009 (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Nachweis der Registrierung nach Art. 23 der Verordnung (EG) 1069/2009 als Transporteur für tierische Nebenprodukte (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach §44 VgV - Nachweis der Zulassung als Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 1 bis 2 gem. Artikel 24 der Verordnung (EG) 1069/2009 - (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Nachweis der Zulassung als Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 1 bis 2 gem. Artikel 24 der Verordnung (EG) 1069/2009
(1.2) Nachweis der Registrierung nach Art. 23 der
Verordnung (EG) 1069/2009 als Transporteur für tierische Nebenprodukte einzureichen.
(1.3) Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft sin die Nachweise zu 1.1 und 1.2 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.4) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.4.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen".

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 45 VgV - Betriebshaftpflchtversicherung - (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche hat der Auftragnehmer eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in mindestens folgender Höhe vorzuhalten:
Personenschäden 3.000.000,- EUR
Sachschäden 3.000.000,- EUR
Vermögensschäden 3.000.000,- EUR
Alternativ ist von Bieter die Zusicherung zu machen, dass im Auftragsfall die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung gemäß den vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufgestockt wird. Die Erklärung ist im sind im Vordruck Leistungsverzeichnis vorzunehmen.
Im Auftragsfall muss die Bestätigung des Versicherers zur Anpassung der auftragsbezogenen Versicherungssumme vor Zuschlagserteilung beim Auftraggeber eingereicht werden.
(1.1.1) Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
(1.3) Setzt der Autragnehmer Nachunternehmer zur Erfüllung der Leistung ein, so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. Es wird in diesem Falle gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV - Referenzen - (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Referenzliste (Vordruck) mit Referenzen für qualitativ vergleichbare Leistungen im Zeitraum von 01.01.2023 bis zum Ablauf der Angebotsfrist:
Vergleichbare Leistungen sind die Abholung, Sammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung und
Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten mit einem jährlichen
Gesamtumfang von mindestens 1.000 Tonnen.
Es sind Angaben zum Leistungszeitraum, Tonnage und den Auftraggebern (zentrale Telefonnummer und Mailadresse) einzutragen.
(1.1.3) Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Referenzliste von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.

Finanzierung

Es gelten die VOL/B und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm (ZVB-VOL).

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es ist zulässig, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer).
Hierzu wird auf Ziffer 6 der zur Verfügung stehenden Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm und auf Ziffer 4.3 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm (ZVB-VOL) verwiesen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung