Wartungsarbeiten am Montag, 05.10.2026 von 14:00 bis 16:00 Uhr

Verfahrensangaben

Quartiersarchitekt HammPelkum

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
16.10.2026
26.10.2026 06:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrales Beschaffungsmanagement
05915-31001-76
Gustav-Heinemann-Str. 10
59065
Hamm
Deutschland
DEA54
Herr Binias
submission@stadt.hamm.de
+49 2381-179854
+49 2381-172852

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str- 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str- 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71210000-3
71000000-8
71200000-0
71420000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Leistungen des Quartiersarchitekten für das Sanierungsgebiet Pelkum

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Quartiersarchitekt agiert mit regelmäßigen Beratungszeiten vor Ort als Ansprechpartner für Bürger, um einen niedrigschwelligen Zugang zu Informationen und Fördermöglichkeiten auf kommunaler Ebene und von weiteren öffentlichen Fördergebern sicherzustellen und auch für Beratungstermine bei Eigentümern vor Ort zur Verfügung zu stehen. Vorgesehen ist eine wöchentliche Arbeitszeit von zehn Stunden, von denen fünf Stunden pro Woche in Präsenz vor Ort für Beratungen genutzt werden sollen.
Die geforderten Leistungen umfassen dabei beratende Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Sanierung und Entwicklung im privaten Gebäudebestand und gliedern sich in die im Folgenden beschriebenen Leistungsbereiche:

- Unterstützung von Interessenten bei der Förderantragsstellung zum Fassaden- und Hofflächenprogramm
- Inhaltliche und fachliche Beratung zur Gestaltung, Nutzung, Material- und Farbwahl bei Maßnahmen der Fassaden- und Hofflächengestaltung
- Beratung zu Maßnahmen der Dach- und Fassadenbegrünung
- Maßnahmenvorschläge und erste unverbindliche Kosteneinschätzung (keine Planungsleistungen nach HOAI)
- Angebots- und Rechnungsprüfung bei Handwerkerleistungen
- Maßnahmendokumentation (inkl. Fotodokumentation vorher/nachher)
- Evaluation der Maßnahmen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2027
31.12.2028

Unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Fortführung der Förderung kann der Auftraggeber den Vertrag maximal um bis zu insgesamt 24 Monate (i.d.R. in 12-Monats-Intervallen) zu den gleichen Bedingungen verlängern. Die Option wird jeweils spätestens 3 Monate vor Vertrags- bzw. Optionsablauf schriftlich ausgeübt.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Sanierungsgebiet Hamm-Pelkum
59077
Hamm
Deutschland
DEA54

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Klimaschutz

Ziel der Beratung durch den Quartiersarchitekten ist unter anderem die Nutzung von Förderungen für Dach- und Fassadensanierungen, die auf eine Verbesserung der energetischen Eigenschaften der Gebäude ausgerichtet sind und so das Klima schützen sollen.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYRDYRGA8GMY

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben.

(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.3.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen

(1.4) Vordruck "Angebot"
(1.5) Leistungsverzeichnis/Preisblatt (Vordruck)
(1.6) Ansprechperson (Vordruck) inklusive Anlagen
(1.7) Auftragsbezogenes Grobkonzept zur Sicherstellung der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, maximal 10 DIN A4 Seiten
(1.8) Kostenkalkulation und Kalkulation des Zeitaufwandes nach Bearbeitungsschritten in nachvollziehbarer Weise

(1.9) Bei Eignungsleihe:
(1.9.1) Der zuvor bereits angeführte Bieterfragebogen (Vordruck) ist vom Eignungsleihenden für die zu übernehmende Teil-/Leistung vorzulegen
(1.9.2) Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(1.9.2) unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen für das andere Unternehmen
(1.9.3) unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland

(1.10) Vordruck Unternehmensangaben inklusive Blako-Geschäftsbogen

(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Bei Nachunternehmereinsatz:
Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"

(3) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.

(4) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.

(5) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.

(6) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(6.1) Leistungsbeschreibung
(6.2) Bewertungsmatrix
(6.3) Bewerbungsbedingungen
(6.4) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(6.5) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(6.6) Informationsblatt DSGVO

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

53
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Vordruck Bieterfragebogen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzen - (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Bieterfragebogen (Vordruck) mit Angaben zu vergleichbaren abgeschlossenen Leistungen/Referenzen aus den letzten 5 Jahren (Abschluss nach 31.12.2020) mit Angaben zum Inhalt der Leistung/des Projekts, dem Auftragswert, dem Leistungszeitraum und den Auftraggebern inklusive zentrale Telefonnummer und Mailadresse des Auftraggebers.
Der Nachweis ist erbracht, wenn eine quantitativ sowie qualitativ vergleichbare Leistung zur zu vergebenden Leistung innerhalb der letzten fünf Jahre (Abschluss nach 31.12.2020) ausgeführt und abgeschlossen wurde und diese Leistung Projekt folgende Schwerpunkte abdeckte:
- Betreuung und Umsetzung von Fassadenprogrammen sowie vergleichbarer Förderprogramme (Kenntnisse Förderlandschaft)
- Umbau- und Modernisierungsprojekte im Sinne des Quartiersarchitekten
- Städtebauliche Entwurfsskizzen und Lösungsansätze
- Beratung von Bürgern und Öffentlichkeitsarbeit
Die Schwerpunkte können dabei in einer Referenz oder mehreren Referenzen nachgewiesen werden.

(1.2) Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Referenzliste von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.

(1.3) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.3.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.3.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. In diesem Falle gilt das Selbstausführungsgebot des Eignungsleihers gemäß § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV.

Finanzierung

Es gelten die VOL/B, die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm für Architekten- und Ingenieurleistungen (AVB-AI) und die Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm. Die Zahlung erfolgt nach Erfüllung der Leistung und Eingang der prüfbaren Rechnung innerhalb von 30 Tagen netto. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Teilnahmeberechtigt sind: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt/Ingenieur" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt/Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllt. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden. (Siehe auch Befähigung zur Berufsausübung)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung