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Verfahrensangaben

Bereitstellung eines Websystems für personaldiagnostische Testungen

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.03.2026
17.03.2026 06:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Hamm, Kommunales Jobcenter Hamm
05915-33002-87
Wilhelmstraße 189
59067
Hamm
Deutschland
DEA54
Frau Brohl
submission@stadt.hamm.de
+49 2381176991

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Sozialwesen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrales Beschaffungsmanagement
05915-31001-76
Gustav-Heinemann-Str. 10
59065
Hamm
Deutschland
DEA54
Frau Brohl
submission@stadt.hamm.de
+49 2381-179853
+49 2381-172852
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str- 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str- 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72000000-5
72212100-0
72212461-8
72268000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Hamm schreibt im Namen und auf Rechnung der Kommunales Jobcenter Hamm AöR (Auftraggeber) die Bereitstellung eines Websystems für personaldiagnostische Testungen in einem offenen Verfahren aus.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Ausschreibung umfasst die Bereitstellung eines Websystems für eine unbegrenzte Anzahl von personaldiagnostischen Testungen und deren Auswertung sowie Schulungen von ca. 140 Mitarbeitenden, die für die Inbetriebnahme des Websystems notwendig sind und die Unterstützung des Auftraggebers zur Etablierung des Produktes.

Der Auftraggeber hat den gesetzlichen Auftrag, für jede erwerbsfähige leistungsberechtigte Person, die für die Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit erforderlichen persönlichen Merkmale, die beruflichen Fähigkeiten und die Eignung festzustellen. Diese Feststellungen erstrecken sich auf die individuellen Stärken sowie darauf, ob und durch welche Umstände die berufliche Eingliederung voraussichtlich erschwert sein wird. Diese Feststellung ist die Potentialanalyse gemäß § 15 SGB II.

Zu einer fundierten Analyse der persönlichen und beruflichen Ressourcen von den betreffenden Personen ist vom Auftragnehmer ein Websystem bereitzustellen, das voradministriert ist und durch den Auftragnehmer gewartet wird. Es muss dazu in der Lage sein, für eine unbegrenzte Anzahl von Teilnehmenden, die sich in der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit des Auftraggebers befinden, ein mit psychologischen Grundtheorien hinterlegtes und ressourcenorientiertes Testverfahren durchzuführen, zu analysieren und zu Ergebnisberichten zu verarbeiten. Die Voradministration hat zudem so zu erfolgen, dass der Auftraggeber dort die eigenen Mitarbeitenden und deren Benutzerrechte verwalten kann.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
12

Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird.

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hamm
Deutschland
DEA54

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYRYT3GPS1D8

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(1) Mit dem Angebot einzureichen:

(1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen".

(1.2) Zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben

(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften:
- Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
- Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
- Zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben
- die von allen Mitgliedern, mit den zu übernehmenden Teilleistungen, ausgefüllte Referenzliste (Vordruck)

(1.4) Bei Eignungsleihe:
- Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
DE Standardformular 2 - Auftragsbekanntmachung 11 07.08.2023 16:58 Uhr - VMS 10.4.0.0803
- Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht

(1.5) Bei Nachunternehmereinsatz
- Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"

(1.6) Vordruck "Angebot"
(1.7) Vordruck "Leistungsverzeichnis"
(1.8) Gesamtkonzept (max. 30 DIN A 4 Seiten)

(2) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.

(3) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.

(4) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
- Leistungsbeschreibung
- Anlagen 1-6
- Bewertungsmatrix
- Bewerbungsbedingungen
- Zusätzliche Vertragsbedingungen
- Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
- Informationsblatt DSGVO

(5) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

41
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Trägerzulassung - (1) Mit dem Angebot vorzulegen:

(1.1) Zusicherung des Bieters/Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft im Leistungsverzeichnis (Vordruck), dass eine gemäß §§ 176 I, 178 SGB III erforderliche Trägerzulassung bezogen auf den jeweiligen Fachbereich nach § 5 Abs. 1 Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) vorliegt.
(1.2) Kopie des Zertifikats der Trägerzulassung nebst Anlage für die Trägerzulassung gemäß § 5 VI AZAV bezogen auf den jeweiligen Fachbereich. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied über eine Trägerzulassung verfügen.

(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzen - (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Referenzliste (Vordruck) mit Referenzen für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren (2023-2025) mit Angabe der Art der Lieferung, des Auftragswerts, des Ausführungs- und Fertigungszeitraumes sowie des Auftraggebers mit Organisationseinheit und zentraler Tel.-Nr.

Vergleichbare Leistungen sind:
- Bereitstellung von Websysteme zur Durchführung von personaldiagnostischen Testverfahren und deren Auswertungen gemäß § 15 zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) inklusive Produktschulung der Mitarbeitenden des Auftraggebers

Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Referenzliste von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.

(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.

Finanzierung

Es gelten die VOL/B und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm (ZVB-VOL).

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es ist zulässig, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe).
Hierzu wird auf Ziffer 4.3 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm (ZVB-VOL) verwiesen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung