Verfahrensangaben

Stadtteil- und Jugendzentrum Pelkum Casino, Objektplanung Gebäude

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
02.02.2026
12.02.2026 06:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
05915-31001-76
Gustav-Heinemann-Str. 10
59065
Hamm
Deutschland
DEA54
Herr Binias
submission@stadt.hamm.de
+49 2381-179854
+49 2381-172852

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str- 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str- 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71221000-3
71000000-8
71200000-0
71220000-6
71240000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Architektenleistungen nach dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude entsprechend der Leistungsphasen 1-9 nach § 34 HOAI zur Ganzheitlichen Sanierung des Stadtteil- und Jugendzentrum Pelkum Casino, Wielandstraße 6, 59077 Hamm

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des Auftrags sind die zur Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Architektenleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude gemäß § 34 Abs.1 HOAI mit den entsprechenden Leistungsphasen sowie die Besonderen Leistungen der Einarbeitung in das Projekt auf Grundlage der bereits vorliegenden Machbarkeitsstudie. Dies beinhaltet die notwendige Koordinierung aller an den Planungs- und Baumaßnahmen Beteiligten.

Ziel der Stadt Hamm ist es, das Gebäude einer ganzheitlichen Sanierung zu unterziehen, um es als Stadtteil- und Jugendzentrum optimal zu nutzen. Dabei sollen neben der technischen Ertüchtigung auch funktionale, gestalterische und energetische Verbesserungen umgesetzt werden. Besondere Schwerpunkte liegen auf der Herstellung eines sicheren Brandschutzkonzeptes, der Verbesserung der Barrierefreiheit, der räumlichen Flexibilität so wie der Schaffung einer zeitgemäßen Aufenthaltsqualität.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
27.03.2026
30.06.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Wielandstraße 6
59077
Hamm
Deutschland
DEA54

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden mit Vertragsschluss zunächst für die Objektplanung Gebäude nur die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (Stufe 1 bis 3) und die Besondere Leistung der Einarbeitung in das Projekt auf Grundlage der bereits vorliegenden Machbarkeitsstudie beauftragt.

Mit der Erbringung der Planungsleistungen ist unverzüglich nach Auftragserteilung zu beginnen.

Die Beauftragung der weiteren Stufen erfolgt optional und in Abhängigkeit einer möglichen Förderzusage und/oder der Bereitstellung entsprechender Finanzmittel durch einseitigen Abruf der Stadt Hamm.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Anpassung an den Klimawandel
Klimaschutz
Sonstiges

Bei Erbringung der Planungsleistung zur ganzheitlichen Sanierung des Stadtteil- und Jugendzentrums Pelkum Casino sind die beigefügten "Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Hamm" zwingend zu berücksichtigen.

Die Themen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Klimaresilientes Bauen und Ressourcenschonendes Bauen vom Auftragnehmer zu beachten:

Energieeffizienz
Angesichts hoher Energiepreise und knappem Energieangebot gewinnt die Energieeffizienz weiter an Bedeutung und fordert, Energiekonzepte zur Berücksichtigung von Energieeffizienzlabeln und Standards für nachhaltiges Bauen in den Fokus der Planenden zu rücken.

Erneuerbare Energien
Fossile Energieträger stoßen nicht nur Treibhausgase aus, sie sind auch zunehmend knapp und dadurch teuer. Daher nimmt der Anteil der erneuerbaren Energien am Strommix stetig zu und die Wahl des Energieträgers eine bedeutende Rolle ein.

Klimaresilientes Bauen
Angesichts des Klimawandels nehmen Wetterextreme, wie Hitze, Dürre, Starkregen und Stürme, zu, die insbesondere in verdichteten städtischen Gebieten zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der dort lebenden Bevölkerung führen können. Daher werden Vorkehrungen gegen diese Wetterereignisse zunehmend wichtiger und die Aspekte des klimaresilienten Bauens sind zu berücksichtigen.

Ressourcenschonendes Bauen
Vor dem Hintergrund begrenzter Ressourcen gewinnt ressourcenschonendes Bauen an Bedeutung und fordert den Einsatz von Baustoffen und -produkten aus Recyclingmaterial oder nachwachsenden Rohstoffen sowie die spätere Zerlegbarkeit des Gebäudes, Rückbau- und/ oder Entsorgungskonzepte.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYRYT3JQ5H8S

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben.

(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.3.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen

(1.4) Bei Einschaltung anderer Unternehmen:
(1.4.1) Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen / zur Eignungsleihe"
(1.4.2) Bei Eignungsleihe:
Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. Zusätzlich sind unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen und eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu
Russland für das andere Unternehmen einzureichen.

(1.5) Vordruck "Angebot"
(1.6) Honorarblatt (Vordruck)
(1.7) Bieterfragebogen (Vordruck)
(1.8) Ansprechperson (Vordruck)
(1.9) Projektkonzeption (max. 4 DIN A4 Seiten)
(1.10) Vordruck Unternehmensangaben inklusive Blanko-Geschäftsbogen

(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(2.2) Nachweis der notwendigen Berufsqualifikation (hier: "Architekt:in") der festen Personen des Kernprojektteams

(3) Auf besondere Anforderung nach Zuschlagserteilung sind folgende Unterlagen einzureichen:
(3.1) Verpflichtungserklärung (Verschwiegenheit) je beteiligtem Mitarbeiter

(4) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.

(5) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.

(6) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.

(7) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(7.1) Leistungsbeschreibung
(7.2) Bewertungsmatrix
(7.3) Bewerbungsbedingungen
(7.4) Allgemeine Vertragsbedingungen für Architekten- und Ingenieurleistungen
(7.5) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(7.6) Informationsblatt DSGVO

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

43
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Haftplfichtversicherung - (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche hat der Auftragnehmer eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß §11 AVB-AI in mindestens folgender Höhe vorzuhalten:
Personenschäden 3.000.000 EUR
Sonstige Schäden 1.500.000 EUR
Diese Deckungssummen müssen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres insgesamt mindestens zweifach zur Verfügung stehen.
Alternativ ist von Bieter die Zusicherung zu machen, dass im Auftragsfall die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß den vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufgestockt wird. Die Erklärungen sind im Vordruck Bieterfragebogen vorzunehmen.

(2) Der Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß §11 AVB-AI in mindestens folgender Höhe:
Personenschäden 3.000.000 EUR
Sonstige Schäden 1.500.000 EUR
ist auf besondere Anforderung nachzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens 3 Wochen nach Vertragsschluss die Versicherungspolice vorzulegen und erneut das weitere Bestehen der Versicherung nach Ablauf eines jeden Versicherungsjahres nachzuweisen.

(4) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.

(5) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Eignung auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. Es wird in diesem Falle gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzen - (1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Der Bieter hat im Vordruck "Bieterfragebogen" mindestens drei Referenzprojekte anzugeben, die er in den letzten fünf Jahren im Themenfeld Objektplanung Gebäude abgeschlossen (Leistungsphase 8 abgeschlossen) hat.
Der Nachweis ist erbracht, wenn quantitativ sowie qualitativ vergleichbare Leistungen zur zu vergebenden Leistung mit ähnlicher Komplexität und in der gleichen oder einer höheren Honorarzone innerhalb der letzten fünf Jahre abgeschlossen wurden.

(1.2) Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Bieterfragebogen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung ausgefüllt vorzulegen.

(1.3) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.3.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.3.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
In diesem Falle gilt das Selbstausführungsgebot des Eignungsleihers gemäß § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Berechtigung zur Ausführung von Architektenleistungen - (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Erklärung zur Berechtigung zur Ausführung von Architektenleistungen im Bereich der Objektplanung Gebäude (im Vordruck "Bieterfragebogen")

(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Nachweis der Berechtigung zur Ausführung von Architektenleistungen im Bereich der Objektplanung Gebäude

(3) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.

Finanzierung

Es gelten die VOL/B, die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm für Architekten- und Ingenieurleistungen (AVB-AI) und die Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm. Die Zahlung erfolgt nach Erfüllung der Leistung und Eingang der prüfbaren Rechnung innerhalb von 30 Tagen netto. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Teilnahmeberechtigt sind: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt/Ingenieur" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt/Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllt. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden. (Siehe auch Befähigung zur Berufsausübung)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung