(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen".
(1.2) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften:
- Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
- Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.3) Bei Eignungsleihe:
- Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.4) Vordruck "Angebot"
(1.5) Vordruck "Leistungsverzeichnis"
(2) Auf Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind einzureichen:
(2.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen".
(3) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 41 UVgO vor.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach
Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation
über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach
Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
- Leistungsbeschreibung
- Bewerbungsbedingungen
- Zusätzliche Vertragsbedingungen
- Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
- Informationsblatt DSGVO
(6) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen.