Hellweg (Richard-Wagner-Straße bis Paul-Klee- Weg), Straßen- / Kanalbau
VO: VOB Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Antworten zur Bieterfrage vom 03.11.2025 Datum: 05.11.2025 - 07:13 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie die nachfolgende Beantwortung von eingegangenen Bieterfragen vom 03.11.2025

Frage:
1. Zu den Positionen 1.2.2.30., 2.1.2.180., 2.1.3.60., 2.1.4.80.,.2.1.4.90. und 2.1.4.100. Frostschutzschichten aus RC-Material.
In den aufgeführten Positionen beschreiben Sie ein Liefermaterial für Frostschutzschichten bestehend aus dem folgenden Material:
"Schotter 0/45 mm, Feinanteil Kategorie UF3, im eingebauten Zustand höchstens 5 Masse v.H. Feinanteile. Recyclingmaterial der Güteklasse I ..."
Ein solches von Ihnen beschriebenes RC-Material mit den Anforderung UF-3 gibt es so nicht auf dem Baustoffmarkt.
Zur Herstellung eines solchen RC-Materials mit der Anforderung UF-3, müssten die am Markt zur Verfügung stehenden RC-Baustoffe demnach gewaschen werden.
Wir bitten um Überprüfung und um Anpassung der beschriebenen Materialanforderung der einzubauenden RC-Baustoffe dieser Positionen.


Antwort:
für die Positionen
- 1.2.2.30. (Frostschutzschicht für provisorische Umfahrten) und
- 2.1.2.180. (Frostschutzschicht unter Asphaltflächen) kann entgegen der Positionstexte im Leistungsverzeichnis ein UF5-Material verwendet werden.
Gemäß den technischen Vorgaben ist ein UF5-Material, also eine FSS, die die Forderungen der technischen Regelwerke einhält, an dieser Stelle ausreichend.

Für die Positionen der Frostschutzschichten unter Pflasterflächen
- - 2.1.3.60.
- - 2.1.4.80.
- - 2.1.4.90.
- - 2.1.4.100
Gilt weiterhin die im Leistungsverzeichnis genannte Kategorie UF3, im eingebauten Zustand höchstens 5 Masse v.H. Feinanteile.

Wir verweisen aber auf die RuA-StB 23 und die Ersatzbaustoffverordnung.


Frage:
Weitere Frage zu den Positionen 1.2.2.30., 2.1.2.180., 2.1.3.60., 2.1.4.80.,.2.1.4.90. und 2.1.4.100. Frostschutzschichten aus RC-Material.
Wir bitten um Prüfung, ob bei diesen Positionen auch ein Baustoffgemisch gemäß Ersatzbaustoffverordnung aus einem der nachfolgend genannten mineralischen Ersatzbaustoffen bzw. einem Gemisch der hier genannten nicht anzeigepflichtigen sowie anzeigepflichtigen mineralischen Ersatzbaustoffe: RC-1 a), BM-0, BM-0*, BM-F0*, BG-0, BG-0*, BG-F0*, BM-F1, GS-0, SKG zur Anwendung kommen kann.

Antwort:
Gemäß der Ersatzbaustoffverordnung ist bei ungünstigen Eigenschaften der Grundwasserdeckschicht eine grundwasserfreie Sickerstrecke von mindestens 0,60 m erforderlich.
Laut Baugrundgutachten vom Büro HINZ Ingenieure GmbH ist hier mit Grundwasserständen bis zu 1,0 m unter OK Straße zu rechnen.
Daher ist der Einbau von Ersatzbaustoffen in der Frostschutzschicht der Fahrbahn, der Parkstreifen und Zufahrten nicht zulässig.

Ich bitte Sie, diese Hinweise bei der Ausarbeitung Ihres Angebotes zu berücksichtigen und verbleibe


mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Michael Herkt
Stadt Hamm

Dateianhänge:

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Betreff: Bieterfragen_1: Bieterfragen 15.10.2025 und Verlängerung der Fristen Datum: 22.10.2025 - 07:11 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie die nachfolgende Beantwortung von eingegangenen Bieterfragen vom 15.10.2025 die im Anhang als Dokument hochgeladen wurden.

Des weiteren gebe ich Ihnen zusätzliche Änderungen folgender Fristen bekannt.

Änderung Ende der Angebotsfrist vom 24.10.2025, 06.00 Uhr auf den 07.11.2025, 06:00 Uhr
Änderung Submission/Angebotsöffnung vom 24.10.2025, 06:00 Uhr auf den 07.11.2025, 06:00 Uhr
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen bis zum 28.10.2025


Austausch folgender Dokumente durch neue Versionen mit den neuen Fristen:
Angebotsdeckblatt_2025_09_292 wurde gegen Angebotsdeckblatt neu_2025_09_292 ausgetauscht
Absage 2025_09_292 wurde gegen Absage neu_2025_09_292 ausgetauscht
Die neuen geänderten Dokumente wurden im Vergabeverfahren hochgeladen und zusätzlich in dieser Nachricht als Dateianhang zur Verfügung gestellt.

Ich bitte Sie, diesen Hinweis zu berücksichtigen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Michael Herkt
Stadt Hamm

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Absage neu_2025_09_292.docx 22.10.2025 16,9 KB
Angebotsdeckblatt neu_2025_09_292.pdf 22.10.2025 87,1 KB
Bieterfragen vom 15.10.2025.pdf 22.10.2025 74,2 KB
Betreff: Bieterfragen_2: Bieterfragen 17.10.2025 Datum: 22.10.2025 - 07:11 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie die nachfolgende Beantwortung einer eingegangenen Bieterfrage vom 17.10.2025:


Bieterfrage vom 17.10.2025
In den Plänen zur Verkehrssicherung steht mehrfach der Hinweis "Anliegerverkehr wird bauseits geregelt".
Wie definieren Sie diesen Satz und wie wirkt sich dies auf die zu erbringende Verkehrssicherungsleistung des Auftragnehmers aus?

Antwort zur Bieterfrage vom 17.10.2025:
Der Hinweis "Anliegerverkehr wird bauseits geregelt" ist den Verkehrslenkungsplänen 07. u. 08,
für den Abschnitt Im Ried, Schildkamp, Schellingstraße.
Bei den Verkehrslenkungsplänen handelt es sich um eine schematische Darstellung des Gesamtbereiches.
In den Vorbemerkungen sind exakte Beschreibungen des Bauablaufes enthalten.
In diesen Bereich sind Vollsperrungen nur abschnittsweise für den Neubau des Fahrbahnbereiches
einzurichten, so dass eine Ausfahrt aus den angrenzenden Straßen gewährleistetet werden kann.
Die einzelnen Abschnitt, die gesperrt werden können, werden mit dem Bauablauf festgelegt.

Ich bitte Sie, diesen Hinweis bei der Ausarbeitung Ihres Angebotes zu berücksichtigen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Michael Herkt
Stadt Hamm

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