Begleitendes Projektmanagement zur Umsetzung des Konzepts "Neue Mobilität im Indus...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
28.07.2025
05.08.2025 06:00 Uhr
05.08.2025 06:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
05915-31001-76
Gustav-Heinemann-Str. 10
59065
Hamm
Deutschland
DEA54
Frau Küching
submission@stadt.hamm.de
+49 2381-179851
+49 2381-172852

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str- 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str- 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79421000-1
73220000-0
79000000-4
79400000-8
79410000-1
79420000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt das begleitende Projektmanagement zur Umsetzung des Konzepts "Neue Mobilität im Industriegebiet Hamm-Uentrop" im Rahmen des Landeswettbewerbs "ways2work" in einem offenen Verfahren europaweit aus.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Landeswettbewerb "ways2work" fördert innovative und nachhaltige Gemeinschaftsprojekte von öffentlichen und privaten Akteuren an einem Gewerbestandort, die die Nutzung von ÖPNV, Rad und Fahrgemeinschaften steigern. Die Stadt Hamm konnte sich mit ihrem Konzept "Neue Mobilität im Industriegebiet Hamm-Uentrop" (Anlage 1) in diesem Wettbewerb zusammen mit sechs weiteren Kommunen in NRW erfolgreich durchsetzen, so dass nun die entwickelten Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Der Projektzeitraum läuft von 2024 bis Ende 2027.
Ziel des Konzeptes "Neue Mobilität im Industriegebiet Hamm-Uentrop" ist es, das Industriegebiet Uentrop durch ein umfassendes Maßnahmenbündel zu einem Modellquartier des betrieblichen Mobilitätsmanagements zu entwickeln. Neben einem bedarfsgerechten ÖPNV-Angebot sind die Etablierung eines Betrieblichen Mobilitätsmanagements in den ansässigen Unternehmen und die Verbesserung der Infrastruktur auf Basis eines Nahmobilitätskonzepts Kernbestandteil des Vorhabens.
Im Prozess der Umsetzung des o.g. Konzeptes ergaben sich fünf Handlungsfelder, die mit insgesamt 12 Einzelmaßnahmen weiterverfolgt werden sollen:
1. Entwicklung und Ergänzung öffentlicher und teilöffentlicher Mobilitätsangebote
2. Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM)
3. Digitale Vernetzung
4. Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
5. Projektbegleitung und Unternehmensbetreuung

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
08.09.2025
31.12.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA54

Industriegebiet Hamm-Uentrop

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYRYTBHN0NC3

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(1) Mit dem Angebot einzureichen:

(1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen".

(1.2) Zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben

(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften:
- Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
- Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
- Zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben
- die von allen Mitgliedern, mit den zu übernehmenden Teilleistungen, ausgefüllte Referenzliste (Vordruck)

(1.4) Bei Eignungsleihe:
- Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
DE Standardformular 2 - Auftragsbekanntmachung 11 07.08.2023 16:58 Uhr - VMS 10.4.0.0803
- Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht

(1.5) Bei Nachunternehmereinsatz
- Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"

(1.6) Vordruck "Angebot"
(1.7) Vordruck "Leistungsverzeichnis"
(1.8) Ggf. Anlage mit Erläuterungen zum Angebot
(1.9) detaillierte Kostenkalkulation
(1.10) Personalerhebungsbogen (Vordruck)
(1.11) Projektkonzept (max. 5 Seiten)
(1.12) Vordruck Unternehmensangaben inklusive Blanko-Geschäftsbogen

(2) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.

(3) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.

(4) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
- Leistungsbeschreibung
- Anlage 1
- Bewerbungsbedingungen
- Zusätzliche Vertragsbedingungen
- Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
- Informationsblatt DSGVO

(5) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

34
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

(1) Mit dem Angebot vorzulegen:
(1.1) Referenzliste (Vordruck) über vergleichbare Leistungen, die der Bieter in den letzten 5 Jahren im Themenfeld Entwicklungskonzepte für Stadt- oder Orts(teil)zentren durchgeführt hat, mit Angaben zum Schwerpunkt, Leistungszeitraum, Auftragswert und den Auftraggebern (zentrale Telefonnummer und Mailadresse).
Der Nachweis ist erbracht, wenn eine quantitativ sowie qualitativ vergleichbare Leistung zur zu vergebenden Leistung innerhalb der letzten fünf Jahre ausgeführt wurde und dieses Projekt folgende Schwerpunkte abdeckte:
- Strategische und operative Mobilitätsberatung von Unternehmen
- E-Mobilität und Ladeinfrastruktur
- Carsharing und Flottenmanagement
- Fahrradförderung und Mikromobilität
- Integration von multimodalen Mobilitätslösungen
- Öffentliche Verkehrsmittel und Infrastrukturintegration
Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Referenzliste von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzen

Finanzierung

Es gelten die VOL/B, die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm (ZVB-VOL) und die Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm. Die Zahlung erfolgt nach Erfüllung der Leistung und Eingang der prüfbaren Rechnung innerhalb von 30 Tagen netto. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es ist zulässig, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe).
Hierzu wird auf Ziffer 6 der zur Verfügung stehenden Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm und auf Ziffer 4.3 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm (ZVB-VOL) verwiesen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung