Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Innenstadt Hamm, einschließlich der V...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
21.07.2025
31.07.2025 06:00 Uhr
31.07.2025 06:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
05915-31001-76
Gustav-Heinemann-Str. 10
59065
Hamm
Deutschland
DEA54
Herr Binias
submission@stadt.hamm.de
+49 2381-179854
+49 2381-172852

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str- 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str- 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71400000-2
71000000-8
71222000-0
71241000-9
71242000-6
71300000-1
71322500-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für die Innenstadt der Stadt Hamm inklusive des Erbringens von Vorplanungen für konkrete städtebauliche Maßnahmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Es ist unter enger Mitarbeit der Verwaltung ein ISEK für die historische Innenstadt Hamm zu erarbeiten. Grundlage der Erarbeitung ist das ISEK "Perspektive Innenstadt 2030". Nach einer Status-Quo- Analyse sind Ziele für die Entwicklung der Innenstadt zu formulieren und ein Maßnahmenkonzept abzuleiten, das zur Erfüllung der Ziele beiträgt. Überlegungen zur Ausgestaltung und Durchführung des Beteiligungsprozesses mit Bürgerschaft, Politik und Verwaltung sind Bestandteil der Aufgabenstellung.
Die Stadt Hamm beabsichtigt Städtebauförderungsmittel (u.a. EU, Bund, Land NRW) voraussichtlich im September 2026 einzuwerben. Das Vorliegen eines ISEK ist regelmäßig Zuwendungsvoraussetzung für die verschiedenen Programme der Städtebauförderung. Daher sind die Maßnahmen des ISEKs auf Förderfähigkeit zu untersuchen und zu qualifizieren. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung daher sind diese bei den Zielen des ISEKs zwingend zu berücksichtigen.
Ziel ist es, ein fertiges ISEK als maximal 25-seitiges Konzept oder 25-seitige Zusammenfassung des ISEKs für einen Ratsbeschluss vorliegen zu haben.

Einzelne Maßnahmen ergeben sich bereits aus dem letzten ISEK, die im neuen ISEK aller Voraussicht nach fortgeschrieben werden. Die Vorplanungen werden als Grundlage für weitere Planungen zur klimagerechten Umgestaltung und Aufwertung der Plätze und Straßenzüge dienen. Hier sind im Rahmen von Besonderen Leistungen ausgesuchte Maßnahmen durch Vorplanungen analog zu LPH 1 und 2 HOAI zu konkretisieren. Es ist vorgesehen, dass die Vorplanungen die Grundlage für weitere Planungen zur klimagerechten Umgestaltung und Aufwertung der Plätze und Straßenzüge bilden.
Gegenstand sind die zur Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Ingenieurleistungen/Architektenleistungen zu den Leistungsbildern Verkehrsanlagen gemäß § 47 und Anlage 13 HOAI und Freianlagen gemäß § 39 und Anlage 11 HOAI mit den entsprechenden Besonderen Leistungen zu den Leistungsphasen 1 und 2.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.09.2025
29.08.2026

Eine optionale Verlängerung aufgrund unerwarteter Verzögerungen ist gegebenenfalls bis zu vier Monaten möglich. Die Verlängerung erfolgt spätestens zwei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich. Im Falle einer optionalen Verlängerung endet die Vertragslaufzeit zum 29.12.2026 ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Innenstadt Hamm
Deutschland
DEA54

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Optionale Leistung: Santa-Monica-Platz

Optional hat als besondere Leistung eine Vorplanung zu einem Teilbereich des Santa-Monica-Platzes erfolgen.

Der Santa-Monica-Platz (Teilbereich zur Sparkasse des Platzes von ca. 2.000 qm) ist eine als Stellplatzfläche genutzter Platz im Kern der Innenstadt. Hier besteht großes Potential die Stellplätze zukünftig flächensparender zu organisieren und zugleich neue Nutzungen auf dem Platz für Veranstaltung zu ermöglichen und die Aufenthaltsqualität zu verbessern.
Die grundsätzliche Überlegung besteht darin, ein eigenständiges Wettbewerbsverfahren zur Gestaltung des Santa-Monica-Platzes durchzuführen.

Die optionale Besondere Leistung der Vorplanung für das genannte Projekt wird daher gegebenenfalls abgerufen, sobald und soweit von den politischen Gremien das erstellte ISEK beschlossen wurde. Der Abruf erfolgt gegebenenfalls schriftlichen durch den Auftraggeber möglichst zeitnah nach Beschlussfassung.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Anpassung an den Klimawandel
Klimaschutz

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung daher sind diese bei den Zielen des ISEKs sowie bei den Vorplanungen der städtebaulichen Maßnahmen zwingend zu berücksichtigen.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYRYTCR3G36T

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben.

(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.3.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen

(1.4) Vordruck "Angebot"
(1.5) Leistungsverzeichnis (Vordruck)
(1.6) detaillierte Kostenkalkulation
(1.7) Referenzliste (Vordruck)
(1.8) Ansprechperson (Vordruck)
(1.9) Projektkonzept (max. 10 Seiten)
(1.10) Vordruck Unternehmensangaben inklusive Blanko-Geschäftsbogen

(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"

(3) Auf besondere Anforderung nach Zuschlagserteilung sind folgende Unterlagen einzureichen:
(3.1) Verpflichtungserklärung (Verschwiegenheit) je beteiligtem Mitarbeiter

(4) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.

(5) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.

(6) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.

(7) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(7.1) Leistungsbeschreibung
(7.2) Bewertungsmatrix
(7.3) Bewerbungsbedingungen
(7.4) Allgemeine Vertragsbedingungen für Architekten- und Ingenieurleistungen
(7.5) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(7.6) Informationsblatt DSGVO

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

32
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Der Bieter hat im Vordruck "Referenzliste" Referenzprojekte anzugeben, die er in den letzten fünf Jahren im Themenfeld Erstellung eines ISEKs, einschließlich der dazugehörigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Vorplanungen zu städtebaulichen Maßnahmen, unter Berücksichtigung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung durchgeführt hat.
Der Nachweis ist erbracht, wenn eine quantitativ sowie qualitativ vergleichbare Leistung zur zu vergebenden Leistung innerhalb der letzten fünf Jahre ausgeführt wurde und dieses Projekt folgende Schwerpunkte abdeckte:
- Erstellung eines ISEKs, einschließlich der dazugehörigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- Vorplanungen zu städtebaulichen Maßnahmen, beispielsweise für die Gestaltung von Straßenräumen oder der Freiraumgestaltung, unter Berücksichtigung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung

(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. In diesem Falle gilt das Selbstausführungsgebot des Eignungsleihers gemäß § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV.
(1.2.3) Bei Eignungsleihe: Unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen für das andere Unternehmen und Unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland für das andere Unternehmen

(2) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzen

Finanzierung

Es gelten die VOL/B, die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm für Architekten- und Ingenieurleistungen (AVB-AI) und die Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm. Die Zahlung erfolgt nach Erfüllung der Leistung und Eingang der prüfbaren Rechnung innerhalb von 30 Tagen netto. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es ist zulässig, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe). Hierzu wird auf Ziffer 6 der zur Verfügung stehenden Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm und auf Ziffer 4.3 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm (ZVB-VOL) verwiesen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung