Dienstleistung zum staatlich anerkannten Sachverständigen für das Bauvorhaben Trägerhaus zur Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Standsicherheitsnachweise einschließlich des statisch-konstruktiven Brandschutzes hinsichtlich der Tragfähigkeit gem. § 12 SV-VO, sowie die stichprobenhaften Kontrollen während der Bauausführung in statisch-konstruktiver Hinsicht gem. § 68 Abs. 1 und § 84 Abs. 4 BauO NRW 2018 i. V. mit § 12 SV-VO