Verkehrslenkung / Verkehrssicherung inkl. Markierungsarbeiten im Zuge einer Baumaßnahme
Im Bereich der Baustellenzufahrt werden Fuß- und Radweg gekreuzt. Fuß-und Radweg bleiben während der gesamten Bauzeit in Funktion und werden mit der Verkehrslenkung gesichert.Verkehrsführungs- und Beschilderungspläne
Einzelheiten siehe Leistungsverzeichnis!
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
1) Mit dem Angebot vorzulegen sind: (1.1) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt. Erklärung, dass - für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. - das Unternehmen, in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde. - für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. - zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. (1.2) Erklärungen des Bieters (Vordruck) (1.3) Eigenerklärung zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht (Vordruck Eigenerklärung_Bezug zu Russland) (1.4) Bei Bildung von Bietergemeinschaften: (1.4.1) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. (1.4.2) der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "VVB 234 - Erklärung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft" (1.5) Bei Einschaltung anderer Unternehmen: (1.5.1) Bei Eignungsleihe: Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Erklärungen des Bieters (Vordruck) (2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen: (2.1) Die Qualifikation des Verantwortlichen für die Sicherung von Arbeitsstellen (MVAS 99). (2.2) Produktdatenblätter. (3) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor . (4) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum. (5) Folgende (über den Vergabemarktplatz www.evergabe.nrw.de hinterlegten) Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden: - Alle im Ordner "Vertragsbedingungen" hinterlegten Dateien - Alle im Ordner "Sonstiges" hinterlegten Dateien
Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 16a Abs. 1 VOB/A EU vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist das Datum der Versendung der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de- maßgeblich.
Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Eintragung Berufsregister - (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind: (1.1) Nur Nicht-präqualifizierte Unternehmen (1.1.1) Angabe über den Eintrag in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen oder den Eintrag bei der Industrie- und Handelskammer (im Vordruck "124 Eigenerklärung zur Eignung", Seite 2). Für Bieter aus dem EU-Ausland die Angabe über die Eintragung in das entsprechende Register des Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, gemäß Anlage XI der Richtlinie 2014/24/EU. Andernfalls Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine Eintragung in die genannten Register verpflichtend ist. (1.2) Nur Präqualifizierte Unternehmen (1.2.1) Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten. Die Präqualifizierungsnummer ist im Vordruck "Angebot_2025_08/267" (Ziffer 8) einzutragen. (2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen: (2.1) Nur Nicht-präqualifizierte Unternehmen (2.1.1) Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) oder der Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer. (3) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzen - (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind: (1.1) Erklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (mindestens 2 Referenzen), die mit der zu vergebenden Leistung qualitativ und quantitativ vergleichbar sind (im Vordruck Referenzliste), mit folgenden Angaben: Art der ausgeführten Leistung (Beschreibung); Zeitraum der Leistungserbringung; Auftragssumme; Auftraggeber; zentrale Telefonnummer / Mailadresse des Auftraggebers. Die Vergleichbarkeit der Leistungen bezieht sich neben der Größe des Bauvorhabens und dem Kostenumfang des Auftrags insbesondere auch auf die Art der Bauausführung, hier: Verkehrslenkung. (1.2) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. (1.3) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen gemäß Vordruck "Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen" (1.4) Bei Eignungsleihe: Der ausgefüllte Vordruck "VVB 235 - Verzeichnis der Leistungen_Kapazitäten anderer Unternehmen" sowie der ausgefüllte Vordruck "VVB 236 - Verplichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. (2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen: (2.1) Bei Einschaltung anderer Unternehmen: (2.1.1) Vordruck "VVB 236 - Verplichtungserklärung anderer Unternehmen". Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. (2.1.2) Nachweis der Präqualifizierung oder Angaben lt. VVB 124 - Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck). (3) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. (4) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. In diesem Falle gilt das Selbstausführungsgebot des Eignungsleihers gemäß § 6d EU Absatz 1 Satz 3 VOB/A.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Arbeitskräfte - (1) Mit den Angebot einzureichen: Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - technische Ausrüstung - (1) Mit dem Angebot einzureichen: Angabe über die Ausstattung an Geräten und technischer Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags.
Sofern in den Vergabeunterlagen keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die Regelungen gemäß den Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm für die Ausführung von Bauleistungen (ZVB/VOB). Die ZVB/VOB können im Projektraum für dieses Vergabeverfahren auf dem Vergabemarktplatz (www.evergabe.nrw.de) unter https://www.hamm.de/ausschreibungen/ausschreibung-nach-vob (siehe Downloads) heruntergeladen werden.
5% der Auftragssumme für die Vertragserfüllung, sofern die Auftragssumme 250.000 EUR (zuzüglich Umsatzsteuer) übersteigt. Leistet der Auftragnehmer die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens), so ist der Auftraggeber berechtigt, bei jeder Abschlagszahlung 5 % des Rechnungsbetrages als Sicherheit einzubehalten. 3% bei einer Netto-Abrechnungssumme über 250.000 EUR = 3,0 % für Mängelansprüche. Die Sicherheit ist nach Abnahme der Leistung auf Anforderung fällig.
Es ist zulässig, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe).