(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen".
(1.2) Zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften:
- Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
- Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
- Zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben
- die von allen Mitgliedern, mit den zu übernehmenden Teilleistungen, ausgefüllte Referenzliste (Vordruck)
(1.4) Bei Eignungsleihe:
- Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
DE Standardformular 2 - Auftragsbekanntmachung 11 07.08.2023 16:58 Uhr - VMS 10.4.0.0803
- Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht
(1.5) Bei Nachunternehmereinsatz
- Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(1.6) Vordruck "Angebot"
(1.7) Vordruck "Leistungsverzeichnis"
(1.8) Nachweis über die Erteilung eines gültigen GS-Zeichens oder eines gleichwertigen Zertifikates
Hinweis:
Sofern das GS-Zeichen bereits beantragt ist, eine abschließende Zertifizierung aber noch aussteht, so muss zumindest eine entsprechende Erklärung bzw. der Antrag an die Prüfungsstelle übersandt werden.
Zum Nachweis ist es erforderlich, dass die Zertifikatsdokumente im pdf-Format so benannt werden, dass sie eindeutig dem jeweiligen Produkt zugeordnet werden können. Die GS-Zertifikate müssen nach dem Muster "GS_Produktname" benannt werden.
Handelt es sich um ein gleichwertiges Zertifikat, ist dieses nach dem Muster "Zertifikatsname_gleichwertig_GS_Produktname" zu benennen.
(1.9) ggf. vorhandene Zertifikate/Nachweise zum Nachweis der Einhaltung von Normen des Umweltschutzes und/oder zur Umweltverträglichkeit der angebotenen Produkte
(z. B. "FSC", "PEFC", "Blauer Engel", "EU Ecolabel", "LEVEL 3", siehe A 6.2)
Zum Nachweis ist es erforderlich, dass die Zertifikatsdokumente im pdf-Format so benannt werden, dass sie eindeutig dem jeweiligen Produkt zugeordnet werden können. Die Zertifikate müssen nach dem Muster "Zertifikat_Produktname" genannt werden.
Handelt es sich um ein gleichwertiges Zertifikat, ist dieses beispielsweise nach dem Muster "Zertifikatsname_gleichwertig Blauer Engel_Produkt" zu benennen.
(1.10) Dekormuster in digitaler Form
(1.11) Ansichtsmaterial (Datenblatt, Produktbeschreibung) in digitaler Form
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Tagen:
(2.1) Bemusterung der angebotenen Bürostühle
(3) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
- Leistungsbeschreibung
- Bewerbungsbedingungen
- Zusätzliche Vertragsbedingungen
- Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
- Informationsblatt DSGVO
(5) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen.