Wartungsarbeiten am Montag, 27.04.2026 von ca.14:00 bis 16:00 Uhr

Verfahrensangaben

Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Spielplatzgeräten

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
05915-31001-76
Gustav-Heinemann-Str. 10
59065
Hamm
Deutschland
DEA54
Herr Axmann
submission@stadt.hamm.de
+49 2381-179855
+49 2381-172852

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str- 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str- 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

37535200-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung zur Lieferung Spielplatzgeräten, Zubehör und Ersatzteilen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Auftragnehmer hat Spielplatzgeräte, Zubehör und Ersatzteile zu liefern.
Die zu liefernden Spielplatzgeräte müssen eine ausreichende konstruktive Festigkeit und Standsicherheit aufweisen sowie den Belastungen der Benutzer standhalten.
Ecken und Kanten müssen gerundet oder gefasst ausgeführt sein.
Muttern und Schraubenköpfe müssen versenkt in die Konstruktionsteile eingelassen sein, die Gewindeenden dürfen nicht überstehen oder sind entsprechend abzudecken.
Unerwartete Hindernisse in Kopfhöhe oder im Gehbereich sind zu vermeiden. Die Bauausführung muss so erfolgen, dass diese Bauteile keine Gefährdung darstellen.
Quetsch- und Scherstellen an Geräteteilen sind zu vermeiden (z.B. Federwippe)
Fangstellen, bei denen die Gefahr besteht hängen zu bleiben (z.B. mit Fingern, Fuß, Kleidung etc.) sind zu vermeiden.
Die Spielplatzgeräte müssen soweit technisch möglich demontagesicher bzw. vandalismussicher sein.
Die Spielplatzgeräte müssen UV-stabilisiert ausgeführt und feuerbeständig sein.
Bei der Verwendung von Holz sind ausschließlich Hölzer aus FSC-zertifiziertem Anbau oder mit einer Zertifizierung nach PEFC zur Förderung nachhaltiger Waldbewirtschaftung zu nutzen. Der Nachweis ist auf besondere Anforderung vorzulegen.
Imprägnierungen sind nach den Prüfbestimmungen des Güte- und Qualitätssiegels RAL-GZ-411 für die Schutzklasse 3 bzw. 4 oder gleichwertig durchzuführen.

Die angebotenen Spielplatzgeräte, Zubehör und Ersatzteile müssen vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) abgenommen und zertifiziert sein.

Sämtliche angebotene Produkte müssen mit den Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes im Einklang stehen.

Jedes Produkt muss mit dem Firmennamen des Herstellers, Nummer und Datum der DIN-EN-Norm, mit dem Gerätekennzeichen und dem Herstellungsjahr gekennzeichnet sein (Herstellerkennzeichnung). Die Kennzeichnung am Produkt muss witterungsfest angebracht sein.
Sämtliche angebotene Produkte müssen über eine Zertifizierung nach der jeweils zugehörigen DIN-EN-Norm verfügen:

Spielplatzgeräte:
DIN EN 1176 - "Spielplatzgeräte"
Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
Teil 2: Schaukeln
Teil 3: Rutschen
Teil 4: Seilbahnen
Teil 5: Karussells
Teil 6: Wippgeräte
Teil 7: Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb

Spielplatzböden:
DIN EN 1177 - "Stoßdämpfende Spielplatzböden"

Ausstattung für Skateparks:
DIN EN 14974 - "Skateparks"

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.03.2026
31.12.2028

Der Auftraggeber kann Optionen ausüben und die Rahmenvereinbarung zu den Konditionen dieser Ausschreibung nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal einmal um ein weiteres Jahr verlängern. Die Option wird durch den Auftraggeber spätestens drei Monate vor Vertrags- bzw. Optionsablauf schriftlich ausgeübt.
Auch im Falle der Ausübung der Optionen endet der Vertrag mit Ablauf des Optionszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet somit nach Ablauf der Option spätestens am 31.12.2029 automatisch.

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Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Stadt Hamm, Tiefbau- und Grünflächenamt, Lagerplatz Forstallee
59065
Hamm
Deutschland
DEA54

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Klimaschutz
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Bei der Verwendung von Holz sind ausschließlich Hölzer aus FSC-zertifiziertem Anbau oder mit einer Zertifizierung nach PEFC zur Förderung nachhaltiger Waldbewirtschaftung zu nutzen. Der Nachweis ist auf besondere Anforderung vorzulegen.
Imprägnierungen sind nach den Prüfbestimmungen des Güte- und Qualitätssiegels RAL-GZ-411 für die Schutzklasse 3 bzw. 4 oder gleichwertig durchzuführen.

Die Stadt Hamm legt ausdrücklich Wert auf eine umweltfreundliche Beschaffung, d. h., die angebotenen Produkte sollten eine geringe Umweltbelastung aufweisen und weder bei der Herstellung, noch beim Gebrauch gesundheitlich bedenklich sein oder die Umwelt belasten.
Für die Verpackung der Ware sind umweltfreundliche und die stoffliche Verwertung nicht belastende Materialien zu verwenden (z. B. Papier, Kartonagen). Folien und entbehrliche Umverpackungen sind zu vermeiden.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(1) Mit dem Angebot einzureichen:

(1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen".

(1.2) Zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben

(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften:
- Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
- Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
- Zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben
- die von allen Mitgliedern, mit den zu übernehmenden Teilleistungen, ausgefüllte Referenzliste (Vordruck)

(1.4) Bei Eignungsleihe:
- Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
DE Standardformular 2 - Auftragsbekanntmachung 11 07.08.2023 16:58 Uhr - VMS 10.4.0.0803
- Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht

(1.5) Bei Nachunternehmereinsatz
- Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"

(1.6) Vordruck "Angebot"
(1.7) Vordruck "Leistungsverzeichnis"
(1.8) Ggf. Anlage mit Erläuterungen zum Angebot

(2) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.

(3) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.

(4) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
- Leistungsbeschreibung
- Bewerbungsbedingungen
- Zusätzliche Vertragsbedingungen
- Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
- Informationsblatt DSGVO
- Informationsblatt Schließung Jahreswechsel

(5) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

23
23

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

18
0