Als Anforderung an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit werden Referenzen gefordert. Dabei hat sich in dem Vordruck "Referenzliste" ein offensichtlicher Tippfehler bei der Jahreszahl ergeben: "Es wurden in den letzten 3 Jahren (2022 bis 2025) bereits qualitativ und quantitativ vergleichbare Leistungen für die Stadt Hamm erbracht:"
Die Bekanntmachung weist den korrekten Referenzzeitraum auf.
Der Tippfehler wurde korrigiert, so dass die Anforderung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Vordruck wie folgt lautet:"Es wurden in den letzten 3 Jahren (2023 bis 2025) bereits qualitativ und quantitativ vergleichbare Leistungen für die Stadt Hamm erbracht:"